Beschlussvorschlag:

Zur Vergabe des barrierefreien Wohnraums in der Heinrich-Heine-Straße wird die „Richtlinie zur Vergabe von Wohnraum im Barrierefreien Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ (vgl. Anlage 1) beschlossen.


Frau Grohs erläutert die vorliegende Beschlussvorlage. Sie bittet um Meinungsäußerungen bzw. Verbesserungsvorschläge zur Richtlinie. Weiterhin erklärt sie, dass die vorliegende Drucksache nach der Diskussion von der Verwaltung zurückgezogen und überarbeitet wird.

Herr Warnick fragt nach, ob dies bedeutet, dass nur diskutiert und nicht abgestimmt wird? Dies bestätigt Frau Grohs.

Herr Tauscher fragt nach der zeitlichen Abfolge, wenn der vorliegende Beschluss heute durch die Verwaltung zurückgezogen wird. Frau Grohs merkt an, dass zur Gemeindevertretersitzung am 13. Dezember 2012 ein entsprechender Beschluss vorgelegt wird, der den Beschluss DS-Nr. 106/12 abändern wird. Darin wird dann festgelegt, dass eine entsprechende Richtlinie nicht bis zum 31.12.2012, sondern bis 30.4.2013 beschlossen werden muss.  

 

Frau Vogdt gibt zu Protokoll:

Ich hatte ja bei der letzten Beratung schon gefragt, ob dies gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstößt. Ich habe gesehen, dass in den Festlegungen stand, die Verwaltung hat entschieden, dass das nicht dagegen verstößt. Ich hätte gern eine schriftliche, rechtliche Würdigung, ob das dagegen verstößt oder nicht. Dann, dass habe ich auch in der Gemeindevertretung schon geäußert, finde ich es merkwürdig, dass das an das 60. Lebensjahr gekoppelt wird. Es gibt durchaus Menschen die  zwar keinen Schwerbehindertenausweis haben, aber dennoch auf ein barrierefreies Wohnen angewiesen sind. Eben ohne das sie einen Ausweis haben und die fallen dann automatisch raus. Vielleicht sind diese auch jünger als 60 Jahre. Ich finde es sehr schade, wenn wir Geld der Gemeinde in ein soziales Projekt stecken, dann sollte man die Hürden nicht so hoch setzen, so dass eben auch jüngere Menschen, die aber trotzdem behindert sind, davon profitieren können.   

        

Herr Templin macht deutlich, dass aus seiner Sicht die Dauer der Richtlinie nicht zeitlich beschränkt werden sollte.

Herr Warnick schildert aus seiner Sicht, dass der ursprüngliche Ansatz seinerzeit so war, dass bezahlbarer Wohnraum für alte Kleinmachnower Senioren gebaut werden soll. Es war bisher  jedoch nie die Rede von Wohnraum, vorrangig für behinderte Menschen.

Herr Templin, Frau Schwarzkopf, Herr Tauscher und Frau Brüske-Dierker sehen dies nicht so. Sie vertreten die Meinung, dass sich der Fokus geändert hat. Der notwendige Bedarf ist nun ein anderer, als vor 10 Jahren.

Frau Schwarzkopf berichtet, dass im Kulturausschuss nun die Rede von einem Serviceangebot war, z.B. um kleine Gänge zu erledigen. Die Kosten für einen Concierge müssen natürlich auf die Miete umgeschlagen werden.

Herr Tauscher bittet darum, dass die Idee von einem Serviceangebot genau betrachtet wird. Die Finanzierbarkeit muss geprüft werden.

Des Weiteren schließt er sich den Worten von Herrn Templin an, dass die zeitliche Begrenzung  aus der Richtlinie gestrichen werden muss.

 


Die Verwaltung zieht die vorliegende Drucksache DS-Nr.: 162/12 zurück.