Sitzung: 14.11.2012 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 173/12
Vorbemerkung
Basierend auf der DS-Nr. 203/11 vom 09.02.2012 „Grundsatzbeschluss
Geh- und Radwegverbindung an der Straße Stolper Weg zwischen
Eichhörnchenweg/Heidefeld und Heinrich-Hertz-Straße“ (s. Anlage 3) ist ein Entwurfsplan mit Kostenberechnung erarbeitet
worden, der nachfolgendes Bauprogramm vorsieht:
Gehwegbau auf der nördlichen Seite:
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Bauanfang:
Heidefeld Einmündung Stolper Weg Bushaltestelle.
-
Bauende:
Stolper Weg Einmündung Heinrich-Hertz-Straße.
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Verlauf:
der Gehweg wird auf dem Grundstück Verkehrsfläche Stolper Weg errichtet, mit
Ausnahme im Bereich der ehemaligen Deponie Stahnsdorfer Damm, dort verläuft der
Weg auf dem bereits angelegten Betriebsweg. Der Bereich der Unterquerung
Autobahn wird nicht ausgebaut, hier wird der Gehweg an den bereits vorhandenen
Notsteg mit einer Breite von 1,50 m beidseitig angebunden.
-
Die
LSA an den Knoten Heidefeld/Stolper Weg und Stolper Weg/Dreilindener Weg werden
um je eine Fußgängerfurt erweitert. Die LSA Fahrenheitstraße, welche nicht in
Betrieb ist, wird nicht um eine Fußgängerfurt ergänzt, sondern die oberirdischen
Anlagen zurück gebaut.
-
Regenentwässerung:
durch den Bau des Gehweges werden Teile der vorhandenen Regenwassermulde
zwischen Fahrenheitstraße und Heinrich-Hertz-Straße überbaut. In diesem Bereich
wird eine geschlossene Regenentwässerung errichtetet, die mittels
Drainageleitung und Muldensystem das Regenwasser zur Versickerung bringt.
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Straßenbeleuchtung:
die vorhandene Straßenbeleuchtung wird soweit wie möglich beibehalten, ein
Versetzen der Maste im Bereich zwischen Bordstein und Gehweg um wenige Zentimeter
zur Einreichung der Benutzbarkeit des Gehwegs wird durchgeführt werden.
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Befestigungsmaterial:
um die Kosten so gering wie möglich zu halten, wird der Gehweg in
Rechteckpflaster aus Beton, Farbe grau hergestellt. Der Sicherheitsstreifen
zwischen Fahrbahn und Gehweg wird in Betonsteinpflaster, Farbe anthrazit
gepflastert.
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Der
notwendige Einbau von Hochborden wird in Weiterführung der vorhandenen
Hochbordanlage in Granitborden ausgeführt.
Markierung von Angebotsstreifen auf der Fahrbahn:
-
auf
der Fahrbahn werden beidseitig Angebotsstreifen in einer Breite von 1,25 m als
Schutzstreifen mit Ausnahme der Bereiche LSA, Bushaltestellen, der
Autobahnunterführung und der Autobahnauffahrt markiert.
Die dazugehörige Kostenberechnung weist Baukosten
in Höhe von 329.155,90 € brutto aus. Der Anteil der Kosten für die
Angebotsmarkierung beträgt 13.800,00 € netto/16.422,00 € brutto.
Beschlussvorschlag
1.
Die Angebotsstreifen
sollen zeitnah im Jahr 2013 markiert werden.
2.
Zur Umsetzung der
Maßnahme „Markierung der Angebotsstreifen“ sind im Haushaltsjahr 2013 die
erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 20.000,00 € außerplanmäßig zur
Verfügung zu stellen.
3.
Die Planung für den
Gehwegbau soll mit dem Ziel die Kosten zu senken, vertieft und überarbeitet und
danach erneut beraten werden.
Frau Neidel erläutert die Beschlussvorlage. Sie gibt
das Abstimmungsergebnis des Bauausschusses bekannt: Der Bauausschuss empfahl die Maßgabe, den
Beschlussvorschlag um einen 4. Punkt wie folgt zu ergänzen: 4. Der Gehwegbau im
Abschnitt zwischen Heidefeld und Fahrenheitstraße wird vorgezogen und im Jahr
2013 realisiert. Abstimmung zur Maßgabe:
6 Zustimmungen / 1 Ablehnung / 0
Enthaltung – mehrheitlich zugestimmt. Abstimmung der DS-Nr. 173/12 mit Maßgabe:
6 Zustimmungen / 1 Ablehnung / 0 Enthaltung = mehrheitlich zugestimmt
Frau Lüdke, vom Büro Merkel Ingenieur Consult
Potsdam, stellt die Planungsunterlage vor.
Folgende Punkte wurden angesprochen:
·
Ein
Übersichtsplan wäre günstig.
·
Es
heiße nicht Angebotsstreifen, sondern Schutzstreifen und dieser sollte 1,50 m
breit sein.
·
Jetzt
eine außerplanmäßige Ausgabe zu beschließen, während der Haushalt noch nicht
beschlossen ist, sei nicht zielführend.
·
Möglichkeit
zur Leitung der Radfahrer über den Stahnsdorfer Damm
·
Mögliche
Weiterführung des Fußgängerwegs und Fahrradzugängigkeit auf dem Stolper Weg bis
zur Fahrenheitstraße.
·
Dass
die Radfahrer auf die Straße gleitet werden, sei nicht gut (Zuwegung zur
Autobahn); es ginge auch anders, z. B. Verlängerung der Straße „Am Wall“ und
Führung durch den Wald, unten am Uferweg entlang.
·
Öffnung
der Fahrenheitstraße zum Stahnsdorfer Damm
·
Kosten:
Markierung mit erstem Bauabschnitt Gehweg: Mehrkosten 130.000 €
Frau Sahlmann stellt den Antrag, die Maßgabe des
Bauausschusses zu übernehmen und begründet ihren Antrag.
Frau Neidel verliest noch einmal die Maßgabe des
Bauausschusses: Der Bauausschuss empfiehlt, den Beschlussvorschlag um einen
vierten Punkt wie folgt zu ergänzen: 4. Der Gehwegbau im Abschnitt Heidefeld bis
Fahrenheitstraße wird vorgezogen und im Jahr 2013 realisiert.
Herr
Gutheins zu Protokoll:
Vor einiger Zeit hatten wir einen Planer hier,
der uns die Umgestaltung des Stolper Berges vorgestellt hat. Dabei ging es u.
a. um eine wildschweinsichere Zaunanlage. Es wäre hinausgeschmissenes Geld,
wenn man erst den Zaun umstellt und ein oder zwei Jahre später gegen einen
wildschweinsicheren Zaun austauscht.
Abstimmung
der Maßgabe:
2 Zustimmungen / 5 Gegenstimmen / 0 Enthaltung =
mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung
der DS-Nr. 173/12 ohne Maßgabe:
3 Zustimmungen / 2 Gegenstimmen / 2 Enthaltungen
= mehrheitlich zugestimmt
An der
Diskussion beteiligten sich:
Frau Sahlmann, Herr Tauscher, Frau Blancke, Herr
Gutheins, Herr Schmidt, Frau Dr. Kimpfel