Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Vorbemerkung

Basierend auf der DS-Nr. 203/11 vom 09.02.2012 „Grundsatzbeschluss Geh- und Radwegverbindung an der Straße Stolper Weg zwischen Eichhörnchenweg/Heidefeld und Heinrich-Hertz-Straße“ (s. Anlage 3) ist ein Entwurfsplan mit Kostenberechnung erarbeitet worden, der nachfolgendes Bauprogramm vorsieht:

 

Gehwegbau auf der nördlichen Seite:

-           Bauanfang: Heidefeld Einmündung Stolper Weg Bushaltestelle.

-           Bauende: Stolper Weg Einmündung Heinrich-Hertz-Straße.

-           Verlauf: der Gehweg wird auf dem Grundstück Verkehrsfläche Stolper Weg errichtet, mit Ausnahme im Bereich der ehemaligen Deponie Stahnsdorfer Damm, dort verläuft der Weg auf dem bereits angelegten Betriebsweg. Der Bereich der Unterquerung Autobahn wird nicht ausgebaut, hier wird der Gehweg an den bereits vorhandenen Notsteg mit einer Breite von 1,50 m beidseitig angebunden.

-           Die LSA an den Knoten Heidefeld/Stolper Weg und Stolper Weg/Dreilindener Weg werden um je eine Fußgängerfurt erweitert. Die LSA Fahrenheitstraße, welche nicht in Betrieb ist, wird nicht um eine Fußgängerfurt ergänzt, sondern die oberirdischen Anlagen zurück gebaut.

-           Regenentwässerung: durch den Bau des Gehweges werden Teile der vorhandenen Regenwassermulde zwischen Fahrenheitstraße und Heinrich-Hertz-Straße überbaut. In diesem Bereich wird eine geschlossene Regenentwässerung errichtetet, die mittels Drainageleitung und Muldensystem das Regenwasser zur Versickerung bringt.

-           Straßenbeleuchtung: die vorhandene Straßenbeleuchtung wird soweit wie möglich beibehalten, ein Versetzen der Maste im Bereich zwischen Bordstein und Gehweg um wenige Zentimeter zur Einreichung der Benutzbarkeit des Gehwegs wird durchgeführt werden.

-           Befestigungsmaterial: um die Kosten so gering wie möglich zu halten, wird der Gehweg in Rechteckpflaster aus Beton, Farbe grau hergestellt. Der Sicherheitsstreifen zwischen Fahrbahn und Gehweg wird in Betonsteinpflaster, Farbe anthrazit gepflastert.

-           Der notwendige Einbau von Hochborden wird in Weiterführung der vorhandenen Hochbordanlage in Granitborden ausgeführt.

 

Markierung von Angebotsstreifen auf der Fahrbahn:

-           auf der Fahrbahn werden beidseitig Angebotsstreifen in einer Breite von 1,25 m als Schutzstreifen mit Ausnahme der Bereiche LSA, Bushaltestellen, der Autobahnunterführung und der Autobahnauffahrt markiert.

 

Die dazugehörige Kostenberechnung weist Baukosten in Höhe von 329.155,90 € brutto aus. Der Anteil der Kosten für die Angebotsmarkierung beträgt 13.800,00 € netto/16.422,00 € brutto.

 

Beschlussvorschlag

1.              Die Angebotsstreifen sollen zeitnah im Jahr 2013 markiert werden.

2.              Zur Umsetzung der Maßnahme „Markierung der Angebotsstreifen“ sind im Haushaltsjahr 2013 die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 20.000,00 € außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

3.              Die Planung für den Gehwegbau soll mit dem Ziel die Kosten zu senken, vertieft und überarbeitet und danach erneut beraten werden.

 

Frau Neidel erläutert die Beschlussvorlage. Sie gibt das Abstimmungsergebnis des Bauausschusses bekannt:  Der Bauausschuss empfahl die Maßgabe, den Beschlussvorschlag um einen 4. Punkt wie folgt zu ergänzen: 4. Der Gehwegbau im Abschnitt zwischen Heidefeld und Fahrenheitstraße wird vorgezogen und im Jahr 2013 realisiert. Abstimmung zur Maßgabe:   6 Zustimmungen / 1 Ablehnung / 0 Enthaltung – mehrheitlich zugestimmt. Abstimmung der DS-Nr. 173/12 mit Maßgabe: 6 Zustimmungen / 1 Ablehnung / 0 Enthaltung = mehrheitlich zugestimmt

 

Frau Lüdke, vom Büro Merkel Ingenieur Consult Potsdam, stellt die Planungsunterlage vor.

Folgende Punkte wurden angesprochen:

 

·         Ein Übersichtsplan wäre günstig.

·         Es heiße nicht Angebotsstreifen, sondern Schutzstreifen und dieser sollte 1,50 m breit sein.

·         Jetzt eine außerplanmäßige Ausgabe zu beschließen, während der Haushalt noch nicht beschlossen ist, sei nicht zielführend.

·         Möglichkeit zur Leitung der Radfahrer über den Stahnsdorfer Damm

·         Mögliche Weiterführung des Fußgängerwegs und Fahrradzugängigkeit auf dem Stolper Weg bis zur Fahrenheitstraße.

·         Dass die Radfahrer auf die Straße gleitet werden, sei nicht gut (Zuwegung zur Autobahn); es ginge auch anders, z. B. Verlängerung der Straße „Am Wall“ und Führung durch den Wald, unten am Uferweg entlang.

·         Öffnung der Fahrenheitstraße zum Stahnsdorfer Damm

·         Kosten: Markierung mit erstem Bauabschnitt Gehweg: Mehrkosten 130.000 €

 

Frau Sahlmann stellt den Antrag, die Maßgabe des Bauausschusses zu übernehmen und begründet ihren Antrag.

Frau Neidel verliest noch einmal die Maßgabe des Bauausschusses: Der Bauausschuss empfiehlt, den Beschlussvorschlag um einen vierten Punkt wie folgt zu ergänzen: 4. Der Gehwegbau im Abschnitt Heidefeld bis Fahrenheitstraße wird vorgezogen und im Jahr 2013 realisiert.

 

Herr Gutheins zu Protokoll:

Vor einiger Zeit hatten wir einen Planer hier, der uns die Umgestaltung des Stolper Berges vorgestellt hat. Dabei ging es u. a. um eine wildschweinsichere Zaunanlage. Es wäre hinausgeschmissenes Geld, wenn man erst den Zaun umstellt und ein oder zwei Jahre später gegen einen wildschweinsicheren Zaun austauscht.

 

Abstimmung der Maßgabe:

2 Zustimmungen / 5 Gegenstimmen / 0 Enthaltung = mehrheitlich abgelehnt

 

Abstimmung der DS-Nr. 173/12 ohne Maßgabe:

3 Zustimmungen / 2 Gegenstimmen / 2 Enthaltungen = mehrheitlich zugestimmt

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Frau Sahlmann, Herr Tauscher, Frau Blancke, Herr Gutheins, Herr Schmidt, Frau Dr. Kimpfel