Sitzung: 26.11.2012 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 098/12/1
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Kleinmachnow legt in unregelmäßigen Abständen fest, welche
Bauleitplan-Verfahren, d.h.
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Verfahren
zur Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (vorbereitender
Bauleitplan) und
-
Verfahren
zur Aufstellung / Änderung von Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitpläne)
von der Verwaltung
vorrangig und welche nachrangig bearbeitet werden sollen.
Die Festlegung von
Prioritäten ist erforderlich, um zu gewährleisten, dass der Fachdienst
Stadtplanung/Bauordnung mit dem gegeben personellen und finanziellen Möglichkeiten
die Bauleitplan-Verfahren möglichst effektiv abarbeiten kann.
In diesem Zusammenhang
ist darauf hinzuweisen, dass jedes Verfahren –nicht zuletzt vor dem Hintergrund
der gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches i. d. F. vom 22. Juli 2011– mit
erheblichem Aufwand verbunden ist (Vorbereitung verfahrensleitender Beschlüsse,
Abstimmung mit / Koordination der eingebundenen Fachplaner und Gutachter,
Fachbereiche der Gemeindeverwaltung und zu beteiligenden Fachbehörden usw.).
Um die Rechtssicherheit
der Pläne nach ihrem Inkrafttreten gewährleisten zu können, ist sorgfältiges
Arbeiten erforderlich. Die Bauleitplan-Verfahren können daher nur schrittweise
abgearbeitet werden, die Setzung von Prioritäten ist erforderlich.
Die Priorität der Bearbeitung
ist in Anlage 1 dargestellt.
Innerhalb der Prioritätsstufen erfolgt die Auflistung nach der
B-Plan-Nummerierung und den parallel erforderlichen Verfahren zur Änderung des
Flächennutzungsplanes; die Reihenfolge stellt hier keine Rangfolge dar.
Soweit bereits Beschlüsse
(Aufstellungsbeschlüsse) zu Planverfahren vorliegen, sind die jeweils
angestrebten Geltungsbereiche in Anlage 2 gekennzeichnet.
Ergänzende
Erläuterungen:
Nach erster Vorberatung der Drucksache Nr. 098/12
in der Sitzung des Bauausschusses am 17. September 2012 wurde die Vorlage
ergänzt: In einer neuen Anlage 3 sind für bisher noch nicht überplante Bereiche
des Gemeindegebietes mögliche Geltungsbereiche für künftige Bebauungspläne
wiedergegeben. Die in Aussicht genommenen Planverfahren wurden in die
Auflistung in Anl. 1 aufgenommen und in entsprechende Prioritätsstufen
eingeordnet.
Die damit entstandene DS-Nr. 098/12/1 liegt der
Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen hier erneut zur Beratung und
Billigung vor.
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Frau Dr. Kimpfel nimmt an der Sitzung teil – 8 Hauptausschussmitglieder sind
anwesend. -
- Herr Grubert und Frau Neidel erläutern die
vorliegende Beschlussvorlage und gehen auf die Reihenfolge in der
Prioritätenliste ein.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 098/12 beteiligen sich:
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Herr
Musiol
-
Frau
Sahlmann
-
Herr
Templin
Herr
Grubert zu Protokoll:
Herr Musiol möchte nach den Erläuterungen von
Herrn Grubert und Frau Neidel festgehalten und zu Protokoll nehmen lassen, dass
nach Abschluss des B-Planes –Altes Dorf- der B-Plan KLM-BP-002-i auf einen der
vorderen Plätze in der Prioritätenliste rückt. Herr Grubert bestätigt ihn in
dieser Auffassung.
° Der
Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 098/12 auf die
Tagesordnung ihrer Sitzung am 13.12.2012 zu setzen.