Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kleinmachnow legt in unregelmäßigen Abständen fest, welche Bauleitplan-Verfahren, d.h.

-          Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (vorbereitender Bauleitplan) und

-          Verfahren zur Aufstellung / Änderung von Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitpläne)

von der Verwaltung vorrangig und welche nachrangig bearbeitet werden sollen.

 

Die Festlegung von Prioritäten ist erforderlich, um zu gewährleisten, dass der Fachdienst Stadtplanung/Bau­ordnung mit dem gegeben personellen und finanziellen Möglichkeiten die Bauleitplan-Verfahren möglichst effektiv abarbeiten kann.

 

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass jedes Verfahren –nicht zuletzt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches i. d. F. vom 22. Juli 2011– mit erheb­lichem Aufwand verbunden ist (Vorbereitung verfahrensleitender Beschlüsse, Abstimmung mit / Koordination der eingebundenen Fachplaner und Gutachter, Fachbereiche der Gemeindever­waltung und zu beteiligenden Fachbehörden usw.).

Um die Rechtssicherheit der Pläne nach ihrem Inkrafttreten gewährleisten zu können, ist sorgfältiges Arbeiten erforderlich. Die Bauleitplan-Verfahren können daher nur schrittweise abgearbeitet werden, die Setzung von Prioritäten ist erforderlich.

 

Die Priorität der Bearbeitung ist in Anlage 1 dargestellt. Innerhalb der Prioritätsstufen erfolgt die Auflistung nach der B-Plan-Nummerierung und den parallel erforderlichen Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes; die Reihenfolge stellt hier keine Rangfolge dar.

 

Soweit bereits Beschlüsse (Aufstellungsbeschlüsse) zu Planverfahren vorliegen, sind die jeweils angestrebten Geltungsbereiche in Anlage 2 gekennzeichnet.

 

Ergänzende Erläuterungen:

Nach erster Vorberatung der Drucksache Nr. 098/12 in der Sitzung des Bauausschusses am 17. September 2012 wurde die Vorlage ergänzt: In einer neuen Anlage 3 sind für bisher noch nicht überplante Bereiche des Gemeindegebietes mögliche Geltungsbereiche für künftige Bebauungspläne wiedergegeben. Die in Aussicht genommenen Planverfahren wurden in die Auflistung in Anl. 1 aufgenommen und in entsprechende Prioritätsstufen eingeordnet.

Die damit entstandene DS-Nr. 098/12/1 liegt der Gemeindevertretung und ihren Fachaus­schüssen hier erneut zur Beratung und Billigung vor.

 


- Frau Dr. Kimpfel nimmt an der Sitzung teil – 8 Hauptausschussmitglieder sind anwesend. -

 

 

- Herr Grubert und Frau Neidel erläutern die vorliegende Beschlussvorlage und gehen auf die Reihenfolge in der Prioritätenliste ein.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 098/12 beteiligen sich:

-          Herr Musiol

-          Frau Sahlmann

-          Herr Templin

 

 

Herr Grubert zu Protokoll:

Herr Musiol möchte nach den Erläuterungen von Herrn Grubert und Frau Neidel festgehalten und zu Protokoll nehmen lassen, dass nach Abschluss des B-Planes –Altes Dorf- der B-Plan KLM-BP-002-i auf einen der vorderen Plätze in der Prioritätenliste rückt. Herr Grubert bestätigt ihn in dieser Auffassung.


° Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 098/12 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 13.12.2012 zu setzen.