Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.         Für eine ca. 28.830 m² große Fläche zwischen dem Stahnsdorfer Damm, dem Grundstück Fahrenheitstraße 1 und dem Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-2 „Fashion Park/östliches Kerngebiet“ sowie für Teile der Straßenverkehrsflächen Stahnsdorfer Damm und Fahrenheitstraße‑ vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.         Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-006-c-4 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für eine Verlängerung der Fahrenheitstraße bis zum Stahnsdorfer Damm und für die Ansiedlung gewerblicher Nutzungen auf bisher als „Kerngebiet“ festgesetzten Flächen. Der Bebauungsplan soll den hier bisher rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-006-c „Fashion Park“ ersetzen und insoweit ändern.

3.         Der Gemeindevertretung sind konkretisierte Überlegungen zum künftigen Planinhalt in einem Bebauungsplan-Vorentwurf zur Beratung und Billigung vorzulegen.


- Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 163/12 beteiligen sich:

-          Herr Musiol


° Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 163/12 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 13.12.2012 zu setzen.