Sitzung: 26.11.2012 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 163/12
1.
Für eine ca. 28.830 m² große Fläche
zwischen dem Stahnsdorfer Damm, dem Grundstück Fahrenheitstraße 1 und dem
Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-2 „Fashion
Park/östliches Kerngebiet“ sowie für Teile der Straßenverkehrsflächen
Stahnsdorfer Damm und Fahrenheitstraße‑ vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches soll ein Bebauungsplan
mit der Bezeichnung KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ aufgestellt
werden. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
2.
Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-006-c-4
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für eine
Verlängerung der Fahrenheitstraße bis zum Stahnsdorfer Damm und für die
Ansiedlung gewerblicher Nutzungen auf bisher als „Kerngebiet“ festgesetzten
Flächen. Der Bebauungsplan soll den hier bisher rechtswirksamen Bebauungsplan
KLM-BP-006-c „Fashion Park“ ersetzen und insoweit ändern.
3.
Der Gemeindevertretung sind
konkretisierte Überlegungen zum künftigen Planinhalt in einem
Bebauungsplan-Vorentwurf zur Beratung und Billigung vorzulegen.
- Herr Grubert erläutert die vorliegende
Beschlussvorlage.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 163/12 beteiligen sich:
-
Herr
Musiol
° Der
Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 163/12 auf die
Tagesordnung ihrer Sitzung am 13.12.2012 zu setzen.