Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.         Der Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ in der Fassung seiner Bekanntmachung vom 16.04.2010 (Amtsblatt Nr. 04/2010) soll für den in Anl. 1 gekennzeichneten Geltungsbereich ge­ändert werden. Das Änderungsverfahren soll unter der Bezeichnung KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ geführt werden.

Mit der Änderung soll insbesondere die zulässige Nutzungsart für die Neue Hakeburg von bisher „Sondergebiet, Zweckbestimmung Hotel“ in „Wohnen“ geändert werden. Der Bebau­ungsplan soll den hier bisher rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ ersetzen und insoweit ändern.

2.         Der Gemeindevertretung sind konkretisierte Überlegungen zum künftigen Planinhalt in einem Bebauungsplan-Vorentwurf zur Beratung und Billigung vorzulegen.

3.         Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


- Herr Dr. Klocksin nimmt an der Sitzung teil – 9 Hauptausschussmitglieder sind anwesend.

 

 

- Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 164/12 beteiligen sich:

-          Herr Musiol

-          Frau Sahlmann

-          Frau Dr. Kimpfel

-          Herr Templin


° Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 164/12 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 13.12.2012 zu setzen.