Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2

Auf Grund des § 22 der Gemeindeordnung nehmen Herr Grubert und Herr Templin an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Herr Grubert übergibt die Leitung der Sitzung an Frau Eiternick.

Beschlussvorschlag:

1.         Die Gemeindevertretung hat die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (TöB) zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“ geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.

2.         Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu diesem Abwägungsergebnis geführt haben.

Hinweis: Das Bebauungsplan-Verfahren wird nach dem BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes v. 22. Juli 2011 (BGBl. I. S. 1509) –BauGB- durchgeführt.


° Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 167/12 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 13.12.2012 zu setzen.