Sitzung: 26.11.2012 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 168/12
Auf Grund des § 22 nehmen
Herr Grubert und Herr Templin an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet
entsprechend dem heutigen Abwägungsergebnis auf Grundlage des Baugesetzbuches
in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes v. 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) – BauGB – die 1.
Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“ – vgl. Anlage 2
–als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
2.
Der
Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) sowie
Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten die 1. Änderung des
Bebauungsplanes mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und
Auskunft über ihren Inhalt verlangt werden kann, sind ortsüblich
bekanntzumachen.
° Der
Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 168/12 auf die
Tagesordnung ihrer Sitzung am 13.12.2012 zu setzen.
Herr
Grubert übernimmt die Leitung der Sitzung.