Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Auf Grund des § 22 nehmen Herr Grubert und Herr Templin an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Beschlussvorschlag:

1.         Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heutigen Abwägungsergebnis auf Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes v. 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) – BauGB – die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“ – vgl. Anlage 2 –als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

2.         Der Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) sowie Anga­ben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten die 1. Änderung des Bebauungsplanes mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über ihren Inhalt verlangt werden kann, sind ortsüblich bekanntzumachen.


° Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 168/12 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 13.12.2012 zu setzen.

 

Herr Grubert übernimmt die Leitung der Sitzung.