Sitzung: 26.11.2012 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 173/12
Vorbemerkung
Basierend auf der DS-Nr. 203/11 vom 09.02.2012 „Grundsatzbeschluss
Geh- und Radwegverbindung an der Straße Stolper Weg zwischen
Eichhörnchenweg/Heidefeld und Heinrich-Hertz-Straße“ (s. Anlage 3) ist ein Entwurfsplan mit Kostenberechnung erarbeitet
worden, der nachfolgendes Bauprogramm vorsieht:
Gehwegbau auf der nördlichen Seite:
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Bauanfang:
Heidefeld Einmündung Stolper Weg Bushaltestelle.
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Bauende:
Stolper Weg Einmündung Heinrich-Hertz-Straße.
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Verlauf:
der Gehweg wird auf dem Grundstück Verkehrsfläche Stolper Weg errichtet, mit
Ausnahme im Bereich der ehemaligen Deponie Stahnsdorfer Damm, dort verläuft der
Weg auf dem bereits angelegten Betriebsweg. Der Bereich der Unterquerung
Autobahn wird nicht ausgebaut, hier wird der Gehweg an den bereits vorhandenen
Notsteg mit einer Breite von 1,50 m beidseitig angebunden.
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Die
LSA an den Knoten Heidefeld/Stolper Weg und Stolper Weg/Dreilindener Weg werden
um je eine Fußgängerfurt erweitert. Die LSA Fahrenheitstraße, welche nicht in
Betrieb ist, wird nicht um eine Fußgängerfurt ergänzt, sondern die oberirdischen
Anlagen zurück gebaut.
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Regenentwässerung:
durch den Bau des Gehweges werden Teile der vorhandenen Regenwassermulde
zwischen Fahrenheitstraße und Heinrich-Hertz-Straße überbaut. In diesem Bereich
wird eine geschlossene Regenentwässerung errichtetet, die mittels
Drainageleitung und Muldensystem das Regenwasser zur Versickerung bringt.
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Straßenbeleuchtung:
die vorhandene Straßenbeleuchtung wird soweit wie möglich beibehalten, ein
Versetzen der Maste im Bereich zwischen Bordstein und Gehweg um wenige Zentimeter
zur Einreichung der Benutzbarkeit des Gehwegs wird durchgeführt werden.
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Befestigungsmaterial:
um die Kosten so gering wie möglich zu halten, wird der Gehweg in
Rechteckpflaster aus Beton, Farbe grau hergestellt. Der Sicherheitsstreifen
zwischen Fahrbahn und Gehweg wird in Betonsteinpflaster, Farbe anthrazit
gepflastert.
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Der
notwendige Einbau von Hochborden wird in Weiterführung der vorhandenen
Hochbordanlage in Granitborden ausgeführt.
Markierung von Angebotsstreifen auf der Fahrbahn:
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auf
der Fahrbahn werden beidseitig Angebotsstreifen in einer Breite von 1,25 m als
Schutzstreifen mit Ausnahme der Bereiche LSA, Bushaltestellen, der
Autobahnunterführung und der Autobahnauffahrt markiert.
Die dazugehörige Kostenberechnung weist Baukosten
in Höhe von 329.155,90 € brutto aus. Der Anteil der Kosten für die
Angebotsmarkierung beträgt 13.800,00 € netto/16.422,00 € brutto.
Beschlussvorschlag
1.
Die
Angebotsstreifen sollen zeitnah im Jahr 2013 markiert werden.
2.
Zur Umsetzung
der Maßnahme „Markierung der Angebotsstreifen“ sind im Haushaltsjahr 2013 die
erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 20.000,00 € außerplanmäßig zur
Verfügung zu stellen.
3.
Die Planung für
den Gehwegbau soll mit dem Ziel die Kosten zu senken, vertieft und überarbeitet
und danach erneut beraten werden.
Frau Neidel erläutert die vorliegende
Beschlussvorlage.
An der Aussprache zur DS-Nr. 173/12 beteiligen
sich:
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Herr
Warnick
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Herr
Dr. Klocksin
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Frau
Sahlmann
-
Herr
Templin
-
Herr
Musiol
Maßgabe des
Hauptausschusses:
Der Hauptausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung, den Beschlussvorschlag um einen 4. Punkt wie folgt zu
ergänzen:
4. Der
Gehwegbau im Abschnitt zwischen Heidefeld und Fahrenheitstraße wird vorgezogen
und im Jahr 2013 realisiert.
° Der Maßgabe wird mehrheitlich zugestimmt.
° Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich
empfohlen, die DS-Nr. 173/12 mit Maßgabe auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
13.12.2012 zu setzen.