Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die Haushaltssatzung für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2013 in der vorliegenden Fassung einschließlich Haushaltsplan beschlossen.


An der Aussprache zur DS-Nr. 177/12 beteiligen sich:

-          Herr Warnick

-          Frau Dr. Kimpfel

-          Herr Templin

-          Herr Dr. Klocksin

-          Herr Musiol

 

 

Herr Dr. Klocksin zu Protokoll:

„Ich sehe definitiv Verbesserungen im Haushalt im Vergleich zum Vorjahr. Dennoch ist der hier heute vorgelegte Haushalt nicht transparent. Er ist nicht nachvollziehbar für den Bürger sowie für Gemeindevertreter ohne zusätzliche Informationen. Im Sinne der Haushaltswahrheit und –klarheit ist es erforderlich, dass die Ausgaben und Einnahmen, die realisiert werden, auch nachvollziehbar sind. Wir müssen den Status wieder herstellen, den wir aus der kameralistischen Haushaltsführung kennen. Dazu gehört auch die Ermächtigungsgrenze von 800.000,00 EURO. Allerdings kann ich auch erkennen, dass zum Anfang des Jahres 2013 – gerade auch im Hinblick auf das Freibad – eine höhere Ermächtigung von Sinn ist, da sonst innerhalb eines viertel Jahres ein Nachtrag notwendig wäre. Ich gehe davon aus, dass die Ermächtigungsgrenze im Jahr 2014 wieder niedriger sein wird. Hier gibt es – so wie es auch schon Herr Templin sagte- einen strukturellen Dissens zwischen Verwaltung und Gemeindevertretung. Die Verwaltung möchte immer höhere Spielräume, die nicht der Zustimmung aneim fallen als es eine Vertretung möchte, die einbezogen werden will, wie an dem Beispiel  –Schülercafe‘-  dargestellt.“

 

 

         Nach eindringlichem Hinweis von Herrn Templin, der mehrfach betonte, dass die Position  Schülercafe‘-  ohne Zustimmung bzw. Abstimmung der Gemeindevertretung in den Haushalt aufgenommen wurde und das heftig kritisierte, wird Herr Grubert im Stellenplan einen Vermerk einfügen, dass die Stelle des Sozialarbeiter für das Schülercafe‘ erst dann ausgeübt werden kann, wenn das ganze Konzept der Gemeindevertretung vorgestellt und durch sie beschlossen wurde.


° Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 177/12 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 13.12.2012 zu setzen.