Sitzung: 26.11.2012 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 177/12
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des
§ 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die
Haushaltssatzung für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2013 in
der vorliegenden Fassung einschließlich Haushaltsplan beschlossen.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 177/12 beteiligen sich:
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Herr
Warnick
-
Frau
Dr. Kimpfel
-
Herr
Templin
-
Herr
Dr. Klocksin
-
Herr
Musiol
Herr Dr. Klocksin zu
Protokoll:
„Ich sehe definitiv Verbesserungen im Haushalt im
Vergleich zum Vorjahr. Dennoch ist der hier heute vorgelegte Haushalt nicht
transparent. Er ist nicht nachvollziehbar für den Bürger sowie für
Gemeindevertreter ohne zusätzliche Informationen. Im Sinne der
Haushaltswahrheit und –klarheit ist es erforderlich, dass die Ausgaben und
Einnahmen, die realisiert werden, auch nachvollziehbar sind. Wir müssen den Status
wieder herstellen, den wir aus der kameralistischen Haushaltsführung kennen.
Dazu gehört auch die Ermächtigungsgrenze von 800.000,00 EURO. Allerdings kann
ich auch erkennen, dass zum Anfang des Jahres 2013 – gerade auch im Hinblick
auf das Freibad – eine höhere Ermächtigung von Sinn ist, da sonst innerhalb
eines viertel Jahres ein Nachtrag notwendig wäre. Ich gehe davon aus, dass die
Ermächtigungsgrenze im Jahr 2014 wieder niedriger sein wird. Hier gibt es – so
wie es auch schon Herr Templin sagte- einen strukturellen Dissens zwischen
Verwaltung und Gemeindevertretung. Die Verwaltung möchte immer höhere
Spielräume, die nicht der Zustimmung aneim fallen als es eine Vertretung
möchte, die einbezogen werden will, wie an dem Beispiel –Schülercafe‘- dargestellt.“
→ Nach eindringlichem Hinweis von Herrn
Templin, der mehrfach betonte, dass die Position –Schülercafe‘- ohne Zustimmung bzw. Abstimmung der
Gemeindevertretung in den Haushalt aufgenommen wurde und das heftig
kritisierte, wird Herr Grubert im Stellenplan einen Vermerk einfügen, dass die
Stelle des Sozialarbeiter für das Schülercafe‘ erst dann ausgeübt werden kann,
wenn das ganze Konzept der Gemeindevertretung vorgestellt und durch sie
beschlossen wurde. ←
° Der
Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 177/12 auf die
Tagesordnung ihrer Sitzung am 13.12.2012 zu setzen.