Sitzung: 26.11.2012 Hauptausschuss
1. Frau Sahlmann, Fraktion B90/Die Grünen
1.1. Aus
der Zeitung hat sie erfahren, dass auf dem Alten Gutshof archäologische
Grabungen stattgefunden haben. Wer hat die Archäologen beauftragt? Was hoch
sind die Kosten, und ist dieses Geld im Haushalt eingestellt?
Frau Neidel beantwortet die Fragen:
Im Bauausschuss wurde darüber informiert und
diese Maßnahme angekündigt. Sie ist begleitend erforderlich zum
Bebauungsplanverfahren in Abstimmung mit der Oberen Bodendenkmalbehörde in
Wünsdorf, die auch die Aufgabenstellung mit vorgegeben hat sowie mit der Naturschutzbehörde.
Im Bereich des Bodendenkmals war auch hier eine besondere Erlaubnis
erforderlich. Die Maßnahmen sind also begleitend zum Bebauungsplanverfahren
–Altes Dorf-. Die Ergebnisse werden dokumentiert. Erfreulich war dabei, dass
man sehr schön die alten Fundamente sehen konnte. Die Kosten werden aus der
Haushaltsstelle –Bebauungspläne- abgedeckt.
→ Frau Sahlmann wünscht sich dazu eine
schriftliche Antwort. Frau Neidel sagt sie zu.
2. Herr Musiol, Fraktion WIR
2.1. Umsetzung/Öffnung Stolper Berg
Wie ist der Stand der Dinge? Wann kann man mit einem
Vorschlag für die beratenden Fachausschüsse rechnen?
2.2. Umsetzung
des Parkverbotes auf den Grünstreifen gemäß Drucksache 107/10 der Gemeindevertretung. Er stellt fest, dass
diese Drucksache seit 2 Jahren nicht umgesetzt wird. Frage: „Wann setzen Sie,
Herr Bürgermeister, die Drucksache gemäß Wortlaut um, ich fordere Sie dazu auf?!“
Er sieht immer wieder illegal parkende Autos auf den Grünstreifen und das
Ordnungsamt ist untätig.
Herr
Grubert beantwortet die Frage 2.1.:
Die Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde
liegt nun vor. In der nächsten Aufsichtsratssitzung der Planungs- und
Entwicklungsgesellschaft wird die Angelegenheit besprochen. Die Stellungnahme
ist differenziert und sieht 3 Varianten vor. Im Frühjahr 2013 nach Abstimmung
im Aufsichtsrat wird danach vorgegangen. Im Wesentlichen zusammengefasst: Es
ist eine Entscheidung der Gemeinde in Form eines Konzeptes erforderlich. Dann
kann die Stilllegung beantragt werden. Nach heutigem Stand kann dann Ende 2016
bis Ende 2017 mit der Genehmigung zur Öffnung gerechnet werden.
→ Herr
Musiol bittet um Einsichtnahme in die Stellungnahme. Herr Grubert sagt ihm dies
zu, allerdings erst, nachdem der Aufsichtsrat darüber beraten hat. Dieser Weg
sollte eingehalten werden.
Herr Grubert beantwortet die Frage 2.2.:
Herr Grubert bittet Herrn Musiol, die Frage noch
einmal in der Gemeindevertretung am 13.12.2012 zu stellen, da der
Fachbereichsleiter Recht/Ordnung/Sicherheit heute nicht anwesend ist. Ansonsten
versuche versucht er, sie bis zum 13.12.2012 schriftlich zu beantworten.
3. Herr Dr. Klocksin, Fraktion der SPD
3.1. In
den vergangenen Tagen wurde wieder dieses Heft „Kleinmachnow kompakt,
Facettenreiche Gemeinde“ kostenlos an die Haushalte verteilt. In diesem Heft
stehen viele Dinge, auch viel Unsinn. Wird dieses Blatt von der Gemeinde
Kleinmachnow finanziert? In welchem Maße wird diesem Blatt Unterstützung
geleistet durch die Verwaltung?
3.2. Flyer
für die Gemeindevertretung
Kann
man solch einen aktuellen Flyer auch in die Schaukästen hängen?
3.3. KAT
Im
Jahr 2013 wechselt die Geschäftsführung der KAT. Geschäftsführende Gemeinde
wird nun wieder die Gemeinde Kleinmachnow und es gibt einen rotierenden
Vorstand. Herr Dr. Klocksin möchte jetzt als Vorsitzender der KAT kandidieren.
Könnten sich die Fraktionen der Gemeindevertretung sich vorstellen, ihn dabei
zu unterstützen?
Herr Piecha beantwortet die Frage 3.1.:
Wir sind nach Presserecht gehalten, wenn jemand
solch eine Broschüre herausgeben will, ihm Informationen zu geben, zumindest
was den amtlichen Teil anbelangt, also Telefon-Nrn. und Ansprechpartner. Das
wurde getan, das kostet auch Arbeitszeit. Man kann sich dagegen aber nicht
verwehren. Bezahlt wurde dafür nichts.
Herr
Grubert nimmt den Punkt 3.2. als Anregung aufnehmen.
Die Frage 3.3. ist keine Frage und wird von Herrn
Grubert nicht beantwortet.
4. Herr
Templin, Fraktion BIK
4.1. Wenn
ein Auslegungsbeschluss erarbeitet wird, steht da immer drin, dass das in
geeigneter Form öffentlich bekannzugeben ist? Wie ist die Form, wie so etwas
bekanntgegeben wird?
4.2. Bio-Company
Mit
hoher Priorität wurde 2009 ein Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan
gefasst, um insbesondere die verkehrlichen Auswirkungen neu zu ermessen und
darauf zu reagieren. Im Rahmen dieses Bebauungsplanes lief auch der Bauantrag
für das Alten- und Pflegeheim, für das ursprünglich eine Veränderungssperre
ausgesprochen wurde, die unschädlich, aber nicht wirksam war, stattdessen wurde
festgestellt, dass grundsätzlich in diesem Bereich eine entwicklungsrechtliche
Genehmigung zu erteilen ist. Seines Erachtens bezieht sich das auch auf das
Grundstück, welches von Kondor Wessels an Bio Company verkauft wurde. Das
Grundstück ist im Bebauungsplan auch extra ausgewiesen mit der Begründung, dass
dieses Grundstück noch zu den wenigen unbebauten Grundstücken in diesem Bereich
zählt, so dass durch geänderte Festsetzungen im Bebauungsplan da noch
Möglichkeiten bestehen, andere Festlegungen zu treffen.
Ist
für den Bauantrag –Bio Company- eine entwicklungsrechtliche Genehmigung
erforderlich? Wenn ja, muss diese entwicklungsrechtliche Genehmigung durch die
Gemeindevertretung bestätigt werden? Wenn nein, warum nicht.
Frau Neidel beantwortet die Frage 4.1.:
Bekanntgemacht werden Auslegungsbeschlüsse in den
Schaukästen der Gemeinde Kleinmachnow und im Amtsblatt gemäß Hauptsatzung der
Gemeinde Kleinmachnow. Danach findet die Bekanntmachung der Auslegungszeiten
analog statt. Dafür gibt es festgelegte Fristen.
Herr
Grubert zu 4.2.:
Es ist davon auszugehen, dass eine
entwicklungsrechtliche Genehmigung zu erteilen ist. Bisher liegt ein eigener
Antrag nach seiner Kenntnis nicht vor.
Frau Neidel
ergänzt:
Die Rubrik –Entwicklungsrechtliche Genehmigung-
ist im Formular der Stellungnahmen zum Bauantrag enthalten und hier hat die
Gemeinde ihr Einverständnis erteilt. Das ist grundsätzlich so, dass die
entwicklungsrechtlichen Genehmigungen durch die Gemeinde in den
Entwicklungsgebieten erteilt werden. Dazu gibt es einen Beschluss der
Gemeindevertretung, dass die Verwaltung diese Genehmigungen erteilen kann.
Nachfrage
von Herrn Templin:
Damals ist in der Untersuchung des beauftragten
Anwaltsbüro festgestellt worden, dass keine Veränderungssperre erlassen werden kann,
und dass überhaupt keine entwicklungsrechtliche Genehmigung für das ganze
Kondor-Wessels-Gebiet erteilt worden ist. Für das Alten- und Pflegeheim wurde
ja dann mit Beschluss der Gemeindevertretung eine entwicklungsrechtliche
Genehmigung erteilt. Da die geplante Maßnahme –Bio Company- den Zielen der
Aufstellung des Bebauungsplanes zuwiderläuft, wie auch in der Begründung des
damaligen Antrages festgestellt wurde, ist es so, dass die Gemeinde die
entwicklungsrechtliche Genehmigung zu erteilen hat. Er sieht in diesem Punkt
eine Ungleichbehandlung. Weiterhin ist er der Meinung, dass die Gemeinde zu
beteiligen ist. Es gibt einen Bebauungsplan, mit dem bestimmte Ziele verfolgt
werden. Die Ziele sind ja noch nicht erreicht. Wenn hier ein Verfahrensfehler
gemacht worden ist, hat das ja auch mit einem Schaden für die Gemeinde zu tun.
Sollten z. B. Anwohner klagen usw.
→ Herr
Templin bittet Herrn Grubert, die Fragen differenzierter und rechtlich geprüft zu
beantworten. Herr Grubert sagt dies zu.
Michael Grubert
Vorsitzender des Hauptausschusses