1.         Frau Sahlmann, Fraktion B90/Die Grünen

1.1.       Aus der Zeitung hat sie erfahren, dass auf dem Alten Gutshof archäologische Grabungen stattgefunden haben. Wer hat die Archäologen beauftragt? Was hoch sind die Kosten, und ist dieses Geld im Haushalt eingestellt?

 

Frau Neidel beantwortet die Fragen:

Im Bauausschuss wurde darüber informiert und diese Maßnahme angekündigt. Sie ist begleitend erforderlich zum Bebauungsplanverfahren in Abstimmung mit der Oberen Bodendenkmalbehörde in Wünsdorf, die auch die Aufgabenstellung mit vorgegeben hat sowie mit der Naturschutzbehörde. Im Bereich des Bodendenkmals war auch hier eine besondere Erlaubnis erforderlich. Die Maßnahmen sind also begleitend zum Bebauungsplanverfahren –Altes Dorf-. Die Ergebnisse werden dokumentiert. Erfreulich war dabei, dass man sehr schön die alten Fundamente sehen konnte. Die Kosten werden aus der Haushaltsstelle –Bebauungspläne- abgedeckt.

         Frau Sahlmann wünscht sich dazu eine schriftliche Antwort. Frau Neidel sagt sie zu.

 

 

2.         Herr Musiol, Fraktion WIR

2.1.       Umsetzung/Öffnung Stolper Berg

Wie ist der Stand der Dinge? Wann kann man mit einem Vorschlag für die beratenden Fachausschüsse rechnen?

2.2.       Umsetzung des Parkverbotes auf den Grünstreifen gemäß Drucksache 107/10 der  Gemeindevertretung. Er stellt fest, dass diese Drucksache seit 2 Jahren nicht umgesetzt wird. Frage: „Wann setzen Sie, Herr Bürgermeister, die Drucksache gemäß Wortlaut um, ich fordere Sie dazu auf?!“ Er sieht immer wieder illegal parkende Autos auf den Grünstreifen und das Ordnungsamt ist untätig.

 

 

Herr Grubert beantwortet die Frage 2.1.:

Die Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde liegt nun vor. In der nächsten Aufsichtsratssitzung der Planungs- und Entwicklungsgesellschaft wird die Angelegenheit besprochen. Die Stellungnahme ist differenziert und sieht 3 Varianten vor. Im Frühjahr 2013 nach Abstimmung im Aufsichtsrat wird danach vorgegangen. Im Wesentlichen zusammengefasst: Es ist eine Entscheidung der Gemeinde in Form eines Konzeptes erforderlich. Dann kann die Stilllegung beantragt werden. Nach heutigem Stand kann dann Ende 2016 bis Ende 2017 mit der Genehmigung zur Öffnung gerechnet werden.

         Herr Musiol bittet um Einsichtnahme in die Stellungnahme. Herr Grubert sagt ihm dies zu, allerdings erst, nachdem der Aufsichtsrat darüber beraten hat. Dieser Weg sollte eingehalten werden.

 

 

Herr Grubert beantwortet die Frage 2.2.:

Herr Grubert bittet Herrn Musiol, die Frage noch einmal in der Gemeindevertretung am 13.12.2012 zu stellen, da der Fachbereichsleiter Recht/Ordnung/Sicherheit heute nicht anwesend ist. Ansonsten versuche versucht er, sie bis zum 13.12.2012 schriftlich zu beantworten.

 

 

3.         Herr Dr. Klocksin, Fraktion der SPD

3.1.       In den vergangenen Tagen wurde wieder dieses Heft „Kleinmachnow kompakt, Facettenreiche Gemeinde“ kostenlos an die Haushalte verteilt. In diesem Heft stehen viele Dinge, auch viel Unsinn. Wird dieses Blatt von der Gemeinde Kleinmachnow finanziert? In welchem Maße wird diesem Blatt Unterstützung geleistet durch die Verwaltung?

3.2.       Flyer für die Gemeindevertretung

            Kann man solch einen aktuellen Flyer auch in die Schaukästen hängen?

3.3.       KAT

            Im Jahr 2013 wechselt die Geschäftsführung der KAT. Geschäftsführende Gemeinde wird nun wieder die Gemeinde Kleinmachnow und es gibt einen rotierenden Vorstand. Herr Dr. Klocksin möchte jetzt als Vorsitzender der KAT kandidieren. Könnten sich die Fraktionen der Gemeindevertretung sich vorstellen, ihn dabei zu unterstützen?

 

 

Herr Piecha beantwortet die Frage 3.1.:

Wir sind nach Presserecht gehalten, wenn jemand solch eine Broschüre herausgeben will, ihm Informationen zu geben, zumindest was den amtlichen Teil anbelangt, also Telefon-Nrn. und Ansprechpartner. Das wurde getan, das kostet auch Arbeitszeit. Man kann sich dagegen aber nicht verwehren. Bezahlt wurde dafür nichts.

 

 

Herr Grubert nimmt den Punkt 3.2. als Anregung aufnehmen.

 

 

Die Frage 3.3. ist keine Frage und wird von Herrn Grubert nicht beantwortet.

 

 

4.         Herr Templin, Fraktion BIK

4.1.       Wenn ein Auslegungsbeschluss erarbeitet wird, steht da immer drin, dass das in geeigneter Form öffentlich bekannzugeben ist? Wie ist die Form, wie so etwas bekanntgegeben wird?

4.2.       Bio-Company

            Mit hoher Priorität wurde 2009 ein Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan gefasst, um insbesondere die verkehrlichen Auswirkungen neu zu ermessen und darauf zu reagieren. Im Rahmen dieses Bebauungsplanes lief auch der Bauantrag für das Alten- und Pflegeheim, für das ursprünglich eine Veränderungssperre ausgesprochen wurde, die unschädlich, aber nicht wirksam war, stattdessen wurde festgestellt, dass grundsätzlich in diesem Bereich eine entwicklungsrechtliche Genehmigung zu erteilen ist. Seines Erachtens bezieht sich das auch auf das Grundstück, welches von Kondor Wessels an Bio Company verkauft wurde. Das Grundstück ist im Bebauungsplan auch extra ausgewiesen mit der Begründung, dass dieses Grundstück noch zu den wenigen unbebauten Grundstücken in diesem Bereich zählt, so dass durch geänderte Festsetzungen im Bebauungsplan da noch Möglichkeiten bestehen, andere Festlegungen zu treffen.

            Ist für den Bauantrag –Bio Company- eine entwicklungsrechtliche Genehmigung erforderlich? Wenn ja, muss diese entwicklungsrechtliche Genehmigung durch die Gemeindevertretung bestätigt werden? Wenn nein, warum nicht.

 

 

Frau Neidel beantwortet die Frage 4.1.:

Bekanntgemacht werden Auslegungsbeschlüsse in den Schaukästen der Gemeinde Kleinmachnow und im Amtsblatt gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Kleinmachnow. Danach findet die Bekanntmachung der Auslegungszeiten analog statt. Dafür gibt es festgelegte Fristen.

 

 

Herr Grubert zu 4.2.:

Es ist davon auszugehen, dass eine entwicklungsrechtliche Genehmigung zu erteilen ist. Bisher liegt ein eigener Antrag nach seiner Kenntnis nicht vor.

Frau Neidel ergänzt:

Die Rubrik –Entwicklungsrechtliche Genehmigung- ist im Formular der Stellungnahmen zum Bauantrag enthalten und hier hat die Gemeinde ihr Einverständnis erteilt. Das ist grundsätzlich so, dass die entwicklungsrechtlichen Genehmigungen durch die Gemeinde in den Entwicklungsgebieten erteilt werden. Dazu gibt es einen Beschluss der Gemeindevertretung, dass die Verwaltung diese Genehmigungen erteilen kann.

 

Nachfrage von Herrn Templin:

Damals ist in der Untersuchung des beauftragten Anwaltsbüro festgestellt worden, dass keine Veränderungssperre erlassen werden kann, und dass überhaupt keine entwicklungsrechtliche Genehmigung für das ganze Kondor-Wessels-Gebiet erteilt worden ist. Für das Alten- und Pflegeheim wurde ja dann mit Beschluss der Gemeindevertretung eine entwicklungsrechtliche Genehmigung erteilt. Da die geplante Maßnahme –Bio Company- den Zielen der Aufstellung des Bebauungsplanes zuwiderläuft, wie auch in der Begründung des damaligen Antrages festgestellt wurde, ist es so, dass die Gemeinde die entwicklungsrechtliche Genehmigung zu erteilen hat. Er sieht in diesem Punkt eine Ungleichbehandlung. Weiterhin ist er der Meinung, dass die Gemeinde zu beteiligen ist. Es gibt einen Bebauungsplan, mit dem bestimmte Ziele verfolgt werden. Die Ziele sind ja noch nicht erreicht. Wenn hier ein Verfahrensfehler gemacht worden ist, hat das ja auch mit einem Schaden für die Gemeinde zu tun. Sollten z. B. Anwohner klagen usw.

 

         Herr Templin bittet Herrn Grubert, die Fragen differenzierter und rechtlich geprüft zu beantworten. Herr Grubert sagt dies zu.

 

 

 

 

 

Michael Grubert

Vorsitzender des Hauptausschusses