Sitzung: 13.12.2012 Gemeindevertretung
Als Tischvorlagen
an alle Mitglieder der GV wurden verteilt:
· Beantwortung von Anfragen
· DS-Nr. 206/12 – Antrag von Herrn Singer zu
TOP 8.1
· Änderungsantrag der Fraktion B 90/Grüne zum
Haushalt TOP 10.1
·
Schriftwechsel
zwischen dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Herrn Warnick und dem
Vorsitzenden der Fraktion BIK, Herrn Templin zum Antrag auf Änderung der
Einordnung des Antrages DS-Nr. 154/12
Herr Templin
Ich möchte erneut beantragen, die DS-Nr. 154/12 nicht unter TOP 15
„Anträge“ sondern unter TOP 7 „Satzungen und Beschlüsse nach BauGB/BauO,
Bauangelegenheiten“ zu behandeln. Jede Fraktion hat, wie der Bürgermeister
auch, das Recht, die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zu beantragen. Das ist
im § 35 festgelegt. Gleichzeitig ist es so, dass zu jedem Tagesordnungspunkt
auch entsprechende Anträge eingebracht werden können. Das heißt, wenn wir
diesen Antrag gestellt haben, dann haben wir gleichzeitig damit auch die
Benennung des Tagesordnungspunktes beantragt. Sie haben dadurch, dass Sie es
unter TOP 15.2.2. eingeordnet haben, den Tagesordnungspunkt geändert. Sie
begründen es damit, dass vor den Anträgen aus der Gemeindevertretung
grundsätzlich die Beschlüsse der Verwaltung zu behandeln sind. So ist es aber
laut Kommunalverfassung nicht. Sie sagen weiter, dass Sie die Tagesordnung
aufstellen. Das ist richtig. Sie sind aber ohne inhaltliche Prüfung nicht
berechtigt, beantragte Tagesordnungspunkte zu revidieren. Nach unserer Ansicht
haben Sie das in diesem Fall gemacht. Es mag eine Kleinigkeit sein, ob etwas
unter TOP 7, 8 oder 15 behandelt wird; es ist aber so, dass unser Antrag, der
sinngemäß einem Beschluss der Verwaltung aus dem Jahr 2009 entspricht, die
Gelegenheit gegeben hätte, dass andere Fraktionen weitere Anträge zu diesem
Tagesordnungspunkt stellen. Dieses Recht, was wir hier wahrgenommen haben, haben
Sie dadurch, dass Sie den Antrag einem anderen Tagesordnungspunkt zugeordnet
haben, entzogen. Deshalb unser Einwand dagegen. Das ist auch der Grund, warum
wir der Sinnhaftigkeit gemäß, diesen Antrag unter Bauangelegenheiten, weil dazu
gehört er, behandelt sehen wollen.
Ø
Herr
Warnick nimmt die Begründung von Herrn Templin zur Kenntnis, bleibt aber bei der
Rechtsauffassung, die mit dem Vorstand der Gemeindevertretung und der
Verwaltung erarbeitet wurde, dass der Antrag richtig eingeordnet worden ist.
Der Antrag von Herrn Templin wird zur Abstimmung gestellt.
Abstimmung zum Antrag auf Änderung der
Tagesordnung:
Der Antrag auf
Änderung der Tagesordnung wird mehrheitlich abgelehnt.
Herr Musiol
Es ist verwirrend, dass der Änderungsantrag der Fraktion B 90/Grüne die
DS-Nr. 177/12 trägt, genau wie der Beschluss zum Haushalt selbst. Normalerweise
bekommen solche Anträge doch eine eigene Drucksachennummer.
Herr Piecha, Büroleiter Büro Bürgermeister
Der Antrag ist von der Fraktion B 90/Grüne mit dieser Drucksachennummer
eingereicht. Da die E-Mail jedoch erst kurz vor der Sitzung eingegangen und
kopiert wurde, war keine Zeit mehr, ihn im Sitzungsdienstprogramm einzupflegen,
damit er eine neue Nummer erhält. Es ist aber so zu verstehen, dass es sich um
einen Änderungsantrag zur DS-Nr. 177/12, Haushalt 2013, handelt.
Ø
Herr
Warnick stellt fest, dass der Antrag auch ohne eigene Drucksachennummer
behandelt werden kann, der Einwand von Herrn Musiol aber völlig korrekt ist.
Die geänderte Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der
Gemeindevertretung am 13. Dezember 2012 wird festgestellt.