Als Tischvorlagen an alle Mitglieder der GV wurden verteilt:

·       Beantwortung von Anfragen

·       DS-Nr. 206/12 – Antrag von Herrn Singer zu TOP 8.1

·       Änderungsantrag der Fraktion B 90/Grüne zum Haushalt TOP 10.1

·       Schriftwechsel zwischen dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Herrn Warnick und dem Vorsitzenden der Fraktion BIK, Herrn Templin zum Antrag auf Änderung der Einordnung des Antrages DS-Nr. 154/12

 

 

Herr Templin

Ich möchte erneut beantragen, die DS-Nr. 154/12 nicht unter TOP 15 „Anträge“ sondern unter TOP 7 „Satzungen und Beschlüsse nach BauGB/BauO, Bauangelegenheiten“ zu behandeln. Jede Fraktion hat, wie der Bürgermeister auch, das Recht, die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zu beantragen. Das ist im § 35 festgelegt. Gleichzeitig ist es so, dass zu jedem Tagesordnungspunkt auch entsprechende Anträge eingebracht werden können. Das heißt, wenn wir diesen Antrag gestellt haben, dann haben wir gleichzeitig damit auch die Benennung des Tagesordnungspunktes beantragt. Sie haben dadurch, dass Sie es unter TOP 15.2.2. eingeordnet haben, den Tagesordnungspunkt geändert. Sie begründen es damit, dass vor den Anträgen aus der Gemeindevertretung grundsätzlich die Beschlüsse der Verwaltung zu behandeln sind. So ist es aber laut Kommunalverfassung nicht. Sie sagen weiter, dass Sie die Tagesordnung aufstellen. Das ist richtig. Sie sind aber ohne inhaltliche Prüfung nicht berechtigt, beantragte Tagesordnungspunkte zu revidieren. Nach unserer Ansicht haben Sie das in diesem Fall gemacht. Es mag eine Kleinigkeit sein, ob etwas unter TOP 7, 8 oder 15 behandelt wird; es ist aber so, dass unser Antrag, der sinngemäß einem Beschluss der Verwaltung aus dem Jahr 2009 entspricht, die Gelegenheit gegeben hätte, dass andere Fraktionen weitere Anträge zu diesem Tagesordnungspunkt stellen. Dieses Recht, was wir hier wahrgenommen haben, haben Sie dadurch, dass Sie den Antrag einem anderen Tagesordnungspunkt zugeordnet haben, entzogen. Deshalb unser Einwand dagegen. Das ist auch der Grund, warum wir der Sinnhaftigkeit gemäß, diesen Antrag unter Bauangelegenheiten, weil dazu gehört er, behandelt sehen wollen.

 

 

Ø     Herr Warnick nimmt die Begründung von Herrn Templin zur Kenntnis, bleibt aber bei der Rechtsauffassung, die mit dem Vorstand der Gemeindevertretung und der Verwaltung erarbeitet wurde, dass der Antrag richtig eingeordnet worden ist. Der Antrag von Herrn Templin wird zur Abstimmung gestellt.

 

 

Abstimmung zum Antrag auf Änderung der Tagesordnung:

Der Antrag auf Änderung der Tagesordnung wird mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Herr Musiol

Es ist verwirrend, dass der Änderungsantrag der Fraktion B 90/Grüne die DS-Nr. 177/12 trägt, genau wie der Beschluss zum Haushalt selbst. Normalerweise bekommen solche Anträge doch eine eigene Drucksachennummer.

 

 

Herr Piecha, Büroleiter Büro Bürgermeister

Der Antrag ist von der Fraktion B 90/Grüne mit dieser Drucksachennummer eingereicht. Da die E-Mail jedoch erst kurz vor der Sitzung eingegangen und kopiert wurde, war keine Zeit mehr, ihn im Sitzungsdienstprogramm einzupflegen, damit er eine neue Nummer erhält. Es ist aber so zu verstehen, dass es sich um einen Änderungsantrag zur DS-Nr. 177/12, Haushalt 2013, handelt.

 

 

Ø     Herr Warnick stellt fest, dass der Antrag auch ohne eigene Drucksachennummer behandelt werden kann, der Einwand von Herrn Musiol aber völlig korrekt ist.

 

 

Die geänderte Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am 13. Dezember 2012 wird festgestellt.