Sitzung: 13.12.2012 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: DS-Nr. 098/12/1
1. Die in der Anlage 1 beigefügte Aufstellung zur Priorität der Bearbeitung von Bauleitplan-Verfahren wird gebilligt.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den für die Bauleitplanung zuständigen Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung im Fachbereich Bauen/Wohnen zu veranlassen, die damit vorgegebene Priorität der Bearbeitung von Bauleitplan-Verfahren zu beachten und umzusetzen.
Anlagen
1. Prioritätenliste
2. Übersicht Plangebiete
3. In Aussicht genommene Plangebiete, Abgrenzung der Geltungsbereiche
Nur zur Information
4. Beschluss DS-Nr. 068/09 vom 14.05.2009 (nur Anlage 1)
Ø Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache zur DS-Nr. 098/12/1
beteiligt sich:
Frau Sahlmann
Abstimmung zur DS-Nr. 098/12/1:
Die DS-Nr. 098/12/1 wird mehrheitlich beschlossen.