Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 2

1.    Die in der Anlage 1 beigefügte Aufstellung zur Priorität der Bearbeitung von Bauleitplan-Verfahren wird gebilligt.

2.    Der Bürgermeister wird beauftragt, den für die Bauleitplanung zuständigen Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung im Fachbereich Bauen/Wohnen zu veranlassen, die damit vor­ge­gebene Priorität der Bearbeitung von Bauleitplan-Verfahren zu beachten und umzu­setzen.

 

 

Anlagen

1.    Prioritätenliste

2.    Übersicht Plangebiete

3.    In Aussicht genommene Plangebiete, Abgrenzung der Geltungsbereiche

Nur zur Information

4.    Beschluss DS-Nr. 068/09 vom 14.05.2009 (nur Anlage 1)

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 098/12/1 beteiligt sich:

Frau Sahlmann

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 098/12/1:

Die DS-Nr. 098/12/1 wird mehrheitlich beschlossen.