1.    Für eine ca. 28.830 m² große Fläche zwischen dem Stahnsdorfer Damm, dem Grundstück Fahrenheitstraße 1 und dem Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-2 „Fashion Park/östliches Kerngebiet“ sowie für Teile der Straßenverkehrsflächen Stahnsdorfer Damm und Fahrenheitstraße , vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches,
soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheit­straße“ aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

2.    Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-006-c-4 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für eine Verlängerung der Fahrenheitstraße bis zum Stahnsdorfer Damm und für die Ansiedlung gewerblicher Nutzungen auf bisher als „Kerngebiet“ festgesetzten Flächen. Der Bebauungsplan soll den hier bisher rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-006-c „Fashion Park“ ersetzen und insoweit ändern.

3.    Der Gemeindevertretung sind konkretisierte Überlegungen zum künftigen Planinhalt in einem Bebauungsplan-Vorentwurf zur Beratung und Billigung vorzulegen.

 

 

Anlagen

1.    Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-006-c-4

Nur zur Information

2.    Luftbild (Stand April 2009), mit Geltungsbereich überlagert

3.    Flächennutzungsplan Kleinmachnow, Neubekanntmachungen i. d. F. vom 15.10.2009, Auszug

4.    Bebauungsplan KLM-BP-006-c „Fashion Park“, in Kraft getreten am 27.03.1997

5.    Antrag auf Bebauungsplanänderung, Schreiben der P & E mbH vom 26.04.2012 (ohne Anlage 2)

6.    Strukturkonzept TIW-Gebiet (Entwurf) mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 163/12 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Grützmann

Herr Schmidt

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 163/12:

Die DS-Nr. 163/12 wird einstimmig beschlossen.