Sitzung: 13.12.2012 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 163/12
2.
Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-006-c-4 sollen
die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für eine Verlängerung
der Fahrenheitstraße bis zum Stahnsdorfer Damm und für die Ansiedlung
gewerblicher Nutzungen auf bisher als „Kerngebiet“ festgesetzten Flächen. Der
Bebauungsplan soll den hier bisher rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-006-c
„Fashion Park“ ersetzen und insoweit ändern.
3.
Der Gemeindevertretung sind
konkretisierte Überlegungen zum künftigen Planinhalt in einem Bebauungsplan-Vorentwurf
zur Beratung und Billigung vorzulegen.
Anlagen
1. Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-006-c-4
Nur zur
Information
2.
Luftbild (Stand April 2009), mit
Geltungsbereich überlagert
3.
Flächennutzungsplan Kleinmachnow,
Neubekanntmachungen i. d. F. vom 15.10.2009, Auszug
4.
Bebauungsplan KLM-BP-006-c „Fashion
Park“, in Kraft getreten am 27.03.1997
5.
Antrag auf Bebauungsplanänderung,
Schreiben der P & E mbH vom 26.04.2012 (ohne Anlage 2)
6.
Strukturkonzept TIW-Gebiet (Entwurf) mit
Kennzeichnung des Geltungsbereiches
Ø Erläuterungen
zur Drucksache durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der
Aussprache zur DS-Nr. 163/12 beteiligen sich:
Bürgermeister Herr Grubert
Herr Grützmann
Herr Schmidt
Abstimmung
zur DS-Nr. 163/12:
Die DS-Nr. 163/12 wird einstimmig beschlossen.