Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 2

1.    Die Gemeindevertretung hat die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (TöB) zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“ geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.

2.    Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu diesem Abwägungsergebnis geführt haben.

 

Hinweis: Das Bebauungsplan-Verfahren wird nach dem BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes v. 22. Juli 2011 (BGBl. I. S. 1509) – BauGB - durchgeführt.

 

 

Anlagen

1.    Abgrenzung des Geltungsbereiches 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“

Abwägungsmaterialien:

2.    Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 10.09.2012-12.10.2012)

3.    Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange (Zeitraum Oktober/November 2012)

 

 

Ø     Nach § 22  BbgKVerf erklären sich der Bürgermeister, Herr Grubert, und Herr Templin als befangen und nehmen nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 167/12 teil.

 

 

Ø     Erläuterungen zu den Drucksachen DS-Nrn. 167/12 und 168/12 durch die Fachbereichsleiterin Bauen/Wohnen, Frau Neidel.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 167/12 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 167/12:

Die DS-Nr. 167/12 wird mehrheitlich beschlossen.