Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Nein: 1, Befangen: 2

1.    Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heutigen Abwägungsergebnis auf Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes v. 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) – BauGB – die
1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“ – vgl. Anlage 2 –
als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

2.    Der Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) sowie Anga­ben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten die 1. Änderung des Bebauungsplanes mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über ihren Inhalt verlangt werden kann, sind ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Anlagen

1.    Abgrenzung des Geltungsbereiches 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“

2.    Satzung 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033

3.    Begründung

Nur zur Information

4.    Bebauungsplan KLM-BP-033  i. d. F. der 1. Änderung (integrierte Fassung)

 

 

Ø     Nach § 22 BbgKVerf erklären sich der Bürgermeister, Herr Grubert, und Herr Templin als befangen und nehmen nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 168/12 teil.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 168/12 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 168/12:

Die DS-Nr. 168/12 wird mehrheitlich beschlossen.