Sitzung: 13.12.2012 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Nein: 1, Befangen: 2
Vorlage: DS-Nr. 168/12
1.
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet
entsprechend dem heutigen Abwägungsergebnis auf Grundlage des Baugesetzbuches
in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes v. 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)
– BauGB – die
1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“ – vgl.
Anlage 2 –
als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
2.
Der
Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss)
sowie Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten die 1. Änderung
des Bebauungsplanes mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und
Auskunft über ihren Inhalt verlangt werden kann, sind ortsüblich
bekanntzumachen.
Anlagen
1.
Abgrenzung
des Geltungsbereiches 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033
„Bürgerhaussiedlung Süd“
2.
Satzung
1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033
3.
Begründung
Nur zur Information
4.
Bebauungsplan
KLM-BP-033 i. d. F. der 1. Änderung
(integrierte Fassung)
Ø
Nach §
22 BbgKVerf erklären sich der Bürgermeister, Herr Grubert, und Herr Templin als
befangen und nehmen nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 168/12
teil.
An der Aussprache zur DS-Nr.
168/12 beteiligen sich:
Es findet keine Aussprache statt.
Abstimmung zur DS-Nr. 168/12:
Die DS-Nr. 168/12 wird mehrheitlich beschlossen.