In einem Gespräch mit Frau Konrad am 19. November 2012 gelangten wir zu folgender Frage:

Ist es zulässig, dass Gemeindevertreter an Schulkonferenzen teilnehmen können, vorausgesetzt sie sind eingeladen worden?

 

 

Die Frage wurde durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.