Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 3, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Herr Schmidt

Erläutert den Antrag.

 

Frau Eiternick

Wenn diesem Antrag stattgegeben würde, würde dieses die finanziellen Belastungen der Gemeinde überhaupt verändern? Es ist ja ein notariell abgeschlossener Vertrag und den kann man doch nicht so einfach ändern und ob sich die Belastung für die Gemeinde ändern würde ist auch noch eine Frage.

 

Herr Grubert

Im Augenblick gehe ich davon aus, dass der Antrag so zu verstehen ist, dass für den Fall, dass eine Vereinbarung mit der BBIS getroffen wird, sie auch die Kosten des Straßenbaus übernimmt. Wenn das so wäre und die BBIS dem zustimmen würde, es ist ein Vertrag, der kann nur durch zweiseitiges handeln verändert werden, dann könnte die BBIS so bauen wie sie möchte und müsste aber die gesamten Kosten bezahlen, weil die Straße auch nicht öffentlich rechtlich gewidmet wird. Das würde natürlich die Kosten der Gemeinde erheblich entlasten. Wir reden im Moment von über einer halben Million  Euro aufwärts, was die Gemeinde allein zu tragen hätte. Aber ich gehe davon aus, so sind meine bisherigen Informationen, dass die BBIS dem so nicht zustimmen würde.

Bisher gab es für die Variante, die wir bei der BBIS angesprochen haben, keine Zustimmung.

 

Frau Sahlmann

Die BIK möchte uns aus einer Zweckmühle befreien, in die uns die BBIS gebracht hat, die dort blockiert und wir also diese Straße nicht nach unseren Vorstellungen bauen können, sondern es sollte ja nach Vorstellung der BBIS eine sehr breite Straße mit einem großen Wendekreis und diversen Flächen geben. Wenn das durchkäme, könnte die BBIS dort auf dem Seeberg schalten und walten wie sie möchte. Dafür bin ich nicht. Ich bin der Meinung die gemeindeeigenen Gremien sollten da auch mitreden und entscheiden können.

 

Herr Schmidt

Für diesen Straßenbau gibt es einen B-Plan, also es kann nicht generell gebaut werden, wie man möchte. Trotzdem bin ich aber auch der Meinung, wenn die BBIS die Kosten übernimmt und der Haushalt der Gemeinde Kleinmachnow entlastet wird, dann können sie von mir aus auch die 50 cm mehr bauen.

 

Frau Dr. Kimpfel

Das Problem besteht ja darin, dass nach städtebaulichem Vertrag die BBIS, soweit ich informiert bin, für die Straße nur 270.000,00 Euro dazu bezahlen muss, egal wie sie gebaut wird und die BBIS natürlich eine Straße haben möchte, die insgesamt über 1 Million Euro kostet, d. h., den Rest müsste die Gemeinde bezahlen. Den einzigen Hebel den wir haben, dass wir das was die BBIS bauen will nicht genehmigen. Der Bürgermeister hatte zugesagt, dass er nachverhandeln wird. Gab es diese Nachverhandlung bereits und wie hat sich die BBIS geäußert?

 

Herr Grubert

Die Verhandlungen mit der BBIS sind wie folgt zu beschreiben, wir haben keinen Erfolg gehabt mit der BBIS eine einvernehmliche Lösung zu bekommen. Wir haben deshalb die BBIS in Verzug gesetzt, dahingehend, dass zu einer Übertragung des Grundstückes laut städtebaulichen Vertrages, eine Vermessung erforderlich ist, diese hat die BBIS zu tragen. Die Vermessung hat die BBIS nicht vorgenommen. Wir haben einen eigenen öffentlichen bestellten Vermesser bestellt. Die Kosten haben wir der BBIS angekündigt, dass sie diese zu tragen hat und wir auch auf dem Schadensersatzwege dann geltend machen werden. Die Vermessung hat stattgefunden und die BBIS hat dem Ergebnis aber nicht zugestimmt, sie macht ein Zurückbehaltungsrecht geltend und wir werden im Augenblick auf Zustimmung zu dieser Vermessung klagen, um dann den grundbuchrechtlichen Verzug vornehmen zu können.

Allerdings wird das Verfahren sicherlich ein Jahr dauern, bis wir eine Gerichtsentscheidung bekommen. Ich bin der Auffassung, dass die BBIS kein Zurückbehaltungsrecht hat, weil wir eine von der Gemeindevertretung genehmigte Erschließung machen wollen, eine Erschließung, die zulässig ist und auch eine öffentliche Erschließung darstellt.

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich:

Herr Wilczek, Frau Scheib


Abstimmungsergebnis:

2 Zustimmungen / 3 Ablehnungen / 2 Enthaltungen – mit Stimmenmehrheit abgelehnt