Frau Neidel persönliche Erklärung

In der letzten Gemeindevertretung am 13.12.2012 hatte Frau Dr. Kimpfel  nachgefragt, warum im B-Plan KLM-BP-033 “Bürgerhaussiedlung Süd” Mobilfunkanlagen nicht ausgeschlossen sind und sie bittet die Verwaltung doch hier die Festsetzung, die sich in anderen B-Plänen wiederfindet und aufgenommen wurde, hier auch aufzunehmen. Ich als Vertreterin für die Verwaltung habe bereitwillig sofort ja gesagt, habe aber in dem Moment die Inhalte des Bebauungsplans nicht ausreichend vertieft. Ich möchte heute informieren, es handelt sich bei dem B-Plan KLM-BP-033 um einen Textbebauungsplan und in diesem Textbebauungsplan sind die Nutzungsarten nicht festgesetzt und insofern auch kein reines Wohngebiet. Das ist der Grund, warum sich diese Festsetzung nicht im Textbebauungsplan wiederfinden und auch nicht aufgenommen werden kann.

 

Frau Dr. Kimpfel zu Protokoll

Sie haben das vor der Abstimmung so mitgeteilt, dann muss leider die Abstimmung wiederholt werden, denn wir  haben mit dieser Information abgestimmt. Ich fühle mich dann damit übervorteilt, weil wir einen Beschluss haben, dass in reinem Wohngebiet, und nach FNP ist es ein reines Wohngebiet, die Mobilfunkmasten ausgeschlossen sind. Somit muss die Abstimmung wiederholt werden.

 

Herr Grubert

Wir haben eine verbale fehlerhafte Auskunft gegeben, aber an dem Verfahren so wie es lief, als textliche Veränderung wäre das gar nicht möglich gewesen, selbst wenn die Antwort anders gewesen wäre. Wir werden das noch einmal beraten, aber ich glaube nicht, dass es rechtlich ein anderes Ergebnis geben würde, weil der Beschluss nicht rechtswidrig zustande gekommen ist.

Es gibt aber auch gar keine Tendenz dahingehend, eine Mobilfunkanlage order ähnliches in diesem reinen Wohngebiet zu errichten.

Wir werden spätestens zum Hauptausschuss noch einmal Stellung dazu nehmen.

 

Herr Ernsting

Änderungsverfahren FNP

Es geht hier um ein Änderungsverfahren des FNP, Änderung für Waldflächen. Wir haben das zur Genehmigung beim Landkreis eingereicht und mit Datum vom 20.12.2012 ist dieses Änderungsverfahren genehmigt worden. Der geänderte FNP, der also Waldflächen als planungsrechtliche Zielsetzung festsetzt, wird in Kürze in Kraft treten.