Beschluss: stimmengleichheit abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Der Bürgermeister wird beauftragt,

1.    mit der BBIS (Berlin-Brandenburg International School) die Vereinbarungen zum B-Plan KLM-BP-025 zur Straßenfläche "Schopfheimer Allee" (sogenannte B-Straße) sowie zur sogenannten A-Straße, inklusive Anbindungen Karl-Marx-Straße sowie Adolf-Grimme-Ring Ost und Adolf-Grimme-Ring West, dahingehend zu verhandeln, dass die vorgenannten Straßenflächen auf dem Flurstück 301 im derzeitigen Eigentum der BBIS verbleiben und nicht öffentlich gewidmete Straßen sind,

2.    das B-Plan-Verfahren zur Änderung des B-Planes KLM-BP-025 entsprechend zu veranlassen,

3.    die Zuwegung der Waldorf-Schule sowie des Waldorf-Kindergartens und der 3. Grundschule (bis 06/2015) mit der BBIS grundbuchrechtlich zu sichern.


Herr Schmidt, als einer der Einreicher, erläutert den Antrag.

Frau Neidel ergänzt, dass der Antrag unschädlich sei, eine gute Absicht beinhalte und die BBIS auf ihre eigenen Kosten baue; die Gemeinde müsse nicht zuzahlen.

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Frau Sahlmann, Frau Dr. Kimpfel


Abstimmungsergebnis der DS-Nr. 154/12:

2 Zustimmungen / 2 Ablehnungen / 1 Enthaltungen – Stimmengleichheit abgelehnt