Herr Ernsting

Die BioCompany plant gegenüber der Maxim-Gorki-Gesamtschule in der Förster-Funke-Allee einen Bio-Lebensmittelmarkt zu errichten. Laut Bebauungsplan ist das zulässig.

Ein Bauantrag ist beim Landkreis bereits gestellt und die Gemeindeverwaltung wird zurzeit zu Stellungnahme aufgefordert.

Es ist ein 600 qm großer Einzelhandelsmarkt mit einer kleinen darüber liegenden Ebene für die Personal- und Verwaltungsräume in moderner Architektur geplant.

Die Ein- und Ausfahrt für den gesamten Verkehr soll über die Förster-Funke-Allee erfolgen.

Soweit wir mit der Prüfung des Bauantrages sind, hält das Vorhaben die Festsetzungen des Bebauungsplanes im vollen Umfang ein. Es gibt eine einzige Befreiung, die das Bauvorhaben benötigen wird, die aus Sicht der Verwaltung auch erteilt werden sollte. Vorgeschrieben sind ausschließlich Bedachungen Zinkblech oder auch Ziegeleindeckung, geplant ist ein Gründach. Wir halten das für eine städtebaulich sinnvolle Lösung und deswegen werden wir aus unserer Sicht der Befreiung auch zustimmen können. Weitere Befreiungen sind nicht erforderlich, weil tatsächlich planungsrechtlich alles eingehalten wird.

 

Herr Dr. Klocksin zu Protokoll

Wie genau heißt der Bebauungsplan? Ich bitte darum, einen B-Planauszug, eine Planzeichnung für das Baugrundstück und die Textlichen Festsetzungen als Anlage mit der Niederschrift zu verteilen.

Sind in dem B-Plan nur Wohnbebauungen zulässig, oder sind andere Nutzungen zulässig und wenn ja, in welchen Größenordnungen?

 

Herr Ernsting

Es handelt sich um den Bebauungsplan KLP-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“ in seiner zurzeit rechtswirksamen Fassung.

Wir werden dem Protokoll der heutigen Sitzung ein B-Planauszug mit den textlichen Festsetzungen beifügen.

 

Herr Hoffmann

Sind ausreichend Stellplätze vorhanden und werden die Voraussetzungen eingehalten?

 

Herr Ernsting

Ja, es sind 18 Stellplätze geplant. Die einzelnen Zahlen kann ich jetzt im Detail nicht sofort sagen.

 

Frau Dr. Kimpfel

Wie groß ist die Fläche des Supermarktes, wie viel Stellplätze müssten dafür zur Verfügung stehen?

 

Herr Ernsting

Die Größe kann ich nur ca. angeben 600 qm.

 

Frau Neidel

Ich weise darauf hin, wenn in den textlichen Festsetzungen das WA als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt ist, sich die Zulässigkeit aus der Baunutzungsverordnung ergibt.

Wir können gerne einen Auszug der Niederschrift beifügen.

 

Herr Wilczek

Wie ist die verkehrliche Erschließung geplant?

 

Herr Ernsting

Die Ein- und Ausfahrt erfolgt über die Förster-Funke-Allee.

 

Herr Dr. Klocksin

Das ist immer das Problem, dass ein Bauvorhaben völlig entkoppelt ist von der Frage von der verkehrlichen Erschließung und dass wir natürlich auf einen veritablen Verkehrsinfarkt in diesem Bereich zusteuern, liegt nahe. Die nächste Forderung, mit der wir konfrontiert werden, ist eine Abbiegespur im Bereich vor den Eingangsbauten zum Rathausmarkt und Ampellösungen für den Adolf-Grimme-Ring und so schreitet die Verstädterung voran.