Sitzung: 12.11.2012 Bauausschuss
Herr
Ernsting
Die
BioCompany plant gegenüber der Maxim-Gorki-Gesamtschule in der
Förster-Funke-Allee einen Bio-Lebensmittelmarkt zu errichten. Laut
Bebauungsplan ist das zulässig.
Ein
Bauantrag ist beim Landkreis bereits gestellt und die Gemeindeverwaltung wird
zurzeit zu Stellungnahme aufgefordert.
Es
ist ein 600 qm großer Einzelhandelsmarkt mit einer kleinen darüber liegenden
Ebene für die Personal- und Verwaltungsräume in moderner Architektur geplant.
Die
Ein- und Ausfahrt für den gesamten Verkehr soll über die Förster-Funke-Allee
erfolgen.
Soweit
wir mit der Prüfung des Bauantrages sind, hält das Vorhaben die Festsetzungen
des Bebauungsplanes im vollen Umfang ein. Es gibt eine einzige Befreiung, die
das Bauvorhaben benötigen wird, die aus Sicht der Verwaltung auch erteilt
werden sollte. Vorgeschrieben sind ausschließlich Bedachungen Zinkblech oder
auch Ziegeleindeckung, geplant ist ein Gründach. Wir halten das für eine
städtebaulich sinnvolle Lösung und deswegen werden wir aus unserer Sicht der
Befreiung auch zustimmen können. Weitere Befreiungen sind nicht erforderlich,
weil tatsächlich planungsrechtlich alles eingehalten wird.
Herr
Dr. Klocksin zu Protokoll
Wie
genau heißt der Bebauungsplan? Ich bitte darum, einen B-Planauszug, eine
Planzeichnung für das Baugrundstück und die Textlichen Festsetzungen als Anlage
mit der Niederschrift zu verteilen.
Sind
in dem B-Plan nur Wohnbebauungen zulässig, oder sind andere Nutzungen zulässig
und wenn ja, in welchen Größenordnungen?
Herr
Ernsting
Es
handelt sich um den Bebauungsplan KLP-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“ in seiner
zurzeit rechtswirksamen Fassung.
Wir
werden dem Protokoll der heutigen Sitzung ein B-Planauszug mit den textlichen
Festsetzungen beifügen.
Herr
Hoffmann
Sind
ausreichend Stellplätze vorhanden und werden die Voraussetzungen eingehalten?
Herr
Ernsting
Ja,
es sind 18 Stellplätze geplant. Die einzelnen Zahlen kann ich jetzt im Detail
nicht sofort sagen.
Frau
Dr. Kimpfel
Wie
groß ist die Fläche des Supermarktes, wie viel Stellplätze müssten dafür zur
Verfügung stehen?
Herr
Ernsting
Die
Größe kann ich nur ca. angeben 600 qm.
Frau
Neidel
Ich
weise darauf hin, wenn in den textlichen Festsetzungen das WA als Allgemeines
Wohngebiet festgesetzt ist, sich die Zulässigkeit aus der Baunutzungsverordnung
ergibt.
Wir
können gerne einen Auszug der Niederschrift beifügen.
Herr
Wilczek
Wie
ist die verkehrliche Erschließung geplant?
Herr
Ernsting
Die
Ein- und Ausfahrt erfolgt über die Förster-Funke-Allee.
Herr
Dr. Klocksin
Das
ist immer das Problem, dass ein Bauvorhaben völlig entkoppelt ist von der Frage
von der verkehrlichen Erschließung und dass wir natürlich auf einen veritablen
Verkehrsinfarkt in diesem Bereich zusteuern, liegt nahe. Die nächste Forderung,
mit der wir konfrontiert werden, ist eine Abbiegespur im Bereich vor den
Eingangsbauten zum Rathausmarkt und Ampellösungen für den Adolf-Grimme-Ring und
so schreitet die Verstädterung voran.