Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Für die abschließende Rekultivierung – 3. BA – der ehemaligen Deponie (Stolper Berg) beschließt die Gemeinde „Variante A – Grundvariante“ (Minimalvariante) mit dem Ausbauumfang Wegeerschließung, Schutzpflanzungen und Rodelbahn sowie den voraussichtlichen Kosten in Höhe von 225.000,00 € brutto (Kostenschätzung von April 2012 des Büros Landschaft, Planen und Bauen).

 

In Vorbereitung der Umsetzung der Rekultivierungsmaßnahme „Variante A – Grundvariante“ ist die Genehmigungsplanung zu erarbeiten und auf dieser Grundlage ein Antrag zur Änderung der abfallrechtlichen Sicherungs- und Rekultivierungsanordnung vom 20.03.1998 (Az: 66.2ks 553-304/001/98) bei der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde (UAWB) zu stellen.


Frau Neidel erläutert die Beschlussvorlage.

Frau Sahlmann wirbt um Zustimmung zur Beschlussvorlage und begründet, warum zugestimmt werden sollte.

Herr Tauscher sieht das unbeschadete Ankommen am Ende der Rodelbahn als ungeklärt an, zumal sich die Gärten der Häuslebauer unmittelbar daran anschließen sowie die Parkmöglichkeiten der Anreisenden. 

Frau Dr. Kimpfel sorgt sich darüber, wenn die Rodelnarbe entsteht, ob dann die Höhe der Aufschüttung für die Rodelbahn ausreichend sei. Dies sollte noch einmal geprüft werden.

 

An der Diskussion beteiligten sich: Frau Sahlmann, Herr Tauscher, Frau Dr. Kimpfel


Abstimmungsergebnis:

7 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig empfohlen