Sitzung: 09.01.2013 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: DS-Nr. 202/12
1)
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet
entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des
Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl.
1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli
2011 (BGBl. I S. 1509) – BauGB – den Bebauungsplan KLM-BP-042 „Uferweg
Kiebitzberge“, bestehend aus
– Teil A: Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung), Maßstab im
Original: 1 : 1.000 und
– Teil B: Textliche Festsetzungen
(vgl.
Anlage 2) als Satzung.
2)
Die entsprechend
dem Abwägungsergebnis ergänzte Begründung wird gebilligt.
3)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an
welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf
Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann,
ortsüblich bekannt zu machen.
Es findet keine
Diskussion statt.
Abstimmungsergebnis:
7 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig
empfohlen