Sitzung: 07.01.2013 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 171/12
Frau
Neidel
Hier ist noch einmal beschrieben, dass für die abschließende Rekultivierung, den dritten Bauabschnitt, die Gemeindevertretung eine Entscheidung fassen muss, wie die Endphase der Rekultivierung aussehen soll, welches Konzept umgesetzt wird.
Es gibt drei Phasen:
–
Betriebsphase
–
Stillegungsphase
–
Nachsorgephase
Augenblicklich
befindet sich die ehemalige Deponie in der Stillegungsphase. Es gibt eine
abfallrechtliche Sicherungs- und Rekultivierungsanordnung aus dem Jahre 1998,
da war die Zielstellung etwas anders. Immer war das Ziel der Gemeinde, diese
ehemalige Deponie zu einer öffentlichen Grünfläche zu entwickeln. Der
Bebauungsplan KLM-BP-006-c hat dafür die Voraussetzungen geschaffen. Heute geht
es konkret um zwei Varianten, die wir Ihnen vorstellen.
Eine
Minimalvariante – Variante A– Grundvariante, die vorsieht eine Rodelbahn, Wege,
Schutzpflanzungen, aber keinen wildscheinsicheren Zaun; Kosten, die damit
verbunden sind belaufen sich auf 225.000,00 Euro.
Gefordert
wird von der Unteren Abfallschutzbehörde die Variante C – absolute
Minimalvariante. Diese weist Gesamtbruttokosten von insgesamt 208.000,00 Euro
auf. Hier gibt es keine Rodelbahn und es gibt euch keinen wildscheinsicheren
Zaun.
Bei dem
Vorschlag, den wir Ihnen unterbreitet haben, gehen wir davon aus, dass der
bestehende Maschendrahtzaun/Wildschutzzaun, der jetzt entlang Stolper Weges
steht, zu versetzen ist. Das ist auch erforderlich für den Gehwegbau, der durch
die Gemeindevertretung im Dezember 2012 beschlossen wurde, in dem Abschnitt von
Heidefeld bis Fahrenheitstraße.
Sollte
in der Zukunft die Gemeinde sich doch noch entschließen, eine Himmelswarte
einzurichten, dieses Konzept ist bereits einmal vorgestellt worden und war sehr
kostenintensiv, müssten später Änderungsanträge gestellt werden.
Augenblicklich bereitet dieser Beschluss einen Antrag an den Landkreis vor, um die alte Genehmigung von 1998 zu aktualisieren. Die Bearbeitungszeit beläuft sich noch einmal auf drei Jahre, bevor man hier überhaupt aktiv nutzen kann.
Insofern sehen wir es für sehr sinnvoll an, dass man diese Entscheidung jetzt herbeiführt und die entsprechenden Vorbereitungen einleitet.
An der Diskussion beteiligen sich:
Herr Wilczek, Herr Schmidt, Frau Sahlmann, Frau Scheib
Pause 20.00 Uhr – 20.12 Uhr
Abstimmungsergebnis:
6 Zustimmungen / 1
Ablehnung / 0 Enthaltungen – mit Stimmenmehrheit zugestimmt