Frau Neidel

Die gewog mbH hat diesen Übertragungs-Grundstücksüberlassungs- und Erschließungsvertrag mit einem Notar vorbereitet und mit der Gemeinde abgestimmt. Für das Barrierefreies Wohnen, was wir von Herrn Fischer vorgestellt bekommen haben, müssen die Verlängerung der Schillerstraße, die Heinrich-Heine-Straße, sowie zusätzlich noch zwei Planwege hergestellt werden. In diesem großen Paket wird geregelt, dass Grundstücke von der gewog an die Gemeinde übertragen werden. Insgesamt handelt es sich dabei um 10.667 m². 22 m², die in einem Bereich liegen, dass sie die gewog nach B-Plan auch für ihre private Grundstücksanlage zur Verfügung haben muss, werden von der Gemeinde an die gewog übertragen.

Die gewog verpflichtet sich also, nicht nur die Straßenflächen zu übertragen, sondern auch die Flächen um das Retentionsbecken Förster-Funke-Allee und die Waldflächen.

Die gewog baut die Straßen und überträgt dann die Heinrich-Heine-Straße und Verlängerung der Schillerstraße kostenfrei an die Gemeinde.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Fischer, Herr Hoffmann, Frau Sahlmann, Herr Schmidt, Herr Wilczek

 

Herr Dr. Scheube

Ich weise darauf hin, dass im Vertrag Ziffer V eine Mängel-Haftung nach VOB vorgesehen ist, was nichts anderes bedeutet, dass die Haftung nur 4 Jahre für Mängel ist und nicht 5 Jahre, wie es im BGB vorgesehen ist. Meiner Erfahrung könnte es im 5 Jahr durchaus interessant sein und die Gemeine würde sich gegenüber der Gesetzeslage um 1 Jahr verschlechtern.

 

Frau Neidel

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass der Vertrag hinsichtlich der inzwischen vermessenen Flurstücke mit aktuellen Flurstücken angepasst wird. Aber damit sind inhaltlich keine Veränderungen verbunden. Die Anregungen von Herrn Dr. Scheube würden wir jetzt aufnehmen und die Haftung auf 5 Jahre erhöhen.


Abstimmungsergebnis:

7 Zustimmungen / 1 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – mit Stimmenmehrheit zugestimmt