1.                   Herr Grützmann

1.1.             Herr Bürgermeister, Sie haben mir letztens gesagt, dass Sie eine Dienstanweisung erlassen wollten, die meine Besuche im Rathaus kanalisiert. Wann wollen Sie das nun machen und welche konkreten Maßnahmen kann ich erwarten?

1.2.             Herr Bürgermeister, Sie haben hier in der Gemeindevertretung einmal gesagt, dass das Hoffmann & Leichter Konzept zum ruhenden Verkehr als überholt anzusehen ist. Gibt es eine Aufstellung der Art und Häufigkeit der Verstöße für den ruhenden Verkehr? Was haben Sie veranlasst, um die Probleme zum ruhenden Verkehr in den Griff zu bekommen?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

zu 1.

Es ist richtig, dass ich eine Dienstanweisung an die Mitarbeiter erlassen will, hinsichtlich der Kanalisierung Ihrer Besuche bei uns im Rathaus. Auf Grund meiner Krankheit wird das aber erst in der nächsten Woche möglich sein. Ich kann Ihnen aber die Intensionen sagen. Es ist für uns nicht möglich, jederzeit Ihre Anfragen und Ihre Ideen umzusetzen. Aus diesem Grund werde ich an die Mitarbeiter und an Sie folgende Regelung erlassen. Wir haben normale Sprechzeiten, dienstags ganztägig sowie donnerstags von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, zu denen Sie als Gemeindevertreter ins Rathaus kommen können. Außerhalb der Sprechzeiten ist kein Besuch mehr möglich, außer in dringenden Angelegenheiten, die Sie bitte bei mir anmelden. Es ist zeitweise so, dass Sie den KITA-Verbund und die Gemeinde fünf Tage die Woche aufsuchen und durch einzelne Abteilungen gehen. Das können die Mitarbeiter nicht leisten und werden daher angewiesen, Gespräche außerhalb der Sprechzeit mit Ihnen abzulehnen.

 

 

Zu 2.

Jedes Jahr gibt es eine Statistik zur Ahndung der Verkehrsverstöße, die um UVO-Ausschuss vorgestellt wird. Die Statistik für das Jahr 2012 wird zurzeit erstellt. Wenn Sie konkretere Fragen dazu haben, bitte ich Sie, den UVO-Ausschuss zu besuchen.

 

 

2.                   Frau Dr. Kimpfel

2.1.             In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung habe ich zur Bürgerhaussiedlung Süd zu Protokoll gegeben, dass in den Textbebauungsplan die Errichtung von Sendemasten ausgeschlossen wird. Frau Neidel hat das bestätigt. Im Bauausschuss wurde angesprochen, dass dem nicht so wäre, weil ein Textbebauungsplan keine Aussagen über ein allgemeines oder reines Wohngebiet macht. Worauf ich nur erwidern kann, dass im Flächennutzungsplan genau definiert ist und ob es ein Textbebauungsplan oder nicht ist, dürfte für eine Sendemastanlage keine Rolle spielen. Es gibt einen Grundsatzbeschluss, dass wir das in alle neuen B-Pläne für reine Wohngebiete mit aufnehmen wollen. Mir fehlt jetzt der weitere Umgang mit diesem Tagesordnungspunkt. Der Fairness halber müssten wir den Beschluss in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung noch einmal zur Abstimmung stellen. Wie möchte der Bürgermeister damit umgehen?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

In der Sitzung des Bauausschusses hatte ich zugesagt, den Sachverhalt zu prüfen. Bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung im Februar wird Ihnen schriftlich mitgeteilt, wie damit umzugehen ist. Wenn es erforderlich ist, wird der Beschluss in der übernächsten Sitzung der Gemeindevertretung noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt.