Sitzung: 17.01.2013 Hauptausschuss
Vorlage: DS-Nr. 205/12
Beschlussvorschlag:
1.
Die rechtswirksamen Bebauungspläne
KLM-BP-019-2 „Zentrumsbereich im Ortskern Kleinmachnow“, KLM-BP-019-6
„Anbindung Seeberg“ und KLM-BP-019 (Ursprungsplan) in der Fassung ‑019-9
„Wohngebiete im Ortskern“ sollen geändert werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes
KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“ (Geltungsbereich vgl. Anlage 1) sollen zeichnerische und
textliche Festsetzungen der drei vorstehend benannten Bebauungspläne so
modifiziert werden, dass auf der Fläche Gemarkung Kleinmachnow, Flur 8,
Flurstück 1866 („Adolf-Grimme-Ring 7“) die Errichtung und der Betrieb einer
zweizügigen Grundschule mit Hort inkl. Außenanlagen planungsrechtlich zulässig werden.
2.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen.
3.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes
KLM-BP-019-10 soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt
werden. Von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) sowie einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.