Beschlussvorschlag:

1.         Die rechtswirksamen Bebauungspläne KLM-BP-019-2 „Zentrumsbereich im Ortskern Kleinmachnow“, KLM-BP-019-6 „Anbindung Seeberg“ und KLM-BP-019 (Ursprungsplan) in der Fassung ‑019-9 „Wohngebiete im Ortskern“ sollen geändert werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“ (Geltungsbereich vgl. Anlage 1) sollen zeichnerische und textliche Festsetzungen der drei vorstehend benannten Bebauungspläne so modifiziert werden, dass auf der Fläche Gemarkung Kleinmachnow, Flur 8, Flurstück 1866 („Adolf-Grimme-Ring 7“) die Errichtung und der Betrieb einer zweizügigen Grundschule mit Hort inkl. Außenanlagen planungsrechtlich zulässig werden.

2.         Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.         Die Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-10 soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden. Von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.