Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Zur Umsetzung des Beschlusses zur DS-Nr. 194/12 erwirbt die Gemeinde das Eigentum am Grundstück Adolf-Grimme-Ring „7“ Flur 8, Flurstück 1866 mit einer Größe von 4.471 m².

 


Herr Templin informiert, dass er im Kulturausschuss am 8. Januar 2013 einen Änderungsantrag gestellt hat. Dieser wurde auch mehrheitlich angenommen. Er bittet darum, diesen auch hier im Finanzausschuss zu beraten und plädiert um Zustimmung.

Der Änderungsantrag (DS-Nr.: 001/13) lautet:

Zur Umsetzung des Beschlusses zur DS-Nr. 194/12 erwirbt die Gemeinde das Eigentum am Grundstück Adolf-Grimme-Ring „7“ Flur 8, Flurstück 1866 mit einer Größe von 4.471 m².

 

Aus Sicht von Herrn Templin ist dieser Änderungsantrag sinnvoll, weil die Gemeinde Kleinmachnow nur noch über wenige Grundstücke verfügt. Mit den vorhandenen Grundstücken muss die Gemeinde sehr vorsichtig umgehen. Daher sollte das Grundstück nicht getauscht, sondern käuflich von der gewog erworben werden. 

Frau Vogdt hat eine Frage zur Begründung auf der Seite 2: Der Kaufpreis für das Grundstück Adolf-Grimme-Ring ist mit 1.230.000,00 € beziffert, dies entspricht einem m² Preis von 275,11 €. Wie ist dieser Preis zustande gekommen? Des Weiteren möchte Sie wissen, warum das Grundstück in der Förster-Funke-Allee nur mit 260,76 €/m² angesetzt worden ist und woraus dieser m² Preis resultiert?

Weiterhin wird Bezug darauf genommen, dass das Recht auf Rückübertragung zu vereinbaren ist. Für welches Grundstück würde dies zu treffen?

Herr Grubert informiert, dass die gewog das Grundstück von Kondor Wessel käuflich erworben hat, zu einem m² Preis von 275,11 €.  Der m² Preis von 260,76 € ist der derzeitige entwicklungsbedingte Endwert für die zwei Grundstücke an der Förster-Funke-Allee. Kondor Wessels hat somit 15 € pro m² Gewinn gemacht. Erfolgt der Grunderwerb ohne das Recht auf Rückübertragung für das Grundstück Adolf-Grimme-Ring 7, so müsste die Gemeinde auf den Erwerb noch 5 % Grunderwerbssteuer zahlen. 

Herr Harmsen fragt nach, ob es die Möglichkeit gibt, dass die gewog eine Kapitalreduzierung macht? Wäre dies eine günstigere Lösung?

Laut Herrn Grubert müsste dies geprüft werden.

Herr Warnick merkt an, dass er sich bei der Abstimmung dieser Drucksache enthalten wird. Dem Anliegen, dass der Gemeinde so wenig wie nur möglich Grundstücke entzogen werden soll, kann er sich nur anschließen. Kommen vielleicht doch noch andere Grundstücke in Frage?

Herr Templin macht darauf aufmerksam, dass in dem gerade abgestimmten Grundsatzbeschluss der Standort benannt ist.    

Frau Vogdt bezieht sich auf die Aussage von Herrn Grubert, dass eventuell eine Änderung des Bebauungsplanes Förster-Funke-Allee 109 und 111 (nur für Wohnungsbau) eingerichtet werden kann. Wie kann sichergestellt werden, dass das dann auch so durchgeführt wird?  

Herr Grubert informiert, dass für das Grundstück Förster-Funke-Allee 109 und 111 derzeitig eine Bebauung möglich wäre und pro Haus nur zwei Wohneinheiten erlaubt sind. Wenn die gewog dort eine Wohnbebauung durchführen möchte, müsste der B-Plan so geändert werden, dass dort nur Wohnbebauung erlaubt ist, aber kein Gewerbe.

Herr von Wnuk-Lipinski gibt Fragen zu Protokoll:

Diese Unterlage, die sie uns vorgelegt haben, Herr Grubert, die ist der gewog bekannt?

Herr Grubert: ja

Herr von Wnuk-Lipinski: Mit der gewog abgestimmt? Findet sie deren Zustimmung? Ist dies abschließend und wird zu keinen weiteren Forderungen der gewog führen?

Herr Grubert: Dem Geschäftsführer der gewog ist diese Beschlussvorlage bekannt. Sie hat seine Zustimmung gefunden, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates, weil der Geschäftsführer einen Aufsichtsrat hat, der Grundstückskäufen/verkäufen oder einem Grundstückstausch zustimmen muss. Sie können aber von einem positiven Votum ausgehen. Der Aufsichtsrat ist mit elf Vertretern besetzt, davon stellt die Gemeinde Kleinmachnow zehn und die Gemeinde Nuthetal einen Vertreter.

 


Herr Warnick stellt den Änderungsantrag, DS-Nr.: 001/13, von Herrn Templin zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung des Änderungsantrages DS-Nr.: 001/13 erfolgt mit 4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.

 

 

Ø         Frau Vogdt verlässt um 20:30 Uhr diese Sitzung.

       Somit sind 6 Gemeindevertreter anwesend.