Sitzung: 22.04.2010 Finanzausschuss
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aus dem Protokoll Nr. 12 |
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F
24/10.10 |
Die Verwaltung
möge die Höhe der Mieteinnahmen
(Waldorf-Kindergarten) benennen. Weiterhin
sollten die Abschreibungskosten und Folgekosten
berechnet und vorgelegt werden. Auch die Frage, ob die Folgekosten in den Folgejahren eingeplant
wurden, ist zu beantworten. |
Termin: 22.04.2010 Frau Neidel / Herr Ecker erledigt
per Post am 21.04.2010 |
Herr Harmsen merkte an, dass aus der schriftlichen Beantwortung von Herrn
Ecker nicht erkennbar ist, in welcher Höhe die Abschreibungen erfolgen. Er möchte nach wie vor wissen, wie die Höhe der
Abschreibungen durch die Mieteinnahmen kompensiert werden.
Herr von Wnuk-Lipinski machte deutlich, dass er die Beantwortung unverständlich
und unangemessen findet. Die in der Antwort formulierte Vorgehensweise
entspricht nach seiner Meinung nicht der Kommunalen Haushaltsverordnung. Dort
ist unter § 16 geregelt, dass die Folgekosten zum Zeitpunkt der Entscheidung
der Investitionen vorliegen sollten.
Herr von Wnuk-Lipinski wollte zum einen wissen, ob sich durch die erhöhe
Investitionssumme auch eine höhere Mietsumme ergibt und zum anderen, wie wird
mit den Mieteinnahmen verfahren, die die gewog Kleinmachnow mbH als Verwalter
einnimmt. Werden die Mieteinnahmen an den Gemeindehaushalt zurückgeführt oder
gehen diese in die Ergebnisrechnung der gewog Kleinmachnow mbH ein?
Herr Ecker merkte an,
dass sich die Gemeindevertretung noch nicht bekannt hat, wie viel Finanzmittel
zur Verfügung gestellt werden sollen.
Herr Burkardt machte
deutlich, dass aus seiner Sicht diese Diskussion zu sehr ins Detail geht. Er
schlug vor, die Diskussion an dieser Stelle zu beenden und im
Tagesordnungspunkt 8 wieder aufzunehmen.