aus dem Protokoll Nr. 12

 

F 24/10.10

Die Verwaltung möge die Höhe der  Mieteinnahmen (Waldorf-Kindergarten) benennen.

Weiterhin sollten die Abschreibungskosten und Folgekosten berechnet und vorgelegt werden.

Auch die Frage, ob die Folgekosten in den Folgejahren eingeplant wurden, ist zu beantworten.

Termin: 22.04.2010

Frau Neidel / Herr Ecker

 

erledigt per Post am 21.04.2010

 

Herr Harmsen merkte an, dass aus der schriftlichen Beantwortung von Herrn Ecker nicht erkennbar ist, in welcher Höhe die Abschreibungen erfolgen. Er möchte nach wie vor wissen, wie die Höhe der Abschreibungen durch die Mieteinnahmen kompensiert werden.

Herr von Wnuk-Lipinski machte deutlich, dass er die Beantwortung unverständlich und unangemessen findet. Die in der Antwort formulierte Vorgehensweise entspricht nach seiner Meinung nicht der Kommunalen Haushaltsverordnung. Dort ist unter § 16 geregelt, dass die Folgekosten zum Zeitpunkt der Entscheidung der Investitionen vorliegen sollten.

Herr von Wnuk-Lipinski wollte zum einen wissen, ob sich durch die erhöhe Investitionssumme auch eine höhere Mietsumme ergibt und zum anderen, wie wird mit den Mieteinnahmen verfahren, die die gewog Kleinmachnow mbH als Verwalter einnimmt. Werden die Mieteinnahmen an den Gemeindehaushalt zurückgeführt oder gehen diese in die Ergebnisrechnung der gewog Kleinmachnow mbH ein?

Herr Ecker merkte an, dass sich die Gemeindevertretung noch nicht bekannt hat, wie viel Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden sollen.

Herr Burkardt machte deutlich, dass aus seiner Sicht diese Diskussion zu sehr ins Detail geht. Er schlug vor, die Diskussion an dieser Stelle zu beenden und im Tagesordnungspunkt 8  wieder aufzunehmen.