Frau Konrad führt aus, dass im Januar ein Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer zweizügigen Grundschule Auf dem Seeberg mit Hort Beschlussvorlage  DS-Nr. 194/12) mit zwei Maßgaben (Systembauweise, Kostendeckelung 4 bis 5,5 Mio €) gefasst wurde. Ein VOF-Verfahren sei aufgrund der Schwellenwerte nicht erforderlich. Es wurde ein Wettbewerb zur Planungsabsicht zum Bau einer zweizügigen Grundschule mit Hort ausgelobt mit folgenden Kriterien:

 

-          Erfahrung bei der Planung von Schulneubauten und Schulerweiterungsbauten,

-          Erfahrung bei der Planung von Gebäuden in Systembauweise und

-          Erfahrung bei der Erstellung von funktionalen Leistungsbeschreibungen.

 

Die Ausschreibung wurde über einen Zeitraum von 14 Tagen veröffentlicht. Aus 17 Bewerbern wurden in einem zweistufigen Bewerbungsverfahren 3 Bewerber mit bester Eignung ermittelt (siehe Anlage 4). Bis zum 15.März 2013 sollen Lösungsvorschläge und Planungsideen durch die 3 Bewerber eingereicht werden.

 

An der anschließenden Frage- und Diskussionsrunde beteiligen sich Herr Nieter, Herr Templin und Frau Konrad.

 

Herr Nieter bittet die Verwaltung, den Zeitplan dahingehend zu straffen, dass der Errichtungsbeschluss bereits im Juni 2013 und nicht erst nach den Sommerferien gefasst werden kann, um mehr zeitlichen Spielraum für den Neubau zu geben.