Sitzung: 06.03.2013 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Frau Neidel erläutert die Information und geht insbesondere auf die
zwei Fallgruppen, die atypischen und typischen Waldgefahren ein. Die typischen
Waldgebiete, die in erster Linie den forstwirtschaftlichen Aspekten dienen und
die atypischen Fälle, wie hier in Kleinmachnow, die eine Bedeutung als Grünzug,
als Erholungsfunktion haben und die auch als Verkehrsflächen genutzt werden.
Dazu gehöre der Bannwald mit seinem Weg auf dem spazieren gegangen und auch
Fahrrad gefahren wird. Insofern sei hier eine Verkehrssicherungspflicht eine
andere, als in normalen Waldflächen. Nach dieser rechtlichen Bewertung seien
zwei weitere Flächen mit dem Bannwald vergleichbar, und zwar die Waldfläche um
den Duellpfuhl und die Waldfläche am Stolper Weg, dort wo auch ein Spielplatz
integriert ist. Nur in diesen drei genannten Waldgebieten sei die
Verkehrssicherungsplicht wahrzunehmen.
Herr Musiol fragt nach zum Stand der Umsetzung der eigentlichen
Maßnahmen aus der Liste, die in der
Januarsitzung 2013 verteilt worden ist.
Frau Neidel erwidert, dass sich die geplanten Fällungen von insgesamt
700 auf 548 Fällungen reduziert haben (s. Anlage 2 – Durchführung der
Regelkontrolle Herbst 2012 von Waldgebieten mit ausgeprägten Schadmerkmalen im
Bereich von Waldflächen im Gemeindegebiet Kleinmachnow – Differenzierung/Pflege
vom 05.02.2013).
Herr Bürgermeister Grubert ergänzt, dass die Verkehrssicherungspflicht
in den drei atypischen Waldgebieten seitens der Verwaltung bereits ausgeführt
wurde.