Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Neidel erläutert die Information und geht insbesondere auf die zwei Fallgruppen, die atypischen und typischen Waldgefahren ein. Die typischen Waldgebiete, die in erster Linie den forstwirtschaftlichen Aspekten dienen und die atypischen Fälle, wie hier in Kleinmachnow, die eine Bedeutung als Grünzug, als Erholungsfunktion haben und die auch als Verkehrsflächen genutzt werden. Dazu gehöre der Bannwald mit seinem Weg auf dem spazieren gegangen und auch Fahrrad gefahren wird. Insofern sei hier eine Verkehrssicherungspflicht eine andere, als in normalen Waldflächen. Nach dieser rechtlichen Bewertung seien zwei weitere Flächen mit dem Bannwald vergleichbar, und zwar die Waldfläche um den Duellpfuhl und die Waldfläche am Stolper Weg, dort wo auch ein Spielplatz integriert ist. Nur in diesen drei genannten Waldgebieten sei die Verkehrssicherungsplicht wahrzunehmen.

 

Herr Musiol fragt nach zum Stand der Umsetzung der eigentlichen Maßnahmen aus der Liste,  die in der Januarsitzung 2013 verteilt worden ist.

 

Frau Neidel erwidert, dass sich die geplanten Fällungen von insgesamt 700 auf 548 Fällungen reduziert haben (s. Anlage 2 – Durchführung der Regelkontrolle Herbst 2012 von Waldgebieten mit ausgeprägten Schadmerkmalen im Bereich von Waldflächen im Gemeindegebiet Kleinmachnow – Differenzierung/Pflege vom 05.02.2013).

 

Herr Bürgermeister Grubert ergänzt, dass die Verkehrssicherungspflicht in den drei atypischen Waldgebieten seitens der Verwaltung bereits ausgeführt wurde.