Sitzung: 17.04.2013 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Lfd.-Nr. 1 – Zwischenberichte zum Verlauf des
Projektes „Bioenergieregion Ludwigsfelde Plus + Trebbin….“ DS-Nr. 141/12
Frau Neidel
informiert, dass Herr Piekarski unter TOP 6.2.1 dazu berichten wird.
Lfd.-Nr. 2 – Informationsblatt – Streusalz
auf den Gehwegen
Frau Leißner
Zur nächsten
Wintersaison werden wir konkrete Maßnahmen gefasst haben und ab der 2.
Jahreshälfte stetig im Ausschuss berichten.
Frau Dr. Kimpfel
Zur Erinnerung, es
ging darum, dass viele Bürger so viel Streusalz auf ihre Bürgersteige streuen,
so dass es liegen bleibt.
Herr Baumgraß nimmt ab 18:10 Uhr an der
Sitzung teil, es sind acht Gemeindevertreter anwesend.
Lfd.-Nr. 3 – Kostenschätzung über
Winterschäden
Herr Dr. Prüger
Wir sind immer noch
bei der Bestandsaufnahme und werden zum nächsten Ausschuss eine Zusammenfassung
der Schäden vorlegen.
Lfd.-Nr. 4 – Es gebe ja eine Änderung im
Jagdgesetz, dass Wildschweine auch innerhalb der geschlossenen Ortschaft….
Frau Leißner
In der Sitzung am
09.01.2013 wurde dazu ausführlich berichtet, deshalb gibt es heute nur eine
Kurzfassung. Es gibt keine Änderung im Jagdgesetz dieser Art, sondern es gibt
lediglich eine Änderung der Rechtsauffassung der Unteren Jagdbehörde. Für die
Verwaltung ändert sich nichts. Es liegt eine Genehmigung für die Bejagung auf
öffentlichen Grün-, Sport- und Erholungsanlagen in der Ortslage Kleinmachnow,
die im Eigentum der Gemeinde stehen, vor. Diese Genehmigung ist bis zum Ende
des nächsten Jagdjahres (31.03.2014) verlängert worden. In der praktischen
Handhabung ändert sich nichts.
Frau Dr. Kimpfel
Es ging eigentlich
um die Frage an welchen öffentlichen Plätzen, ob an allen oder speziellen, gejagt
werden darf. Es geht um die Sicherheit der Bürger.
Frau Leißner
An allen öffentlichen
Grün-, Sport- und Erholungsanlagen, die sich in der Ortslage und im Eigentum
der Gemeinde Kleinmachnow befinden. Dazu gibt es die Änderung in der Auffassung
der Unteren Jagdbehörde, dass Straßen und Wege nicht mehr dazu gehören. Sie
befinden sich nicht mehr im befriedeten Bereich und deshalb kann man dafür
keine Ausnahmegenehmigung erteilen. Das Bundesjagdgesetz kann man als
Auffangtatbestand sehen. Der Jäger darf in umsichtiger Art und Weise nur dort
jagen, wo es für keinen anderen einen Schaden bedeutet. Dies hat der Jäger
immer zu beachten!
Lfd.-Nr. 5 – Wann wird das Straßenschild Ring
am Feld an der Einfahrt zu dieser Straße, wenn man vom August-Bebel-Platz
kommt, aufgestellt?
Frau Neidel
Die Bestellung ist
ausgelöst, die Lieferung kann erst in der 18. KW erfolgen, d. h. Anfang Mai
wird das Schild angebracht sein.
Lfd.-Nr. 6 – Niederschrift vom 09.01.2013 –
Unvollständiger Satz…
Unter TOP 6.1 wird
in dem Satz: „Herr Musiol verweist auf ein vorbereitendes Gespräch mit dem
Bürgermeister und Frau Neidel besprechen.“ das Wort „besprechen“ gestrichen.