Lfd.-Nr. 1 – Zwischenberichte zum Verlauf des Projektes „Bioenergieregion Ludwigsfelde Plus + Trebbin….“ DS-Nr. 141/12

Frau Neidel informiert, dass Herr Piekarski unter TOP 6.2.1 dazu berichten wird.

 

Lfd.-Nr. 2 – Informationsblatt – Streusalz auf den Gehwegen

Frau Leißner

Zur nächsten Wintersaison werden wir konkrete Maßnahmen gefasst haben und ab der 2. Jahreshälfte stetig im Ausschuss berichten.

 

Frau Dr. Kimpfel

Zur Erinnerung, es ging darum, dass viele Bürger so viel Streusalz auf ihre Bürgersteige streuen, so dass es liegen bleibt.

 

 

Herr Baumgraß nimmt ab 18:10 Uhr an der Sitzung teil, es sind acht Gemeindevertreter anwesend.

 

 

Lfd.-Nr. 3 – Kostenschätzung über Winterschäden

Herr Dr. Prüger

Wir sind immer noch bei der Bestandsaufnahme und werden zum nächsten Ausschuss eine Zusammenfassung der Schäden vorlegen.

 

Lfd.-Nr. 4 – Es gebe ja eine Änderung im Jagdgesetz, dass Wildschweine auch innerhalb der geschlossenen Ortschaft….

Frau Leißner

In der Sitzung am 09.01.2013 wurde dazu ausführlich berichtet, deshalb gibt es heute nur eine Kurzfassung. Es gibt keine Änderung im Jagdgesetz dieser Art, sondern es gibt lediglich eine Änderung der Rechtsauffassung der Unteren Jagdbehörde. Für die Verwaltung ändert sich nichts. Es liegt eine Genehmigung für die Bejagung auf öffentlichen Grün-, Sport- und Erholungsanlagen in der Ortslage Kleinmachnow, die im Eigentum der Gemeinde stehen, vor. Diese Genehmigung ist bis zum Ende des nächsten Jagdjahres (31.03.2014) verlängert worden. In der praktischen Handhabung ändert sich nichts.

 

Frau Dr. Kimpfel

Es ging eigentlich um die Frage an welchen öffentlichen Plätzen, ob an allen oder speziellen, gejagt werden darf. Es geht um die Sicherheit der Bürger.

 

Frau Leißner

An allen öffentlichen Grün-, Sport- und Erholungsanlagen, die sich in der Ortslage und im Eigentum der Gemeinde Kleinmachnow befinden. Dazu gibt es die Änderung in der Auffassung der Unteren Jagdbehörde, dass Straßen und Wege nicht mehr dazu gehören. Sie befinden sich nicht mehr im befriedeten Bereich und deshalb kann man dafür keine Ausnahmegenehmigung erteilen. Das Bundesjagdgesetz kann man als Auffangtatbestand sehen. Der Jäger darf in umsichtiger Art und Weise nur dort jagen, wo es für keinen anderen einen Schaden bedeutet. Dies hat der Jäger immer zu beachten!

 

Lfd.-Nr. 5 – Wann wird das Straßenschild Ring am Feld an der Einfahrt zu dieser Straße, wenn man vom August-Bebel-Platz kommt, aufgestellt?

 

Frau Neidel

Die Bestellung ist ausgelöst, die Lieferung kann erst in der 18. KW erfolgen, d. h. Anfang Mai wird das Schild angebracht sein.

 

Lfd.-Nr. 6 – Niederschrift vom 09.01.2013 – Unvollständiger Satz…

Unter TOP 6.1 wird in dem Satz: „Herr Musiol verweist auf ein vorbereitendes Gespräch mit dem Bürgermeister und Frau Neidel besprechen.“ das Wort „besprechen“ gestrichen.