Sitzung: 15.04.2013 Bauausschuss
Frau Eiternick
Am Adolf-Grimme-Ring Ost sind die Markierungen für Rad- und Fußweg weg.
Die Autos kommen da sehr schnell runter, ich sehe da eine Gefahr.
Ich bitte das im Verkehrsausschuss anzusprechen.
Herr Wilczek
1. Anfrage bezüglich der Baugenehmigung für die
3. Grundschule in Verbindung mit der verkehrlichen
Erschließung.
2. Die Zusage der Verwaltung, dass die
Laubentsorgung zum 31.03.2013 abgeschlossen sein wird, wurde nicht eingehalten. Jetzt sind bereits zwei Wochen
Frühling und es ist immer noch keine
vollständige Laubentsorgung passiert. Wenn ich natürlich dann sehe, dass Mitarbeiter
vom Bauhof private Verrichtungen
vorantreiben und da eingesetzt werden. Ich werde diesbezüglich auch eine schriftliche Anfrage an die Verwaltung
richten.
Frau Neidel
zur Frage 2
Herr Dr. Prüger hatte bereits dazu informiert. Es ist richtig, dass die
Verzögerung der Laubentsorgung nicht zufriedenstellend ist.
Zur Information, dass Mitarbeiter des Bauhofes im privaten Bereich
eingesetzt werden, bitte ich Sie Herr Wilczek, mir genauere Angaben zu geben.
Wir werden das dann prüfen.
zur Frage 1
Wenn der Bauantrag gestellt wird, ist die Erschließung als solche
gesichert. Wir sind mit der Straßenplanung nicht abhängig von einem
Verkehrskonzept. Was wir sicherstellen wollten ist, wo kommen die Fahrradfahrer
an, wo richte ich künftig sinnvoll die Stellplätze auf dem Grundstück ein und
das hätten wir dem Planer, den wir auswählen, gern als Vorgabe mit auf den Weg
gegeben.
Herr Ernsting
Wenn also durch die Überlegungen zur Straßenverkehrsführung im Bereich
Adolf-Grimme-Ring Änderungen am Bebauungsplan notwendig würden, beispielweise
Inanspruchnahme von bisher als Stellplatzflächen genutzten Flächen für den
Straßenverkehr oder anders herum, dann sind wir im B-Planverfahren und die
Baugenehmigung ist dann abhängig vom B-Plan. Die Baugrenzen auf dem Feld, über
das wir für die Schule reden, sind im B-Planverfahren zu ändern, denn die
Schule ist momentan überwiegend außerhalb der Baugrenzen und damit nicht
genehmigungsfähig. Das Planverfahren muss bis Jahresende abgeschlossen sein,
sonst erteilt die Bauaufsicht keine Baugenehmigung. Wenn die Verkehrsführung
innerhalb der bestehenden Straßenverkehrsflächen stattfindet, ist das völlig
unproblematisch.
Herr Dr. Klocksin
Wenn Ihre Sorge dahin ginge, dass das Schulgebäude als solches
gefährdet wäre, weil eine aus Ihrer Sicht erforderliche B-Plananpassung nicht
erfolgt, kann ich nur den dringenden Rat geben, das Gebiet dieser Schule
auszukoppeln aus dem B-Plan und separat weiterlaufen zu lassen. Das ist
technisch gesehen kein Problem im Verfahren, gewährleistet aber, dass Sie
zumindest nicht in Sorge sind.
Herr Krüger
Hat sich die Verwaltung schon über die Winterschäden Gedanken gemacht?
Gibt es bereits Überlegungen, wie in Zukunft vermieden wird, dass Gehwege
unbefestigter Art und auch andere Plattenbeläge und Mosaikpflastersteine
derartig in Mitleidenschaft gezogen werden?
Herr Dr. Prüger
Bei der Verwaltung ist eine große Anzahl von Hinweisen dazu
eingegangen, die zum Teil auch berechtigt sind. Der Zustand auf einigen
Gehwegen ist sehr unbefriedigend.
Der Weg dahin gehend ist, dass wir unsere Satzung den Gegebenheiten
anpassen. Wir haben viele unbefestigte Gehwege, wo der Einsatz von maschineller
Technik explizit nicht mehr genehmigt wird. Für befestigte Gehwege muss dann
für eine maschinelle Reinigung eine Genehmigung erteilt werden.