Frau Eiternick

Am Adolf-Grimme-Ring Ost sind die Markierungen für Rad- und Fußweg weg. Die Autos kommen da sehr schnell runter, ich sehe da eine Gefahr.

Ich bitte das im Verkehrsausschuss anzusprechen.

 

Herr Wilczek

1.    Anfrage bezüglich der Baugenehmigung für die 3. Grundschule in Verbindung mit der verkehrlichen Erschließung.

2.    Die Zusage der Verwaltung, dass die Laubentsorgung zum 31.03.2013 abgeschlossen sein         wird, wurde nicht eingehalten. Jetzt sind bereits zwei Wochen Frühling und es ist immer noch            keine vollständige Laubentsorgung passiert. Wenn ich natürlich dann sehe, dass Mitarbeiter    vom Bauhof private Verrichtungen vorantreiben und da eingesetzt werden. Ich werde diesbezüglich auch eine schriftliche Anfrage an die Verwaltung richten.

 

Frau Neidel

zur Frage 2

Herr Dr. Prüger hatte bereits dazu informiert. Es ist richtig, dass die Verzögerung der Laubentsorgung nicht zufriedenstellend ist.

Zur Information, dass Mitarbeiter des Bauhofes im privaten Bereich eingesetzt werden, bitte ich Sie Herr Wilczek, mir genauere Angaben zu geben. Wir werden das dann prüfen.

 

zur Frage 1

Wenn der Bauantrag gestellt wird, ist die Erschließung als solche gesichert. Wir sind mit der Straßenplanung nicht abhängig von einem Verkehrskonzept. Was wir sicherstellen wollten ist, wo kommen die Fahrradfahrer an, wo richte ich künftig sinnvoll die Stellplätze auf dem Grundstück ein und das hätten wir dem Planer, den wir auswählen, gern als Vorgabe mit auf den Weg gegeben.

 

Herr Ernsting

Wenn also durch die Überlegungen zur Straßenverkehrsführung im Bereich Adolf-Grimme-Ring Änderungen am Bebauungsplan notwendig würden, beispielweise Inanspruchnahme von bisher als Stellplatzflächen genutzten Flächen für den Straßenverkehr oder anders herum, dann sind wir im B-Planverfahren und die Baugenehmigung ist dann abhängig vom B-Plan. Die Baugrenzen auf dem Feld, über das wir für die Schule reden, sind im B-Planverfahren zu ändern, denn die Schule ist momentan überwiegend außerhalb der Baugrenzen und damit nicht genehmigungsfähig. Das Planverfahren muss bis Jahresende abgeschlossen sein, sonst erteilt die Bauaufsicht keine Baugenehmigung. Wenn die Verkehrsführung innerhalb der bestehenden Straßenverkehrsflächen stattfindet, ist das völlig unproblematisch.

 

Herr Dr. Klocksin

Wenn Ihre Sorge dahin ginge, dass das Schulgebäude als solches gefährdet wäre, weil eine aus Ihrer Sicht erforderliche B-Plananpassung nicht erfolgt, kann ich nur den dringenden Rat geben, das Gebiet dieser Schule auszukoppeln aus dem B-Plan und separat weiterlaufen zu lassen. Das ist technisch gesehen kein Problem im Verfahren, gewährleistet aber, dass Sie zumindest nicht in Sorge sind.

 

Herr Krüger

Hat sich die Verwaltung schon über die Winterschäden Gedanken gemacht? Gibt es bereits Überlegungen, wie in Zukunft vermieden wird, dass Gehwege unbefestigter Art und auch andere Plattenbeläge und Mosaikpflastersteine derartig in Mitleidenschaft gezogen werden?

 

Herr Dr. Prüger

Bei der Verwaltung ist eine große Anzahl von Hinweisen dazu eingegangen, die zum Teil auch berechtigt sind. Der Zustand auf einigen Gehwegen ist sehr unbefriedigend.

Der Weg dahin gehend ist, dass wir unsere Satzung den Gegebenheiten anpassen. Wir haben viele unbefestigte Gehwege, wo der Einsatz von maschineller Technik explizit nicht mehr genehmigt wird. Für befestigte Gehwege muss dann für eine maschinelle Reinigung eine Genehmigung erteilt werden.