Frau Neidel

Der Bürgermeister hatte die Gemeindevertreter und alle sachkundigen Einwohner am 08. April 2013 zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Er hat darüber informiert, wie sich das bisherige Verfahren gestaltet hat. Die Gemeinde hatte vor, ein europaweites VOF-Verfahren durchzuführen, weil davon auszugehen war, wenn man in konventioneller Art und Weise diese Schule errichtet und nicht im Systembau, dass man dann den Schwellenwert nach VOF überschreitet. Dieses ist nicht der Fall. Nach Prüfung mit Vertretern einer Anwaltskanzlei und vor allem auch Vertreter der Architektenkammer. Durch den Systembau und Modulbauweise reduziert sich der Planungsaufwand. Wir haben dadurch nur die Leistungsphasen 1 – 3. Wir haben auf unserer Internetseite bekannt gemacht, dass wir Planungsleistungen zu vergeben haben. Die wichtigsten Kriterien wurden vorgegeben und diese haben bei der Bewertung der eingereichten Interessenbekundung eine wesentliche Rolle gespielt haben. Voraussetzung für eine Bewerbung war, dass der Planer Erfahrungen im Schulneubau und Schulerweiterungsbau hat, dass er Erfahrung in der Planung von Gebäuden mit Systembauweise hat und dass er auch in der Lage ist, funktionelle Leistungsbeschreibungen zu erstellen. 17 Bewerbungen sind eingegangen. In der Stufe des Auswahlverfahrens haben wir ausgewertet, wer von den 17 Bewerbern die Kriterien überhaupt erfüllt. Es ergaben sich nur 3 Büros, die nach diesen Kriterien zur weiteren Eignung ausgewählt werden konnten. Einmal das Büro IBUS-Architekten und Ingenieure aus Berlin, Grübe/Thoma Architekten aus Berlin und Gänsicke/Leuschner/Beinhoff aus Hamburg/Wittenberg. Diese 3 Büros wurden nun aufgefordert eine Idee zu präsentieren. Das haben sie auch getan und zwar am 21.03.2013. Es konnte festgestellt werden, dass alle 3 Büros die Anforderung in ihrer Idee umgesetzt haben. Bei der Präsentation waren wir uns einig, so ist es dann auch protokolliert, dass das Büro Grübe/Thoma Architekten aus Berlin nicht geeignet ist mit uns zusammenzuarbeiten, weil die angegebenen Referenzen sich dann doch nicht als tauglich herausstellten. Die Verwaltung wird sich entsprechende Referenzobjekte anschauen, um der Gemeindevertretung einen Vorschlag zu unterbreiten, welches Büro dann tatsächlich beauftragt werden soll. Diese Beauftragung wird am 16.05.2013 in der Gemeindevertretersitzung zu beschließen sein. Des Weiteren ist damit verbunden eine Entscheidung der Gemeindevertretung zum Grundsatzbeschluss, denn ein ganz wichtiger Punkt, der sich durch diese Ideenfindung mit Kostenschätzung dargestellt hat, ist, dass der angestrebte Kostenrahmen nicht eingehalten werden kann. Auch in Modul- oder Systembauweise betragen die Kosten um die 7 Mio. Euro. Deshalb ist der Grundsatzbeschluss mit seiner Maßgabe zu ändern. Diese beiden Beschlüsse wird die Verwaltung der Gemeindevertretung am 16.05.2013 vorlegen. Wenn es zu schaffen ist, soll es auch im Vorfeld am 29.04.2013 im Hauptausschuss behandelt werden. Ziel ist nach wie vor, dass am 19.09.2013 der Errichtungsbeschluss gefasst wird. Das bedeutet aber, dass der Architekt, der dann beauftragt wird, zwischen dem 16.05.2013 und dem 19.09.2013 die Leistungsphasen 2 und 3 bearbeitet.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Wilczek, Herr Dr. Klocksin

 

Pause 20.09 Uhr – 20.23 Uhr