Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe

Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 4

Zur Vergabe des barrierefreien Wohnraums in der Heinrich-Heine-Straße wird die „Richtlinie zur Vergabe von Wohnraum im Barrierefreien Wohnen Heinrich-Heine-Straße mit Betreuungsangebot“ (vgl. Anlage 1) beschlossen.

 

 

Maßgaben des Hauptausschusses

1.    Ziffer 3.3 der Richtlinie wird wie folgt neu gefasst:

„Zur Reihenfolge des Belegungsrechts für Berechtigte nach Nr. 3.1 wird bei der Gemeinde im Fachbereich Bauen/Wohnen eine Rangliste geführt. Die Vergabe erfolgt auf der Basis der Punkteberechnung nach Nr. 3.2. Die höhere Punktzahl hat jeweils den Vorrang, bei Punktgleichheit entscheidet das Antragsdatum.“

Der bisherige zweite Anstrich wird ersatzlos gestrichen.

2.    In Ziffer 1.0 wird der letzte Satz:

„Im Barrierefreien Wohnen Heinrich-Heine-Straße wird ein Betreuungsangebot mit Serviceleistungen eingerichtet, das verpflichtend von allen Bewohnerinnen und Bewohnern zu tragen ist.“

ersatzlos gestrichen.

 

 

Anlagen

1.    Richtlinie zur Vergabe von Wohnraum im Barrierefreien Wohnen Heinrich-Heine-Straße mit Betreuungsangebot

2.    Zur Information: Entwurf der Richtlinie, Stand 04.03.2013 mit sichtbaren Änderungen zum Stand 12.11.2012

3.    Zur Information: Beispielrechnungen zur Richtlinie Stand 03/13

4.    Zur Information: dasselbe, hier Stand 11/2012

5.    Zur Information: DS-Nr. 106/12 vom 06.03.2012, mit Maßgabe, ohne Anlagen

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

Durch den Vorsitzenden des Seniorenbeirates, Herrn Dr. Franke, wurde im Vorfeld der Sitzung Rederecht beantragt. Dem Rederecht wird stattgegeben.

 

 

Vorsitzender des Seniorenbeirates, Herr Dr. Franke

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Vorsitzender,

sehr geehrte Mitglieder der Gemeindevertretung,

im Namen des Seniorenbeirates bedanke ich mich, dass wir unsere Meinung zu der anstehenden

Beschlussvorlage darlegen können. Wir sehen eine große Chance darin, dass mit der Anlage für barrierefreies Wohnen mit Betreuungsangebot mit Serviceleistungen vielen älteren Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen weitere Jahre für ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden kann. Wie bereits in vielen anderen Städten und Gemeinden hätten auch wir damit eine zukunftsorientierte Wohnform für Senioren. Diese sich jetzt bietende Möglichkeit sollten wir unbedingt nutzen, denn es wird auf Jahre hinaus in Kleinmachnow kein derartiges Wohnprojekt geben. Dass das Betreuungsangebot im Interesse einer großen Zahl von Bewerbern ist, zeigt das Ergebnis einer ersten Umfrage, nach der es 47 Bewerber wünschen. Dennoch ist es notwendig, dass alle Mieter mit dem Mietvertrag auch einen Vertrag zum Betreuungsangebot mit Serviceleistungen abschließen. Wenn Mieter glauben, sie könnten mit dem Abschluss des Betreuungsangebotes noch warten oder brauchten es nicht, müsste der übrige Teil der Nutzer mehr bezahlen. Außerdem

können Anbieter von Serviceleistungen in einer Wohnanlage nicht differenzieren, wer sie nutzen darf und wer nicht. Deshalb ist die Maßgabe 2, die im Schul-, Kultur- und Sozialausschuss mehrheitlich beschlossen wurde, zu streichen. Diese Maßgabe besagt, dass der Satz in der Vergaberichtlinie „im barrierefreien Wohnen Heinrich-Heine-Straße wird ein Betreuungsangebot mit Serviceleistungen eingerichtet, das von allen Bewohnern und Bewohnerinnen zu tragen ist“ ersatzlos gestrichen wird. Das würde das Scheitern des Betreuungsangebotes mit Serviceleistungen bedeuten. Von den Mitgliedern der Gemeindevertretung, die der Maßgabe 2 bisher zustimmten, werden als Grund zusätzlich zur Kaltmiete anfallende Kosten für das Serviceangebot genannt. Nach bisherigen Recherchen bei potentiellen Anbietern liegen diese bei 50–70 Euro/Mieter. Im Vergleich dazu ist für einen Platz im SenVital zusätzlich zum Anteil der Pflegekasse in der Pflegestufe 1 eine Eigenanteil von 1.300 Euro pro Monat zu zahlen und bei Ehepaaren, wenn nur ein Partner die Pflegestufe hat, sind zusätzlich 38 Euro pro Tag aufzubringen. Diese Beträge sind vergleichbar mit anderen Einrichtungen der Region. Wenn es also gelingt, dass durch Unterstützung mit Serviceleistungen ältere Menschen den Weg in eine Pflegeeinrichtung um Jahre hinaus schieben können, ist diese Wohnform von erheblichem finanziellem Vorteil. Hinzu kommen noch die Vorteile, weiterhin ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Aber wenn es nur um das Geld geht, gäbe es auch noch einen anderen Lösungsansatz. Wir haben in den zurückliegenden 20 Jahren mehrere 10 Millionen Euro in Schulen, Kitas, Turnhallen und Hortplätze investiert. Das war erforderlich und auch richtig, wenn auch die Investition in die 3. Grundschule auf dem Seeberg in ein Gebäude hinterfragt werden könnte, ob es der richtige Standort war. Denn nun sind mit dem anstehenden Auszug aus dem Gebäude erneut weitere Millionen an einem neuen Standort erforderlich. Diesen zig Millionen an Investitionen für unsere junge Generation stehen nun 400.000 Euro an Zuschuss an die gewog für die Wohnanlage an der Heinrich-Heine-Straße gegenüber. Wenn der Zuschuss auf 800.000 Euro, wie im Beschluss der Gemeindevertretung von 2008 festgelegt, erhöht würde, könnte die Kaltmiete um die Kosten der Betreuungsleistung, also 50 bis 70 Euro, gesenkt werden. Es ist auch keine Lösung, die Entscheidung über das Betreuungsangebot Ja oder Nein dem Aufsichtsrat der gewog zu übertragen. Das hätte rechtlich ein Scheitern zur Folge, da es nicht an die Berechtigung für den Bezug einer Mietwohnung nach Vergaberichtlinie gekoppelt ist. Deshalb abschließend die Bitte, stimmen Sie der Beschlussvorlage ohne Maßgabe 2 zu. Die ältere Generation wird es Ihnen danken, denn immerhin macht der Bevölkerungsanteil der über 65jährigen bis zum Jahr 2020 über 25% an der Gesamtbevölkerung des Ortes aus. Deshalb brauchen wir den Einstieg in eine zukunftsweisende Wohnform für Senioren.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 010/13 beteiligt sich:

Frau Schwarzkopf

 

 

Änderungsantrag der Fraktion B 90/Grüne – Die Maßgabe 2 des Hauptausschusses wird gestrichen.

 

 

Antrag der Fraktion SPD/PRO auf namentliche Abstimmung des Änderungsantrages.

 

 

An der weiteren Aussprache beteiligen sich:

Herr Templin

Herr Handschumacher

Herr Singer

Frau Krause-Hinrichs

Frau Sahlmann

 

 

Namentliche Abstimmung Änderungsantrag

 

Name

Ja

Nein

Enthaltung

 

 

 

 

Baumgraß, Holger

-

-

-

Burkardt, Ludwig

 

X

 

Christall, John

-

-

-

Eiternick, Gisela

 

 

X

Grubert, Michael

X

 

 

 

 

 

 

Göritz, Axel

 

X

 

Handschumacher, Bert

 

X

 

Heilmann, Kathrin

 

X

 

Heilmann, Horst

X

 

 

Kimpfel, Dr. Kornelia

 

X

 

 

 

 

 

Klocksin, Dr. Jens

-

-

-

Krause-Hinrichs, Susanne

X

 

 

Kreemke, Wolfgang

 

X

 

Krüger, Bernd

 

X

 

Mueller, Dr. Axel

X

 

 

 

 

 

 

Musiol, Frank

 

 

X

Nieter, Wolfgang

 

 

X

Nitzsche, Dr. Klaus

X

 

 

Sahlmann, Barbara

X

 

 

Scharp, Dr. Michael

X

 

 

 

 

 

 

Scheib, Angelika

 

X

 

Schmidt, Markus

 

 

X

Schwarzkopf, Andrea

X

 

 

Singer, Thomas

 

X

 

Tauscher, Maximilian

-

-

-

 

 

 

 

Templin, Roland

 

 

X

Vogdt, Marion

-

-

-

von Wnuk-Lipinski, Arnim

X

 

 

Warnick, Klaus-Jürgen

 

X

 

gesamt

9

10

5

 

 

Abstimmung zum Änderungsantrag:

Der Änderungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 010/13 mit Maßgabe:

Die DS-Nr. 010/13 mit Maßgabe wird mehrheitlich beschlossen.