Sitzung: 11.04.2013 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe
Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 4
Vorlage: DS-Nr. 010/13
Maßgaben des Hauptausschusses
1.
Ziffer
3.3 der Richtlinie wird wie folgt neu gefasst:
„Zur Reihenfolge des Belegungsrechts für
Berechtigte nach Nr. 3.1 wird bei der Gemeinde im Fachbereich Bauen/Wohnen eine
Rangliste geführt. Die Vergabe erfolgt auf der Basis der Punkteberechnung nach
Nr. 3.2. Die höhere Punktzahl hat jeweils den Vorrang, bei Punktgleichheit
entscheidet das Antragsdatum.“
Der bisherige zweite Anstrich wird ersatzlos
gestrichen.
2.
In
Ziffer 1.0 wird der letzte Satz:
„Im Barrierefreien Wohnen Heinrich-Heine-Straße
wird ein Betreuungsangebot mit Serviceleistungen eingerichtet, das
verpflichtend von allen Bewohnerinnen und Bewohnern zu tragen ist.“
ersatzlos gestrichen.
Anlagen
1. Richtlinie zur Vergabe von Wohnraum im Barrierefreien Wohnen Heinrich-Heine-Straße mit Betreuungsangebot
2. Zur Information: Entwurf der Richtlinie, Stand 04.03.2013 mit sichtbaren Änderungen zum Stand 12.11.2012
3. Zur Information: Beispielrechnungen zur Richtlinie Stand 03/13
4. Zur Information: dasselbe, hier Stand 11/2012
5. Zur Information: DS-Nr. 106/12 vom 06.03.2012, mit Maßgabe, ohne Anlagen
Ø Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
Durch den Vorsitzenden des Seniorenbeirates, Herrn Dr. Franke, wurde im Vorfeld der Sitzung Rederecht beantragt. Dem Rederecht wird stattgegeben.
Vorsitzender des
Seniorenbeirates, Herr Dr. Franke
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr
geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Mitglieder der
Gemeindevertretung,
im Namen des Seniorenbeirates bedanke ich
mich, dass wir unsere Meinung zu der anstehenden
Beschlussvorlage darlegen können. Wir sehen
eine große Chance darin, dass mit der Anlage für barrierefreies Wohnen mit
Betreuungsangebot mit Serviceleistungen vielen älteren Menschen mit
gesundheitlichen Einschränkungen weitere Jahre für ein selbstbestimmtes Leben
ermöglicht werden kann. Wie bereits in vielen anderen Städten und Gemeinden
hätten auch wir damit eine zukunftsorientierte Wohnform für Senioren. Diese
sich jetzt bietende Möglichkeit sollten wir unbedingt nutzen, denn es wird auf
Jahre hinaus in Kleinmachnow kein derartiges Wohnprojekt geben. Dass das
Betreuungsangebot im Interesse einer großen Zahl von Bewerbern ist, zeigt das Ergebnis
einer ersten Umfrage, nach der es 47 Bewerber wünschen. Dennoch ist es
notwendig, dass alle Mieter mit dem Mietvertrag auch einen Vertrag zum
Betreuungsangebot mit Serviceleistungen abschließen. Wenn Mieter glauben, sie
könnten mit dem Abschluss des Betreuungsangebotes noch warten oder brauchten es
nicht, müsste der übrige Teil der Nutzer mehr bezahlen. Außerdem
können Anbieter von Serviceleistungen in
einer Wohnanlage nicht differenzieren, wer sie nutzen darf und wer nicht.
Deshalb ist die Maßgabe 2, die im Schul-, Kultur- und Sozialausschuss mehrheitlich
beschlossen wurde, zu streichen. Diese Maßgabe besagt, dass der Satz in der
Vergaberichtlinie „im barrierefreien Wohnen Heinrich-Heine-Straße wird ein
Betreuungsangebot mit Serviceleistungen eingerichtet, das von allen Bewohnern
und Bewohnerinnen zu tragen ist“ ersatzlos gestrichen wird. Das würde das
Scheitern des Betreuungsangebotes mit Serviceleistungen bedeuten. Von den Mitgliedern
der Gemeindevertretung, die der Maßgabe 2 bisher zustimmten, werden als Grund zusätzlich
zur Kaltmiete anfallende Kosten für das Serviceangebot genannt. Nach bisherigen
Recherchen bei potentiellen Anbietern liegen diese bei 50–70 Euro/Mieter. Im
Vergleich dazu ist für einen Platz im SenVital zusätzlich zum Anteil der
Pflegekasse in der Pflegestufe 1 eine Eigenanteil von 1.300 Euro pro Monat zu
zahlen und bei Ehepaaren, wenn nur ein Partner die Pflegestufe hat, sind
zusätzlich 38 Euro pro Tag aufzubringen. Diese Beträge sind vergleichbar mit anderen
Einrichtungen der Region. Wenn es also gelingt, dass durch Unterstützung mit Serviceleistungen
ältere Menschen den Weg in eine Pflegeeinrichtung um Jahre hinaus schieben
können, ist diese Wohnform von erheblichem finanziellem Vorteil. Hinzu kommen
noch die Vorteile, weiterhin ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Aber
wenn es nur um das Geld geht, gäbe es auch noch einen anderen Lösungsansatz.
Wir haben in den zurückliegenden 20 Jahren mehrere 10 Millionen Euro in
Schulen, Kitas, Turnhallen und Hortplätze investiert. Das war erforderlich und auch
richtig, wenn auch die Investition in die 3. Grundschule auf dem Seeberg in ein
Gebäude hinterfragt werden könnte, ob es der richtige Standort war. Denn nun
sind mit dem anstehenden Auszug aus dem Gebäude erneut weitere Millionen an
einem neuen Standort erforderlich. Diesen zig Millionen an Investitionen für unsere
junge Generation stehen nun 400.000 Euro an Zuschuss an die gewog für die
Wohnanlage an der Heinrich-Heine-Straße gegenüber. Wenn der Zuschuss auf
800.000 Euro, wie im Beschluss der Gemeindevertretung von 2008 festgelegt,
erhöht würde, könnte die Kaltmiete um die Kosten der Betreuungsleistung, also
50 bis 70 Euro, gesenkt werden. Es ist auch keine Lösung, die Entscheidung über
das Betreuungsangebot Ja oder Nein dem Aufsichtsrat der gewog zu übertragen.
Das hätte rechtlich ein Scheitern zur Folge, da es nicht an die Berechtigung
für den Bezug einer Mietwohnung nach Vergaberichtlinie gekoppelt ist. Deshalb
abschließend die Bitte, stimmen Sie der Beschlussvorlage ohne Maßgabe 2 zu. Die
ältere Generation wird es Ihnen danken, denn immerhin macht der Bevölkerungsanteil
der über 65jährigen bis zum Jahr 2020 über 25% an der Gesamtbevölkerung des Ortes
aus. Deshalb brauchen wir den Einstieg in eine zukunftsweisende Wohnform für Senioren.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
An der Aussprache zur DS-Nr. 010/13 beteiligt sich:
Frau Schwarzkopf
Änderungsantrag der Fraktion B 90/Grüne – Die Maßgabe 2 des
Hauptausschusses wird gestrichen.
Antrag der Fraktion SPD/PRO auf namentliche Abstimmung des Änderungsantrages.
An der weiteren Aussprache beteiligen sich:
Herr Templin
Herr Handschumacher
Herr Singer
Frau Krause-Hinrichs
Frau Sahlmann
Namentliche Abstimmung Änderungsantrag
Name
|
Ja
|
Nein
|
Enthaltung
|
|
|
|
|
Baumgraß, Holger |
- |
- |
- |
Burkardt, Ludwig |
|
X |
|
Christall, John |
- |
- |
- |
Eiternick, Gisela |
|
|
X |
Grubert, Michael |
X |
|
|
|
|
|
|
Göritz, Axel |
|
X |
|
Handschumacher,
Bert |
|
X |
|
Heilmann, Kathrin |
|
X |
|
Heilmann, Horst |
X |
|
|
Kimpfel, Dr.
Kornelia |
|
X |
|
|
|
|
|
Klocksin, Dr. Jens |
- |
- |
- |
Krause-Hinrichs,
Susanne |
X |
|
|
Kreemke, Wolfgang |
|
X |
|
Krüger, Bernd |
|
X |
|
Mueller, Dr. Axel |
X |
|
|
|
|
|
|
Musiol, Frank |
|
|
X |
Nieter, Wolfgang |
|
|
X |
Nitzsche, Dr.
Klaus |
X |
|
|
Sahlmann, Barbara |
X |
|
|
Scharp, Dr.
Michael |
X |
|
|
|
|
|
|
Scheib, Angelika |
|
X |
|
Schmidt, Markus |
|
|
X |
Schwarzkopf,
Andrea |
X |
|
|
Singer, Thomas |
|
X |
|
Tauscher,
Maximilian |
- |
- |
- |
|
|
|
|
Templin, Roland |
|
|
X |
Vogdt, Marion |
- |
- |
- |
von Wnuk-Lipinski,
Arnim |
X |
|
|
Warnick,
Klaus-Jürgen |
|
X |
|
gesamt |
9 |
10 |
5 |
Abstimmung zum Änderungsantrag:
Der Änderungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung zur DS-Nr. 010/13 mit Maßgabe:
Die DS-Nr. 010/13 mit Maßgabe wird mehrheitlich beschlossen.