1.                   Herr Liebrenz, Fichtenhof 10

1.1.             Welche Informationen wurden am Montag auf der Veranstaltung zum Neubau der 3. Grundschule gegeben?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

In der Informationsveranstaltung am vergangenen Montag wurde zum Ideenwettbewerb der drei ausgewählten Architekten und über die Kosten des Schulneubaus berichtet. Es wurde informiert, dass in der kommenden Ausschussrunde, die am nächsten Montag beginnt, über die ersten Schritte für die Einleitung des Auswahlverfahrens eines Architekten beraten wird. Auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 16. Mai 2013 soll ein Architekt ausgewählt werden, der die Planungsstufen 1-3 für die Errichtung der Grundschule mit Hort bearbeitet. Wir sind auf einem guten Weg, wobei zur Festlegung der Kosten noch Klärungsbedarf besteht.

 

 

2.                  Herr Weinert, Erlenweg 70

2.1.             Heute soll endlich über die Bauarbeiten im Erlenweg entschieden werden. Vor sieben Jahren gab es 16 Kinder im Abschnitt zwischen der Heinrich-Mann-Straße und der Käthe-Kollwitz-Straße. Es wurde damals beantragt, diesen Abschnitt zu einer Spielstraße zu machen. Das kam aber zum damaligen Zeitpunkt nicht in Frage. Sobald der Ausbau beendet ist, sollte der Antrag noch einmal gestellt werden, hieß es. Der Hauptausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung für Kopfsteinpflaster ausgesprochen. Wenn heute Kopfsteinpflaster beschlossen wird, dann ist das Projekt Spielstraße endgültig vom Tisch. Ich fordere die Mitglieder dieser Gemeindevertretung auf, sich heute für Asphalt auszusprechen.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Der Beschluss zum Straßenausbau Erlenweg wurde in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung zurückgezogen, weil es eine rechtliche Prüfung hinsichtlich der Kostentragungspflicht gab. Die Stellungnahme der rechtlichen Prüfung ist gestern eingegangen. Der Grund, warum ich es heute erneut von der Tagesordnung nehme, ist folgender: In dem Baugebiet befindet sich das Augustinum. Zwischen dem Augustinum und der Gemeinde Kleinmachnow ist Anfang der 90er Jahre ein städtebaulicher Vertrag geschlossen worden, in dem festgelegt ist, dass die Erschließung der Käthe-Kollwitz-Straße vom Augustinum übernommen wird. Die rechtliche Folge, die wir bei der Aufarbeitung der Angelegenheit festgestellt haben und die uns auch von den Anwälten in einem Rechtsgutachten bestätigt wurde, ist die, dass das Augustinum an zukünftigen Erschließungsmaßnahmen finanziell nicht mehr zu beteiligen ist, da es damals die Erschließungskosten der Käthe-Kollwitz-Straße übernommen hat. Die Kosten in Höhe von ca. 230.000 Euro müssen jetzt nicht von den Anwohnern, sondern von der Gemeinde Kleinmachnow übernommen werden. Aus diesem Grund wird der Beschluss heute von der Tagesordnung genommen und nächste Woche im Finanzausschuss beraten, da dies eine neue finanzielle Situation darstellt. Wir als Kommune sind der Auffassung, dass Spielstraße und Asphalt eine vernünftige Lösung sind. Meine Unterstützung haben sie. Wenn die Mehrheit der Gemeindevertretung einer anderen Auffassung ist, werde ich es bedauern, aber akzeptieren müssen.

 

 

3.                  Herr Prof. Dr. Faensen, Clara-Zetkin-Straße 29

3.1.             Ich habe zwei Wahlperioden als Gemeindevertreter hier mitgearbeitet und ich habe mehreren Haushaltsplänen nicht zugestimmt, weil keine Kosten für das betreute Wohnen vorgesehen waren. Unter TOP 7 steht heute das gleiche Problem zur Diskussion und ich habe den Eindruck, dass es wieder nichts anderes werden wird, als ein barrierefreies Wohnen. Nach wie vor haben wir nur die Bipolarität zwischen dem barrierefreiem Wohnen, dem einfachen Wohnangebot, und dem Augustinum. Wir haben keine dritte Lösung, nichts für den Mittelstand. Warum wird vorgesehen, in der Richtlinie den Satz zum Betreuungsangebot zu streichen?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Ich schließe mich Ihrer Meinung an. Da die Maßgabe zur Streichung des Satzes aber aus den Ausschüssen kam, möchte ich die Frage gern an die Mitglieder der Gemeindevertretung weitergeben.

 

 

Herr Templin, Vorsitzender Fraktion BIK

Heute soll die Vergaberichtlinie für die Wohnungen beschlossen werden. Das hat nichts damit zu tun, wie die Wohnungen ausgestattet sind und auch nicht mit den Kosten für diesen Bau, sondern ist einfach abgeleitet aus dem Förderzweck der 400.000 Euro, die die Gemeinde Kleinmachnow zu diesem Bau dazugegeben hat und das dieser Förderzweck umgesetzt wird, in dem nämlich die für diesen Förderzweck besonders Bedürftigen auch vorrangig diesen Wohnraum bekommen. Deshalb haben wir diesen Satz streichen lassen. Wenn der Satz drin stünde, würde das an nichts etwas ändern. Ob diese Wohnungen auch mit der entsprechenden Kostenumsetzung errichtet und vermietet werden ist nicht Gegenstand der Förderrichtlinie, sondern Entscheidung der gewog.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Ich bin der Auffassung, dass es in die Förderrichtlinie gehört, da die Belegung der Wohnungen über die Gemeinde Kleinmachnow erfolgen soll. Das Belegungsrecht soll die Gemeinde Kleinmachnow haben. Wenn es in der Förderrichtlinie und in den Belegungskriterien nicht enthalten ist, haben wir die unglückliche Situation, dass sich die Interessierten bei der Gemeinde anmelden und dann zur gewog gehen und feststellen, dass es eine Wohnung mit Serviceleistungen wird. Um das zu vermeiden, halte ich es für sinnvoll, wenn es einen Gleichklang gibt zwischen Förderrichtlinie, wo enthalten ist „verpflichtend mit Serviceangebot“ und der tatsächlichen Belegung durch die Gemeinde Kleinmachnow. Der Aufsichtsrat der gewog wird sich in seiner nächsten Sitzung ausdrücklich dahingehend positionieren, dass diese Wohnungen mit Serviceangebot errichtet werden sollen. Dafür stehe ich als Gesellschafter und ich denke, dass viele Gemeindevertreter, die jahrelang im Aufsichtsrat der gewog dafür mitgekämpft haben, die Auffassung des Gesellschafters unterstützen werden. Ich fände es sehr sinnvoll, wenn die Förderrichtlinie der Gemeinde Kleinmachnow und das Handeln der gewog einen Gleichklang hätten, so dass alle Interessenten wissen, diese Wohnungen sind mit einem Serviceangebot verknüpft.

 

 

Herr Templin, Vorsitzender Fraktion BIK

Um einen Konsens festzustellen, dass dieser Satz drin steht, dient ausschließlich des informellen Gleichklanges, hat aber keine Auswirkungen darauf, was tatsächlich von der gewog entschieden wird. Da habe ich Sie doch richtig verstanden?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Das ist richtig, aber die gewog positioniert sich zu dem, was in der Richtlinie enthalten ist.

 

 

Herr Dr. Mueller, Fraktion B 90/Grüne

Die Worte, die der Bürgermeister gerade geäußert hat, möchte ich noch einmal unterstreichen. In der Förderrichtlinie im Punkt 5 unter „Sonstiges“ steht der Satz: „…auf die Vermietung barrierefreies Wohnen mit Betreuungsangebot.“ In dieser Richtlinie ist der Ausdruck Betreuungsangebot enthalten und wenn wir der Maßgabe folgen und den Satz streichen, ist hier ein Widerspruch, der nicht sein darf.

 

 

Frau Krause-Hinrichs, Fraktion SPD/PRO

Das betreute Wohnen ist das, was Zukunft hat und was auf uns Alle irgendwann einmal zukommen wird. Das sollte an dieser Stelle auch nicht weggemogelt werden. Ich bin sehr dafür, dass die Richtlinie so bestehen bleibt, wie sie ist.