Sitzung: 11.04.2013 Gemeindevertretung
1.
Herr Liebrenz, Fichtenhof 10
1.1.
Welche Informationen wurden am Montag auf der
Veranstaltung zum Neubau der 3. Grundschule gegeben?
Bürgermeister
Herr Grubert
In der Informationsveranstaltung am vergangenen Montag wurde zum
Ideenwettbewerb der drei ausgewählten Architekten und über die Kosten des
Schulneubaus berichtet. Es wurde informiert, dass in der kommenden
Ausschussrunde, die am nächsten Montag beginnt, über die ersten Schritte für
die Einleitung des Auswahlverfahrens eines Architekten beraten wird. Auf der
Sitzung der Gemeindevertretung am 16. Mai 2013 soll ein Architekt ausgewählt
werden, der die Planungsstufen 1-3 für die Errichtung der Grundschule mit Hort
bearbeitet. Wir sind auf einem guten Weg, wobei zur Festlegung der Kosten noch
Klärungsbedarf besteht.
2.
Herr Weinert, Erlenweg 70
2.1.
Heute soll endlich über die Bauarbeiten im Erlenweg
entschieden werden. Vor sieben Jahren gab es 16 Kinder im Abschnitt zwischen
der Heinrich-Mann-Straße und der Käthe-Kollwitz-Straße. Es wurde damals
beantragt, diesen Abschnitt zu einer Spielstraße zu machen. Das kam aber zum
damaligen Zeitpunkt nicht in Frage. Sobald der Ausbau beendet ist, sollte der
Antrag noch einmal gestellt werden, hieß es. Der Hauptausschuss hat sich in
seiner letzten Sitzung für Kopfsteinpflaster ausgesprochen. Wenn heute
Kopfsteinpflaster beschlossen wird, dann ist das Projekt Spielstraße endgültig
vom Tisch. Ich fordere die Mitglieder dieser Gemeindevertretung auf, sich heute
für Asphalt auszusprechen.
Bürgermeister Herr Grubert
Der Beschluss zum Straßenausbau Erlenweg wurde in der letzten Sitzung
der Gemeindevertretung zurückgezogen, weil es eine rechtliche Prüfung
hinsichtlich der Kostentragungspflicht gab. Die Stellungnahme der rechtlichen
Prüfung ist gestern eingegangen. Der Grund, warum ich es heute erneut von der
Tagesordnung nehme, ist folgender: In dem Baugebiet befindet sich das
Augustinum. Zwischen dem Augustinum und der Gemeinde Kleinmachnow ist Anfang
der 90er Jahre ein städtebaulicher Vertrag geschlossen worden, in dem
festgelegt ist, dass die Erschließung der Käthe-Kollwitz-Straße vom Augustinum
übernommen wird. Die rechtliche Folge, die wir bei der Aufarbeitung der
Angelegenheit festgestellt haben und die uns auch von den Anwälten in einem
Rechtsgutachten bestätigt wurde, ist die, dass das Augustinum an zukünftigen Erschließungsmaßnahmen
finanziell nicht mehr zu beteiligen ist, da es damals die Erschließungskosten
der Käthe-Kollwitz-Straße übernommen hat. Die Kosten in Höhe von ca. 230.000
Euro müssen jetzt nicht von den Anwohnern, sondern von der Gemeinde Kleinmachnow
übernommen werden. Aus diesem Grund wird der Beschluss heute von der
Tagesordnung genommen und nächste Woche im Finanzausschuss beraten, da dies
eine neue finanzielle Situation darstellt. Wir als Kommune sind der Auffassung,
dass Spielstraße und Asphalt eine vernünftige Lösung sind. Meine Unterstützung
haben sie. Wenn die Mehrheit der Gemeindevertretung einer anderen Auffassung
ist, werde ich es bedauern, aber akzeptieren müssen.
3.
Herr Prof. Dr. Faensen, Clara-Zetkin-Straße
29
3.1.
Ich habe zwei Wahlperioden als
Gemeindevertreter hier mitgearbeitet und ich habe mehreren Haushaltsplänen
nicht zugestimmt, weil keine Kosten für das betreute Wohnen vorgesehen waren.
Unter TOP 7 steht heute das gleiche Problem zur Diskussion und ich habe den
Eindruck, dass es wieder nichts anderes werden wird, als ein barrierefreies
Wohnen. Nach wie vor haben wir nur die Bipolarität zwischen dem barrierefreiem
Wohnen, dem einfachen Wohnangebot, und dem Augustinum. Wir haben keine dritte
Lösung, nichts für den Mittelstand. Warum wird vorgesehen, in der Richtlinie
den Satz zum Betreuungsangebot zu streichen?
Bürgermeister Herr Grubert
Ich schließe mich Ihrer Meinung an. Da die Maßgabe zur Streichung des
Satzes aber aus den Ausschüssen kam, möchte ich die Frage gern an die
Mitglieder der Gemeindevertretung weitergeben.
Herr Templin, Vorsitzender Fraktion BIK
Heute soll die Vergaberichtlinie für die Wohnungen beschlossen werden.
Das hat nichts damit zu tun, wie die Wohnungen ausgestattet sind und auch nicht
mit den Kosten für diesen Bau, sondern ist einfach abgeleitet aus dem
Förderzweck der 400.000 Euro, die die Gemeinde Kleinmachnow zu diesem Bau
dazugegeben hat und das dieser Förderzweck umgesetzt wird, in dem nämlich die
für diesen Förderzweck besonders Bedürftigen auch vorrangig diesen Wohnraum
bekommen. Deshalb haben wir diesen Satz streichen lassen. Wenn der Satz drin
stünde, würde das an nichts etwas ändern. Ob diese Wohnungen auch mit der
entsprechenden Kostenumsetzung errichtet und vermietet werden ist nicht
Gegenstand der Förderrichtlinie, sondern Entscheidung der gewog.
Bürgermeister Herr Grubert
Ich bin der Auffassung, dass es in die Förderrichtlinie gehört, da die
Belegung der Wohnungen über die Gemeinde Kleinmachnow erfolgen soll. Das
Belegungsrecht soll die Gemeinde Kleinmachnow haben. Wenn es in der
Förderrichtlinie und in den Belegungskriterien nicht enthalten ist, haben wir die
unglückliche Situation, dass sich die Interessierten bei der Gemeinde anmelden und
dann zur gewog gehen und feststellen, dass es eine Wohnung mit
Serviceleistungen wird. Um das zu vermeiden, halte ich es für sinnvoll, wenn es
einen Gleichklang gibt zwischen Förderrichtlinie, wo enthalten ist
„verpflichtend mit Serviceangebot“ und der tatsächlichen Belegung durch die
Gemeinde Kleinmachnow. Der Aufsichtsrat der gewog wird sich in seiner nächsten
Sitzung ausdrücklich dahingehend positionieren, dass diese Wohnungen mit
Serviceangebot errichtet werden sollen. Dafür stehe ich als Gesellschafter und
ich denke, dass viele Gemeindevertreter, die jahrelang im Aufsichtsrat der
gewog dafür mitgekämpft haben, die Auffassung des Gesellschafters unterstützen
werden. Ich fände es sehr sinnvoll, wenn die Förderrichtlinie der Gemeinde
Kleinmachnow und das Handeln der gewog einen Gleichklang hätten, so dass alle
Interessenten wissen, diese Wohnungen sind mit einem Serviceangebot verknüpft.
Herr Templin, Vorsitzender Fraktion BIK
Um einen Konsens festzustellen, dass dieser Satz drin steht, dient
ausschließlich des informellen Gleichklanges, hat aber keine Auswirkungen
darauf, was tatsächlich von der gewog entschieden wird. Da habe ich Sie doch
richtig verstanden?
Bürgermeister Herr Grubert
Das ist richtig, aber die gewog positioniert sich zu dem, was in der
Richtlinie enthalten ist.
Herr Dr. Mueller, Fraktion B 90/Grüne
Die Worte, die der Bürgermeister gerade geäußert hat, möchte ich noch
einmal unterstreichen. In der Förderrichtlinie im Punkt 5 unter „Sonstiges“
steht der Satz: „…auf die Vermietung barrierefreies Wohnen mit
Betreuungsangebot.“ In dieser Richtlinie ist der Ausdruck Betreuungsangebot
enthalten und wenn wir der Maßgabe folgen und den Satz streichen, ist hier ein
Widerspruch, der nicht sein darf.
Frau Krause-Hinrichs, Fraktion SPD/PRO
Das betreute Wohnen ist das, was Zukunft hat und was auf uns Alle
irgendwann einmal zukommen wird. Das sollte an dieser Stelle auch nicht
weggemogelt werden. Ich bin sehr dafür, dass die Richtlinie so bestehen bleibt,
wie sie ist.