Sitzung: 11.04.2013 Gemeindevertretung
1.
Herr Kreemke
1.1.
Am 5. März 2013 hat der erste Senat des
Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil – 1 BvR 2457/08 – eine Entscheidung
getroffen, die auch die gängige Praxis zur Altanschließerproblematik in
Brandenburg in Frage stellt. Wie werden Sie als Bürgermeister und Mitglied des
Vorstands der Verbandsversammlung im Interesse der Bürger unserer Gemeinde mit
diesem Urteil umgehen?
Bürgermeister
Herr Grubert
Für einen bayrischen Fall hat der erste Senat des
Bundesverfassungsgerichts am 5. März 2013 ein Urteil gefällt. Die Auswirkungen
auf die Situation im Land Brandenburg sind im Moment noch nicht so gefestigt.
Alle Bescheide für den Bereich Teltow, Stahnsdorf, Kleinmachnow wurden
verschickt. Wir sind der Auffassung, dass das Urteil uns nach erster
Einschätzung noch nicht so tangiert, dass die Bescheide aufgehoben werden
müssen. Der Landtag hat heute darüber diskutiert. Ich kenne die Auffassung des
BBU, der immer anderer Auffassung war. Mit Stand von heute gibt es keine
Änderung; wir sind immer noch der Auffassung, dass wir als Verband WAZV weiter
so handeln müssen und dass uns das Gesetz nicht trifft. Ich bin aber gespannt,
wie die weitere Auswirkung und die Diskussion im Land Brandenburg sich
verhalten werden. Sollte es eine Regelung geben, werde ich sie
selbstverständlich informieren und im Vorstand handeln.
2.
Frau Schwarzkopf
2.1.
Herr Bürgermeister, mit der Beantwortung der
Frage aus der letzten Gemeindevertretersitzung zur DS-Nr. 030/10 bin ich sehr
unzufrieden. Es steht drin, dass für die Selbstversorgung der kommunalen
Gebäude mit regenerativen Energien keine weiteren PV-Ablagen zunächst benötigt
werden. Ich möchte kurz ausführen, dass die Kommune am 18. Oktober 2010 das
integrierte Energie- und Klimaschutzprogramm einstimmig beschlossen hat, zudem
ist die Gemeinde Kleinmachnow seit 2004 Mitglied im Klimabündnis Alianca del
Clima. Damit haben wir uns verpflichtet, dass wir die CO²-Immissionen um zehn
Prozent alle fünf Jahre reduzieren, zudem dass wir eine Halbierung der
Pro-Kopf-Immissionen bis spätestens 2030 erreichen. Was die Nutzung
erneuerbarer Energien betrifft, ist die Gemeinde Kleinmachnow Schlusslicht im
Land Brandenburg. Wir hatten gehofft, dass wir mit der Beschlussvorlage DS-Nr.
030/10 vom 25. März 2010 beschlossen haben, dass die kommunalen Dächer
freigegeben werden für die Nutzung von regenerativen Anlagen. In der
Beschlussvorlage wurde nicht explizit ausgewiesen, dass diese Nutzung durch
private Träger geschehen soll, sondern es kann auch die Kommune als Betreiber
auftreten. Fakt ist aber, dass es bisher noch nicht dazu gekommen ist.Ich
möchte darauf hinweisen, dass ich eine entsprechende Vorlage vorbereiten werde,
die wir noch einmal in den Ausschüsse diskutieren sollten.
2.2.
Meine zweite Frage betrifft das Jagdrecht in
Kleinmachnow. Auf meine mündliche Anfrage hatten Sie geantwortet. Daraufhin
hatte ich gebeten, einen Plan von Kleinmachnow zu erstellen, in dem zu erkennen
ist, wo das Jagen innerhalb der Kommune für die Jäger möglich ist. Ich frage
auch aus dem Grund, weil nämlich dadurch Regressansprüche von Seiten der
Geschädigten entstehen können. Das heißt, wenn ein Jagdrecht ausgesprochen wird
oder wenn innerhalb der Kommune gejagt werden darf, können meines Wissens,
vielleicht ist es auch anders, die Eigentümer der Grundstücke Regressansprüche
stellen, wenn eine Verwüstung stattfindet.
Bürgermeister
Herr Grubert
zu 2.1.
Wenn Sie eine neue Beschlussvorlage einbringen, freue ich mich und wir sollten
an geeigneter Stelle darüber diskutieren. Ansonsten habe ich Ihnen meine
Antwort mitgeteilt. Es kommt vor, dass man bei einer Beantwortung
unterschiedlicher Auffassung ist.
zu 2.2.
Von Seiten der Bürgerschaft bin ich darauf hingewiesen worden, dass es
im Moment einige Probleme beim Ausüben des Jagens durch die Jagdpächter gibt.
Ihre Anregung werde ich aufgreifen. Die Verwaltung bemüht sich, eine solche
Liste in Abstimmung mit den Jagdpächtern und der Unteren Jagdaufsicht
zusammenzustellen. Das wird aber einige Wochen in Anspruch nehmen.
3.
Frau Sahlmann
3.1.
Zunächst habe ich eine Nachfrage zur schriftlichen
Beantwortung meiner mündlichen Anfrage, in der es um das Salzen der Straßen
ging. Ich bin mit der relativ lapidaren Antwort auf den ersten Teil nicht
einverstanden. Es ging um den Eintrag von Salzen der Straßen der Kategorie I,
hier speziell der Eintrag von Salzen aus der Straße Ginsterheide in den
Duellpfuhl. Es wurde so begründet, dass es nicht schädlich ist, sondern sogar
der Wasserqualität dient. Bei der Antwort wird auch Herr Axel Mueller zitiert,
ich wollte aber die Antwort gerne von der Verwaltung haben und nicht von Herrn
Axel Mueller. Diesen Umgang mit meiner Anfrage finde ich nicht gut. Vielleicht
könnte man noch einmal etwas ausführlicher auf meine Frage eingehen. Der
Duellpfuhl ist auch nur ein Beispiel; es geht generell um den Eintrag von
Salzen in Gewässer. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es der Natur
dienlich ist, das Salz in die Gewässer einzutragen.
3.2.
Denkmalstatus Gutshof im Alten Dorf – Ich
hatte die Gelegenheit, ein archäologisches Gutachten zum Denkmalschutz einzusehen,
das sehr interessant war. Ich möchte aber gerne noch einmal Auskunft darüber
haben, welchen Schutzstatus es im Gutshof „Altes Dorf“ gibt. Auf welches
Gelände genau bezieht sich dieser Denkmalschutz?
Bürgermeister
Herr Grubert
zu 3.1.
Ich habe mich auch auf das, was Herr Dr. Mueller gesagt hat, bezogen.
Mehr kann ich im Moment dazu nicht sagen.
zu 3.2.
Die Frage wird durch
die Verwaltung schriftlich beantwortet.
4.
Herr Singer
4.1.
Ich hatte schon mehrfach auf den Baum, der
die Sicht auf das „Panzerdenkmal“ nimmt, angesprochen. Die Vegetationsperiode
beginnt bald. Passiert dort noch was?
4.2.
Im Nachgang zur Frage „Halteverbot wegen
Winterdienst“ von Frau Vogdt – Ich hatte Sie angeschrieben zum konkreten Fall
Kapuzinerweg mit den beiden öffentlichen Einrichtungen Hort und KITA. Das war
sehr geschickt gemacht; die Eltern kommen früh um ihre Kinder abzugeben und das
Ordnungsamt ist zur Stelle und verteilt Knöllchen. Dort, wo ab ca. 6:30 Uhr
Besucherverkehr herrscht, muss entweder der Winterdienst schon erledigt sein
oder man richtet das Halteverbot ab 9:00 Uhr ein.
4.3.
Wie sieht der Zeitplan zum Jugendcafé aus?
Noch tut sich dort nichts.
Bürgermeister
Herr Grubert
zu 4.1.
Die Birke, um die es geht und um deren Beseitigung ich mich bemüht
habe, steht leider nicht auf dem Gelände, wo ich sie beseitigen darf. Eine
Beseitigung wird erst in der nächsten Fällperiode möglich sein, wenn der
Eigentümer der Fläche dem zustimmt.
zu 4.2.
Ich habe die Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht dorthin geschickt, um
durch die Knöllchenvergabe die Einnahmen der Gemeinde Kleinmachnow zu erhöhen.
Das beidseitige Halteverbot hat sich als nicht praktikabel erwiesen. Aus diesem
Grund wird im Bereich des Kapuzinerwegs im Winter 2013/2014 nur noch ein
einseitiges Halteverbot eingerichtet.
zu 4.3.
Die Stelle ist ausgeschrieben worden und die Baumaßnahmen haben
begonnen. Die Eröffnung ist für Mitte Mai vorgesehen. Wenn das Schülercafé so
gut angenommen wird wie ich hoffe, dann werden wir uns um eine Verlängerung des
Vertrages bemühen.