Sitzung: 11.04.2013 Gemeindevertretung
Vorlage: DS-Nr. 029/13
In der Straße „An der
Stammbahn“ in Kleinmachnow wurden kürzlich Halteverbotsschilder mit dem
zusätzlichen Hinweis Winterdienst aufgestellt.
Diese Schilder sind nicht als
feste Straßenschilder montiert, d. h. sie werden je nach Witterungsbedingungen
der Fahrtrichtung zugedreht oder von der Fahrtrichtung weggedreht (gedreht im
90°-Winkel).
1. Wird
diese Art der Beschilderung auch in anderen Straßen in Kleinmachnow gewählt?
2. Weshalb
wurde in der Straße „An der Stammbahn“ diese Art der Beschilderung gewählt?
3. Wer
entscheidet und auf welcher Grundlage, wann die Schilder der Fahrtrichtung
zugedreht werden bzw. von der Fahrtrichtung weggedreht werden?
4. Wie
erfolgt bei einer getroffenen Entscheidung, die Schilder zu drehen, die
praktische Umsetzung und was ist hierzu an Personal und Arbeitsstunden sowie
Fuhrpark notwendig?
5. Ist
der Einsatz dieser Art der Beschilderung auf Dauer ausgerichtet? Bitte die
Gründe benennen.
6. Wie
werden Fahrzeughalter, deren Fahrzeuge durch dieses Vorgehen plötzlich im
Halteverbot stehen, benachrichtigt?
Ich bitte um schriftliche
Beantwortung.
Die Fragen wurden durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.