In der Straße „An der Stammbahn“ in Kleinmachnow wurden kürzlich Halteverbotsschilder mit dem zusätzlichen Hinweis Winterdienst aufgestellt.

Diese Schilder sind nicht als feste Straßenschilder montiert, d. h. sie werden je nach Witterungsbedingungen der Fahrtrichtung zugedreht oder von der Fahrtrichtung weggedreht (gedreht im 90°-Winkel).

1.       Wird diese Art der Beschilderung auch in anderen Straßen in Kleinmachnow gewählt?

2.       Weshalb wurde in der Straße „An der Stammbahn“ diese Art der Beschilderung gewählt?

3.       Wer entscheidet und auf welcher Grundlage, wann die Schilder der Fahrtrichtung zugedreht werden bzw. von der Fahrtrichtung weggedreht werden?

4.       Wie erfolgt bei einer getroffenen Entscheidung, die Schilder zu drehen, die praktische Umsetzung und was ist hierzu an Personal und Arbeitsstunden sowie Fuhrpark notwendig?

5.       Ist der Einsatz dieser Art der Beschilderung auf Dauer ausgerichtet? Bitte die Gründe benennen.

6.       Wie werden Fahrzeughalter, deren Fahrzeuge durch dieses Vorgehen plötzlich im Halteverbot stehen, benachrichtigt?

Ich bitte um schriftliche Beantwortung.

 

 

Die Fragen wurden durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.