Herr Grubert gibt eine kurze Information zur Straßenbaumaßnahme „Erlenweg“.

Es wurde ein Rechtsgutachten eingeholt, hinsichtlich der Feststellung, ob das Augustinum an den Kosten des Ausbaus „Erlenweg“ zu beteiligen sei oder nicht.

Das Rechtsgutachten sagt aus, dass mit dem Städtebaulichen Vertrag aus dem Jahr 1992/93, mit der Erschließung der Käthe-Kollwitz-Straße, die damals vollständig vom Augustinum finanziert wurde, das Augustinum an weiteren Erschließungsmaßnahmen nicht mehr zu beteiligen ist. Dies hat zur Folge, dass der vorgelegte Beschluss gleich bleibt, jedoch ohne einbringbare Kosten vom Augustinum.

Herr Grubert möchte nun die Meinung des Finanzausschusses wissen, ob diese Drucksache nochmals im nächsten Finanzausschuss beraten werden soll, oder ob der Beschluss direkt in den Hauptausschuss und die Gemeindevertretersitzung eingebracht werden kann.

Herr Grubert fügt seinen Ausführungen noch an, dass die Maßnahme für den Haushalt 2014 geplant ist.

Herr Warnick vertritt die Meinung, dass die Drucksache direkt in den Hauptausschuss gehen kann, da die Gemeinde keinen Spielraum hat.

Herr Harmsen kann der Argumentation von Herrn Warnick nicht folgen.

Er sieht den Finanzausschuss in der Pflicht, die finanziellen Auswirkungen im Blick zu haben.

Herr Templin spricht sich für die erneute Beratungsfolge, Bauausschuss und Finanzausschuss, aus. Letztendlich obliegt die Entscheidung aber dem Bürgermeister.

Auch Herr Tauscher spricht sich für eine erneute Beratungsfolge in den entsprechenden Fachausschüssen aus.

Herr von Wnuk-Lipinski schließt sich Herrn Tauscher an.

Herr Grubert nimmt die Meinungen des Finanzausschusses auf. Im Mai und im Juni finden nochmals Sitzungen statt. Daher kann die Drucksache dann zur Entscheidung in die Gemeindevertretersitzung im Juni eingereicht werden.

 

Ø         Herr Baumgraß nimmt ab19:00 Uhr an dieser Sitzung teil.

       Somit sind 7 Gemeindevertreter anwesend.