Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) – BauGB –

     die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“ für das Grundstück Karl-Marx-Straße 2 (vgl. Anlage 2) als Satzung.

 

2. Die Begründung i. d. F. vom 15.04.2013 wird gebilligt.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.


         Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 024/13 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 16.05.2013 zu setzen.