Sitzung: 29.04.2013 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 024/13
1. Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet
entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des
Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September 2004 (BGBl. 1 S.
2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S.
1509) – BauGB –
die 1. Änderung des
Bebauungsplanes KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“ für das Grundstück
Karl-Marx-Straße 2 (vgl. Anlage 2) als Satzung.
2. Die Begründung i. d.
F. vom 15.04.2013 wird gebilligt.
3. Der Bürgermeister
wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und
zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer
eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich
bekannt zu machen.
→ Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die
DS-Nr. 024/13 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 16.05.2013 zu setzen.