Lfd.-Nr. 1 – Informationsblatt – Streusalz auf Gehwegen

Zu Beginn der Wintersaison sollen Maßnahmen bekanntgegeben werden, wie diese Informationen den Bürgern nähergebracht werden sollen.

 

Lfd.-Nr. 2 – Kostenschätzung über Winterschäden

Folgende Kosten werden benannt:

Schließung von Fahrbahnlöchern im Kaltasphalt ca. 1.275,00 €

Schließung von Fahrbahnlöchern mit Split- und Bitumenemulsion (OBN - Oberflächennachbehandlung) ca. 17.500,00 €

Schließung von Fahrbahnrissen: Eine Risssanierung kostet pro lfd. m 1,80 € zzgl. MwSt.

Die Risssanierung wird kurzfristig in Auftrag gegeben. Eine genaue Trennung zwischen Winterschäden dieses Jahres und des letzten Jahres sei nicht  möglich.

 

Lfd.-Nr. 3 – Bußgeld für unterlassenen Winterdienst auf dem Gehweg

Hierzu liegt die Fachinformation UVO 007/13 vor (s. TOP 5.3.1).

 

Lfd.-Nr. 4 – Fahrradstraße Steinweg – welches Zusatzschild wurde beantragt

Die Antragstellung für die Fahrradstraße im Steinweg ist mit dem Zusatzschild „Kfz-Verkehr frei“ erfolgt.

 

Lfd.-Nr. 5 – Übersicht Unfallschwerpunkte

Hierzu liegt die Fachinformation UVO 008/13 vor (s. TOP 5.3.2).

 

Lfd.-Nr. 6 – Auswertung Projekt „Autofreie Schule“

Es sei angedacht, dass Herr Sahlmann in der August-Sitzung hierzu die Auswertung vorträgt.