Sitzung: 29.05.2013 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: DS-Nr. 043/13
1)
Die Gemeindevertretung hat die im Rahmen
der erneuten öffentlichen Auslegung des
Entwurfes zum „Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kleinmachnow, 2. Stufe“
fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden/
Träger öffentlicher Belange geprüft. Das Ergebnis ist in Anlage 1 und Anlage 2
dargestellt.
2)
Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Bürger sowie die Behörden/ Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden,
die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
3)
Nach dem Gesetz zur Umsetzung der
EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
(EG-Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002) bzw. § 47 d
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und auf der Grundlage der
Lärmkartierung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des
Landes Brandenburg (LUGV) aus dem Jahr 2012 wird die Berichterstattung zum
„Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kleinmachnow, Stufe 2“ – Stand 08.05.2013 –
gebilligt.
Im Rahmen der Berichtspflicht ist der
Lärmaktionsplan, Stufe 2 dem Ministerium für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV) bis zum 18.07.2013 zu
übergeben.
Anlagen:
Abwägungsmaterialien:
1) Stellungnahmen der Behörden/ Träger
öffentlicher Belange
2) Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Berichtsdokument:
3) Lärmaktionsplan, Stufe 2 -
Zusammenstellung der geänderten Seiten
(Hinsichtlich des
sehr umfangreichen Planwerkes, welches bereits im Rahmen der Beschlussfassung
für die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (DS-Nr. 011/13)
im März bzw. April diesen Jahres an die Gemeindevertretung und ihre
Fachausschüsse verteilt wurde, wird aus Gründen des Umweltschutzes nur der
komprimierte Abriss der Modifikationen verteilt. Bei gewünschter Bereitstellung
des gesamten Berichtes wird dieser selbstverständlich umgehend zur Verfügung
gestellt.)
Hinweis zum Datenschutz:
Bei der Weitergabe
personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften
der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu
beachten. Ein Schlüsselverzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den
jeweiligen Einwendern zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren
Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.
Frau Neidel
erläutert die Beschlussvorlage.
Es findet keine
Diskussion statt.
Abstimmungsergebnis:
6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltungen –
mehrheitlich empfohlen