Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1

1)         Die Gemeindevertretung hat die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung des  Entwurfes zum „Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kleinmachnow, 2. Stufe“ fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden/ Träger öffentlicher Belange geprüft. Das Ergebnis ist in Anlage 1 und Anlage 2 dargestellt.

2)         Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden/ Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

3)         Nach dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG-Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002) bzw. § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und auf der Grundlage der Lärmkartierung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (LUGV) aus dem Jahr 2012 wird die Berichterstattung zum „Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kleinmachnow, Stufe 2“ – Stand 08.05.2013 – gebilligt.

Im Rahmen der Berichtspflicht ist der Lärmaktionsplan, Stufe 2 dem Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV) bis zum 18.07.2013 zu übergeben.

 

Anlagen: 

Abwägungsmaterialien:

1)         Stellungnahmen der Behörden/ Träger öffentlicher Belange

2)         Stellungnahmen der Öffentlichkeit

Berichtsdokument:

3)         Lärmaktionsplan, Stufe 2 - Zusammenstellung der geänderten Seiten

(Hinsichtlich des sehr umfangreichen Planwerkes, welches bereits im Rahmen der Beschlussfassung für die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (DS-Nr. 011/13) im März bzw. April diesen Jahres an die Gemeindevertretung und ihre Fachausschüsse verteilt wurde, wird aus Gründen des Umweltschutzes nur der komprimierte Abriss der Modifikationen verteilt. Bei gewünschter Bereitstellung des gesamten Berichtes wird dieser selbstverständlich umgehend zur Verfügung gestellt.)

 

Hinweis zum Datenschutz:

Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und An­schriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüsselverzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern zuge­ordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.


Frau Neidel erläutert die Beschlussvorlage.

Es findet keine Diskussion statt.


Abstimmungsergebnis:

6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltungen – mehrheitlich empfohlen