Beschluss: zurückgezogen

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, die von der Bürgerinitiative Dreilinden vorgeschlagene  Straßenunterhaltungs­maßnahme für die Straßen Tannengrund, Rehwinkel und Römerbrücke zu prüfen und nach Möglichkeit zeitnah zu realisieren und durchzuführen.


Der Antragseinreicher, die Fraktion B 90/Grüne gibt keine weiteren Erläuterungen dazu.

Frau Grohs berichtet, dass der Bauausschuss auf seiner Sitzung diesen Antrag für seine nächste Sitzung zurückgestellt hat, weil der Antragseinreicher nicht anwesend war. Daher wäre es auch empfehlenswert, diesen Antrag auf die nächste Sitzung des Finanzausschusses zu verschieben.

Herr Tauscher sieht keinen Sinn darin, diesen Antrag weiter zu verschieben, da der Antrag technisch nicht untersetzt ist und die Verwaltung einen Grundsatzbeschluss dazu eingebracht hat.

Herr von Wnuk-Lipinski informiert, dass er heute als Gemeindevertreter von der Bürgerinitiative Dreilinden angeschrieben wurde. Darin sind vier Sachverhalte aufgeführt, über die auf jeden Fall im Finanzausschuss diskutiert werden sollte, weil sie aus seiner Sicht von Bedeutung sind. Er fragt die Kämmerin, ob sie dieses Schreiben kennt. Dies verneint Frau Grohs.

Herr Templin teilt mit, dass er dieses Schreiben ebenfalls erhalten hat. Der Inhalt des Schreibens bezieht sich auf den Grundsatzbeschluss, der hier leider nicht vorliegt.

Er bittet aber die Verwaltung, bis zum Hauptausschuss die Errechnung der Gesamtkosten von 430.000,00 € aufschlüsseln. (Was auf die Gemeinde und was auf die Anlieger fällt.) Weiterführend soll der sich daraus ergebende Anliegeranteil auf die voraussichtlichen Kosten des einzelnen Anliegers untersetzt werden. Hier stehen, laut Herrn Templin, Kosten von 4.500,00 €/1000 m² für die Straße „Tannengrund“ und 5.800,00 €/1000 m² für die Straßen „Rehwinkel“ und „Römerbrücke“ im Raum.

Des Weiteren bittet er den Antragseinreicher darum, seinen Antrag bis zur Sitzung der Gemeindevertretung aufrecht zu halten.

Herr von Wnuk-Lipinski versteht die jetzige Vorgehensweise nicht. Die Verwaltung hat vorgeschlagen, den vorliegenden Antrag in die nächste Sitzung zu verschieben. Jetzt wird aber doch darüber diskutiert. 

Herr Warnick merkt an, dass die Verwaltung den Antrag nicht zurückziehen kann, da sie nicht der Einreicher ist.  Der Antragseinreicher, die Fraktion B 90, Grüne, muss sich dazu äußern. 

Frau Schwarzkopf teilt mit, bevor sie eventuell den Antrag zurückzieht, bittet sie um Rederecht der anwesenden Vertreter der Bürgerinitiative.

Herr Warnick führt dazu aus, dass Frau Erler vor Beginn der Finanzausschusssitzung bei ihm war und ihr beantragtes Rederecht zurückgezogen hat.

Er stellt jedoch den Antrag von Frau Schwarzkopf, die Bürgerinitiative reden zu lassen, zur Abstimmung.

Die Abstimmung erfolgt einstimmig mit 5 Ja-Stimmen.

 

Frau Diana Erler bedankt sich für das Rederecht und teilt mit, dass sie eine Bürgerinitiative für die Straßenbaumaßnahme Tannengrund, Rehwinkel und Römerbrücke gegründet haben. Es ist nicht Ziel der Initiative die Straßenbaumaßnahme zu verhindern, sondern bestimmte Sachverhalte, die noch zu klären sind, aufzubereiten.

Es stehen, laut Frau Erler, inzwischen zwei Zahlen im Raum, die geklärt werden müssen. Zum Einen die Summe von 430.000,00 € und zum Anderen 280.000,00 €.

Weiterhin geht es um Eigentumsverhältnisse an Straßen, die noch immer nicht geklärt sind. Dazu wird sich die Bürgerinitiative rechtlichen Beistand holen.

Viele Fragen müssen noch geklärt werden, z. B.

-        Wie werden die betroffenen Bürger entschädigt?

-        Wie viel Euro muss die Berliner Forsten tragen?

Es sollen Straßen gebaut werden, ohne Klärung der Verhältnisse.

Abschließend erläutert Frau Erler, dass sich die Straßen in einem katastrophalen Zustand befinden, trotz der letzten „Schiebeaktion“ des Bauhofes.

Sie bedankt sich für das Rederecht.

 

Laut Herrn Warnick gibt es nun drei verschiedene Möglichkeiten, wie mit dem Antrag umgegangen wird.

1.)  Der Antragseinreicher zieht zurück,

2.)  der Antrag wird zur Beratung in den nächsten Ausschuss verschoben oder

3.)  der Antrag wird zur Abstimmung gestellt.    

Er bittet nochmals darum, dass sich der Antragseinreicher äußert.

Frau Schwarzkopf zieht den Antrag DS-Nr.: 053/13 zurück.

 

Herr Tauscher gibt zu Protokoll:

Ich finde es gut, wenn diese Entscheidung jetzt hier von Frau Schwarzkopf so gesagt wurde. Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass die Verwaltung alles tut, um die angesprochenen Fragen zu klären. Auf fremden Grund kann keine Straße gebaut werden. Ich habe vorausgesetzt, dass das natürlich auch gesichert ist. Es gab mal ein Problem mit der Straße Am Fenn. Da war man auch der Meinung, dass dies die erste Errichtung dieser Straße ist. Bis man dann in Archiven Belege gefunden hat, das hier schon einmal eine Straße war, bloß völlig zerfahren und deshalb der Zustand der Straße nicht mehr richtig erkennbar war. Wenn es also Belege dazu geben sollte, es gab ja eine ziemlich stürmische Vergangenheit in diesem Wohnteil von Kleinmachnow, in Dreilinden, dann muss das abgeklärt sein. Das heißt, wir müssen positiv eine Aussage haben, dass es rechtlich sauber ist und nicht anders.