Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Dem KITA-Verbund wurde für seinen Jahresabschluss 2012 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers erteilt.

 

Herr Vedder (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RoeverBroennerSusat) fasst den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2012 zusammen.

 

 Er informiert über die Prüfungsschwerpunkte sowie über die erstmalige Bildung einer Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, die entsprechend einer steuerlichen Richtlinie verpflichtend gebildet werden muss. Die einzige Bean-

 

 

standung im Rahmen der Prüfung ist die Feststellung, dass einige Mitglieder des Werksausschusses oder deren Vertreter nicht an den Sitzungen des Werksaus-schusses teilnahmen und damit ihre Pflichten nach § 30 BgbKVerf in Verbindung mit § 8 EigV nicht wahrgenommen haben.

 

Herr Vedder beantwortet die Fragen der WAK-Mitglieder zum Prüfbericht, erklärt den technischen Ausweis des Jahresfehlbetrages und die anschließend zu berück-sichtigenden Spenden (Entnahme von Spenden aus der Kapitalrücklage sowie Ein-stellung in die Kapitalrücklage der im Wirtschaftsjahr erhaltenen aber nicht ver-brauchten Spenden, siehe Anlage zum Protokoll: Kopie Grundsatzbeschluss vom 06.07.2006), was in der Konsequenz zu einem Bilanzgewinn von +/- 0,00 € führt. 

 

Des Weiteren verweist er auf den Lagebericht des KITA-Verbundes, in dem die Problematik der Kündigung des Hort- u. Schulstandortes „Auf dem Seeberg“ sowie die Notwendigkeit des Fortbestandes eines dritten Hort-/Schulstandortes beschrie-ben werden.

 

Frau Heilmann ruft zur Abstimmung der Drucksache auf:

 

Ja:       7          Nein:    0          Enthaltung:      0