Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Nein: 0, Enthaltungen: 0

1.    Die Gemeindevertretung hat die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung des  Entwurfes zum „Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kleinmachnow, 2. Stufe“ fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden/Träger öffentlicher Belange geprüft. Das Ergebnis ist in Anlage 1 und Anlage 2 dargestellt.

2.    Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden/Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

3.    Nach dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG-Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002) bzw. § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und auf der Grundlage der Lärmkartierung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (LUGV) aus dem Jahr 2012 wird die Berichterstattung zum „Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kleinmachnow, Stufe 2“ – Stand 08.05.2013 – gebilligt.

Im Rahmen der Berichtspflicht ist der Lärmaktionsplan, Stufe 2 dem Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV) bis zum 18.07.2013 zu übergeben.

 

 

Anlagen

Abwägungsmaterialien:

Stellungnahmen der Behörden/Träger öffentlicher Belange

Stellungnahmen der Öffentlichkeit

 

Berichtsdokument:

Lärmaktionsplan, Stufe 2 – Zusammenstellung der geänderten Seiten

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch die Fachbereichsleiterin Bauen/Wohnen, Frau Neidel.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 043/13 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Fachbereichsleiterin Bauen/Wohnen, Frau Neidel

Herr Dr. Klocksin

Frau Scheib

Frau Dr. Kimpfel

Herr Templin

 

 

Herr Dr. Klocksin zu Protokoll

Dieser Lärmaktionsplan wird uns für die nächsten Jahre begleiten; dafür ist er gemacht und viele Vorhaben sollen unter dem Gesichtspunkt des Lärmschutzes betrachtet werden. Meine Bitte an die Verwaltung wäre, dass sie den Mitgliedern dieser Gemeindevertretung ein gebundenes korrigiertes Exemplar zur Verfügung stellt und selbstverständlich eine gewisse Anzahl für die Bibliothek, damit die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, dies wahrzunehmen. Im Übrigen ist das eine Bitte, die auch auf den Masterplan Fahrrad abzielte; da haben wir leider auch nur eine lose Blattsammlung. Auch der Masterplan Fahrrad gehört in die Bibliothek, damit die Bürgerinnen und Bürger Einsicht nehmen können. Trotz Neubau Seeberggrundschule können wir uns das leisten. Wird dieser Bitte entsprochen?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Dr. Klocksin, Ihre Anregung Lärmaktionsplan, Masterplan usw. der Bibliothek zur Verfügung zu stellen, halte ich für sinnvoll. Den Gemeindevertretern gebundene Exemplare zur Verfügung zu stellen, halte ich nicht für sinnvoll. Ich empfehle den Ankauf eines Ordners.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 043/13:

Die DS-Nr. 043/13 wird einstimmig beschlossen.

 

 

Persönliche Erklärung von Herrn Dr. Klocksin

Die Einlassung des Bürgermeisters befremdet. Es gibt bestimmte Standards. Hier war eine Bitte geäußert worden, die mit keinem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Ich bitte den Vorsitzenden der Gemeindevertretung die Frage, wie wir künftig mit Materialen von allgemeinem Wert verfahren, das gilt im Übrigen auch für Haushalte, zum Gegenstand der nächsten Sitzung des Ältestenrates zu machen. Die Neigung zur Anlage von Ordnern mag aus Verwaltungssicht sehr praktikabel sein, aber ich glaube, zur Grundlage unserer Arbeit gehört ein bisschen mehr als ein paar Blatt Papier und ein Ordner.