1.                   Frau Kühn, Am Wall 44

1.1.             In unserem Anliegen geht es um die gravierende Erhöhung der Stellplatzmiete von 7,67 € ab 1999 auf 17,85 € ab 01.01.13; das ist das 2,5 fache für die Eigentumsanlage Am Wall (58 WE). Die Wohnanlage wurde 1998 bezugsfertig. In der Baugenehmigung ist für jede Wohnung ein Stellplatz zugeordnet. Ohne Wissen der 58 Eigentümer wurde von der Gemeinde der Grund und Boden für die Stellplätze bis zum Jahr 2025 an die gewog verpachtet mit der Auflage der Pflege des Walls und der Stellplätze. Diese Auflagen sind nicht Bestandteil unserer Stellplatzmiete. Diese Festlegungen kenne ich erst nach Einsicht der internen Unterlagen bei der Gemeinde am 17.06.13. In meinem Mietvertrag über den Stellplatz ist mir von der gewog die Pflege, Sauberkeit und Verkehrssicherheit auferlegt worden. Alle Widersprüche zu dieser nicht nachzuvollziehenden Erhöhung der Stellplatzmiete wurden von der gewog zurückgewiesen mit dem Hinweis, dass bei Nichtzahlung die Kündigung des Stellplatzes erfolgt. Ein Hinweis: Der Wall wurde zum Schutz des gesamten Wohngebietes  "Stolper Weg" angelegt und somit müssten alle Anwohner an der Pflege beteiligt werden, wenn überhaupt, denn der Wall gehört zum öffentlichen Straßengrün. Unsere Frage, warum es nicht möglich ist, zu unserer Eigentumswohnung den Stellplatz zu kaufen, beantwortete die gewog damit, dass ein Verkauf einzelner Stellplätze auf Grund des Nutzungskonzeptes der gesamten Wohnanlage Am Wall nicht möglich ist. Dieses Nutzungskonzept ist uns nicht bekannt.             

 

 

Die Frage wird durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.

 

 

2.                  Frau Irngartinger, Erlenweg 73

2.1.             Ich spreche für die Anwohner des Abschnitts Erlenweg von Käthe-Kollwitz-Straße bis Kiefernweg. Das Thema ist schon mehrfach behandelt worden, auch in den Ausschüssen. Wir, die Anwohner präferieren ganz klar Asphalt und haben dafür unserer Ansicht nach auch gute Argumente. Denn im Bereich Erlenweg rundherum gibt es Straßen mit Asphalt und Granitkleinsteinpflaster; es ist also keine Einheitlichkeit gegeben. Viele Straßen wurden im letzten Herbst erst asphaltiert. Zweites Argument ist die Zehlendorfer Villenkolonie. Der Erlenweg gehört in diesem Bereich nicht zur Zehlendorfer Villenkolonie. Er grenzt nicht mal an, er ist zwei Querstraßen entfernt. Meine Frage: Mit welchen Fakten untermauern Sie ihr Argument städtebauliche Einheitlichkeit?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Der Beschlussvorschlag des Bürgermeisters sieht Asphalt vor. Ich bin der Meinung der Anwohner, dass Asphalt in diesem Bereich angebracht ist und auch nicht den Charakter der Villenkolonie zerstört. Im Hauptausschuss wurde der Beschlussvorschlag mehrheitlich mit einer Maßgabe für Granitkleinsteinpflaster versehen, aber vielleicht stimmen die Gemeindevertreter heute ja anders ab.

 

 

Frau Schwarzkopf, Fraktion B 90/Grüne

Das Ortsbild würde zwar durch eine Bepflasterung gewahrt werden, aber auf Grund der finanziellen Situation der Kommune und auf Grund der Bedenken der Anwohner bin ich für eine Teilasphaltierung. Am Beispiel Anhaltiner Straße/Ecke Königsweg, das ist die Straße die parallel zur S-Bahn verläuft, kann man eine geeignete und gelungene Lösung einer Teilasphaltierung sehen.