Sitzung: 20.06.2013 Gemeindevertretung
1.
Frau Kühn, Am Wall
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1.1.
In unserem
Anliegen geht es um die gravierende Erhöhung der Stellplatzmiete von 7,67 € ab
1999 auf 17,85 € ab 01.01.13; das ist das 2,5 fache für die Eigentumsanlage Am
Wall (58 WE). Die Wohnanlage wurde 1998 bezugsfertig. In der Baugenehmigung ist
für jede Wohnung ein Stellplatz zugeordnet. Ohne Wissen der 58 Eigentümer
wurde von der Gemeinde der Grund und Boden für die Stellplätze bis zum Jahr
2025 an die gewog verpachtet mit der Auflage der Pflege des Walls und der
Stellplätze. Diese Auflagen sind nicht Bestandteil unserer Stellplatzmiete.
Diese Festlegungen kenne ich erst nach Einsicht der internen Unterlagen bei der
Gemeinde am 17.06.13. In meinem Mietvertrag über den Stellplatz ist mir von der
gewog die Pflege, Sauberkeit und Verkehrssicherheit auferlegt worden. Alle
Widersprüche zu dieser nicht nachzuvollziehenden Erhöhung der Stellplatzmiete
wurden von der gewog zurückgewiesen mit dem Hinweis, dass bei Nichtzahlung die
Kündigung des Stellplatzes erfolgt. Ein Hinweis: Der Wall wurde zum Schutz des
gesamten Wohngebietes "Stolper Weg" angelegt und somit müssten
alle Anwohner an der Pflege beteiligt werden, wenn überhaupt, denn der Wall
gehört zum öffentlichen Straßengrün. Unsere Frage, warum es nicht möglich ist,
zu unserer Eigentumswohnung den Stellplatz zu kaufen, beantwortete die
gewog damit, dass ein Verkauf einzelner Stellplätze auf Grund des
Nutzungskonzeptes der gesamten Wohnanlage Am Wall nicht möglich ist. Dieses
Nutzungskonzept ist uns nicht bekannt.
Die Frage wird
durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.
2.
Frau Irngartinger,
Erlenweg 73
2.1.
Ich spreche für
die Anwohner des Abschnitts Erlenweg von Käthe-Kollwitz-Straße bis Kiefernweg.
Das Thema ist schon mehrfach behandelt worden, auch in den Ausschüssen. Wir,
die Anwohner präferieren ganz klar Asphalt und haben dafür unserer Ansicht nach
auch gute Argumente. Denn im Bereich Erlenweg rundherum gibt es Straßen mit
Asphalt und Granitkleinsteinpflaster; es ist also keine Einheitlichkeit
gegeben. Viele Straßen wurden im letzten Herbst erst asphaltiert. Zweites
Argument ist die Zehlendorfer Villenkolonie. Der Erlenweg gehört in diesem
Bereich nicht zur Zehlendorfer Villenkolonie. Er grenzt nicht mal an, er ist
zwei Querstraßen entfernt. Meine Frage: Mit welchen Fakten untermauern Sie ihr
Argument städtebauliche Einheitlichkeit?
Bürgermeister Herr Grubert
Der Beschlussvorschlag des Bürgermeisters
sieht Asphalt vor. Ich bin der Meinung der Anwohner, dass Asphalt in diesem
Bereich angebracht ist und auch nicht den Charakter der Villenkolonie zerstört.
Im Hauptausschuss wurde der Beschlussvorschlag mehrheitlich mit einer Maßgabe
für Granitkleinsteinpflaster versehen, aber vielleicht stimmen die
Gemeindevertreter heute ja anders ab.
Frau Schwarzkopf, Fraktion B 90/Grüne
Das Ortsbild würde zwar durch eine Bepflasterung gewahrt werden,
aber auf Grund der finanziellen Situation der Kommune und auf Grund der
Bedenken der Anwohner bin ich für eine Teilasphaltierung. Am Beispiel
Anhaltiner Straße/Ecke Königsweg, das ist die Straße die parallel zur S-Bahn
verläuft, kann man eine geeignete und gelungene Lösung einer Teilasphaltierung
sehen.