Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt der Entwurfsplanung zur Herstellung der Straßenverkehrsanlage und der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in den Straßen „Rehwinkel“ und „Römerbrücke“ zu und beschließt nachfolgendes Bauprogramm:

1.              in den Straßen „Rehwinkel“ und „Römerbrücke“ wird die Fahrbahnbefestigung erstmalig hergestellt und die Straßenbeleuchtung erneuert (siehe Anlage 2 und 3).

2.              Der Konstruktionsaufbau der Straße wird entsprechend Straßenquerschnitt (Anlage 3) herge­stellt. Die Fahrbahnbreite beträgt 4,25 m bis maximal 5,00 m an Ausweichstellen und die Oberflächenbefestigung erfolgt in Asphalt und seitlich werden Entwässerungsmulden angelegt. Die Grundstückzufahrten werden in Rechteckbetonsteinpflaster ausgeführt.

3.              Für die Straßenbeleuchtung wird der Lampentyp Richard IV der Firma Leipziger Leuchten GmbH in der Farbe RAL 6005 (moosgrün) verwendet (Anlage 4) und mit dem Leuchtmittel LED ausgestattet.

Die finanziellen Mittel sind im Haushaltsjahr 2014 zu veranschlagen.


→ Zur Gemeindevertretersitzung am 19.09.2013 wird die Beschlussvorlage als DS-Nr. 086/13/1 mit folgender Ergänzung im Beschlussvorschlag vorgelegt:

Punkt 3 im Beschlussvorschlag wird ergänzt:

„… mit dem Leuchtmittel LED/NAV   ausgestattet. …“

 

Neu aufgenommen wird:

Die endgültige Ausstattung wird in den Fachausschüssen nochmals beraten und bedarf danach einer Beschlussfassung in der Gemeindevertretung.

 

 

Frau Dr. Kimpfel spricht wiederholt die Situation eines Eigentümers in diesem Gebiet an. Ein Teil seines Grundstückes ist Straßenland. Ihrer Information nach war ihm das beim Kauf nicht bekannt.

 

 

Herr Grubert zu Protokoll:

„Es handelt sich um das Grundstück eines Eigentümers zwischen Römerbrücke und Rehwinkel. Wie ich schon mehrmals gesagt habe, Frau Dr. Kimpfel, sind Ihre Ausführungen nicht zutreffend. Dem Eigentümer ist bei Ankauf des Grundstückes mit dem Negativattest schon damals mitgeteilt worden, dass eine Teilfläche, die er kauft, Straßenland ist, dass diese Fläche nicht bebaut werden kann, und dass für diese Straßenlandfläche bei Errichtung einer Straße das Eigentumsrecht der Gemeinde Kleinmachnow durchgesetzt werden wird. Der Kaufpreis lag auch unter dem Verkehrswert. Verkauft hat der Bund. Dem Eigentümer ist jederzeit gesagt worden, dass ein Teil des Grundstückes im Bebauungsplan als Straßenverkehrsfläche ausgewiesen ist. Eine Verlegung kann nicht in Frage kommen, auch aus technischen Gründen.“

 


- Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich unter Beachtung der genannten Ergänzung empfohlen, die DS-Nr. 086/13 als DS-Nr. 086/13/1 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 19.09.2013 zu setzen.