Sitzung: 21.08.2013 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 020/13
Die Gemeindevertretung beschließt die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage für die Straßen „Im Tal“, „Winzerweg“ und „Am Weinberg“ entsprechend der Entwurfsplanung des Ingenieurbüros PIT vom 01.08.2013 (Anlage 1).
Als Leuchtentyp wird die Leuchte Richard IV, RAL 6005, moosgrün (Anlage 2) mit NAV (Natriumdampf-Hochdrucklampe) bestückt verwendet.
Die noch fehlenden Mittel in Höhe von 10.000,00 € sind im Haushaltsjahr 2014 einzustellen.
Anlagen beschlussrelevant:
Anlage 1 – Entwurfsplanung PIT vom 01.08.2013
Anlage 2 – Katalogbild Leuchtentyp Richard IV
Anlage 3 – Kostenberechnung PIT August 2013 für die Straßen „Im Tal“, „Winzerweg“ und „Am Weinberg“
Anlage zur
Information:
Anlage 4 – Übersichtsplan Leuchtenbestand
Herr Dr. Haase kritisiert, dass nirgends hervorgeht, ob mit dieser
Maßnahme Energie eingespart wird, oder nicht.
Frau Neidel weist die Kritik zurück und erläutert, dass zu diesem Thema
mehr als ein Jahr lang umfangreiche Untersuchungen und Diskussionen
stattgefunden haben. Selbst die Leuchtmittel und Lampenkörper wurden dem
Ausschuss vorgestellt. Es liegen Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu
LED-Leuchten und Natriumhochdruck-Leuchten vor. Im Ergebnis daraus wurde durch
diesen Ausschuss die Empfehlung für Natriumhochdruck-Lampen gegeben. Insofern
gab es einen Grundsatzbeschluss, der genau das untersetzt habe, was in der
fachlichen Meinungsbildung zum Ausdruck gebracht wurde und in der Folge sei der
Errichtungsbeschluss zustande gekommen.
Herr Kreemke fragt in Bezug auf das Denkmalgebiet an, ob eine moderne
Beleuchtung mit einem historischen Lampenkörper verbunden werden könne?
Beantwortung Frau Neidel: „In Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde
soll das Model „Gaslaterne“ gerade nicht aufgestellt werden, sondern eine
moderne technische Leuchte.“
Frau Dr. Kimpfel könne dieser Beschlussvorlage nicht zustimmen und
erläutert Ihre Bedenken. Weiterhin führt sie aus, dass es erhebliche Proteste
der Anwohner gebe, weil sie nicht informiert wurden, dass es doppelseitig sei;
der Grundsatzbeschluss war einseitig.
Anfrage Herr Tauscher: Gibt es
erhebliche Proteste aus der Einwohnerschaft?
Beantwortung Frau Neidel: „Im Wesentlichen gibt es keinen großen
Protest. Im Mai 2013 konnten sich die betroffenen Grundstückseigentümer
zur technischen Lösung und zu den zu erwartenden Beiträgen entsprechend
Straßenbaubeitragssatzung informieren. Lediglich zwei Bürger äußerten sich
schriftlich. Angeregt wurden eine geringfügige Verschiebung eines
Lampenstandortes sowie der Einsatz von NAV. Zudem sollte auch der Laternentyp
„Modell Gaslaterne“ mit untersucht werden. Die geringfügige Verschiebung der
Leuchte kann berücksichtigt werden und NAV gelangt zum Einsatz.“
An der Diskussion beteiligten
sich: Herr Dr. Haase, Herr
Kreemke, Frau Dr. Kimpfel, Herr Tauscher
Abstimmungsergebnis:
4 Zustimmungen / 1 Ablehnung / 0 Enthaltungen – mehrstimmig
empfohlen