Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Gemeindevertretung beschließt die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage für die Straßen „Im Tal“, „Winzerweg“ und „Am Weinberg“ entsprechend der Entwurfsplanung des Ingenieurbüros PIT vom 01.08.2013 (Anlage 1).

Als Leuchtentyp wird die Leuchte Richard IV, RAL 6005, moosgrün (Anlage 2) mit NAV (Natriumdampf-Hochdrucklampe) bestückt verwendet.

Die noch fehlenden Mittel in Höhe von 10.000,00 € sind im Haushaltsjahr 2014 einzustellen.

Anlagen

Anlagen beschlussrelevant:

Anlage 1 – Entwurfsplanung PIT vom 01.08.2013

Anlage 2 – Katalogbild Leuchtentyp Richard IV

Anlage 3 – Kostenberechnung PIT August 2013 für die Straßen „Im Tal“, „Winzerweg“ und „Am Weinberg“

Anlage zur Information:

Anlage 4 – Übersichtsplan Leuchtenbestand


Herr Dr. Haase kritisiert, dass nirgends hervorgeht, ob mit dieser Maßnahme Energie eingespart wird, oder nicht.

 

Frau Neidel weist die Kritik zurück und erläutert, dass zu diesem Thema mehr als ein Jahr lang umfangreiche Untersuchungen und Diskussionen stattgefunden haben. Selbst die Leuchtmittel und Lampenkörper wurden dem Ausschuss vorgestellt. Es liegen Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu LED-Leuchten und Natriumhochdruck-Leuchten vor. Im Ergebnis daraus wurde durch diesen Ausschuss die Empfehlung für Natriumhochdruck-Lampen gegeben. Insofern gab es einen Grundsatzbeschluss, der genau das untersetzt habe, was in der fachlichen Meinungsbildung zum Ausdruck gebracht wurde und in der Folge sei der Errichtungsbeschluss zustande gekommen.

 

Herr Kreemke fragt in Bezug auf das Denkmalgebiet an, ob eine moderne Beleuchtung mit einem historischen Lampenkörper verbunden werden könne?

Beantwortung Frau Neidel: „In Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde soll das Model „Gaslaterne“ gerade nicht aufgestellt werden, sondern eine moderne technische Leuchte.“

 

Frau Dr. Kimpfel könne dieser Beschlussvorlage nicht zustimmen und erläutert Ihre Bedenken. Weiterhin führt sie aus, dass es erhebliche Proteste der Anwohner gebe, weil sie nicht informiert wurden, dass es doppelseitig sei; der Grundsatzbeschluss war einseitig.

 

Anfrage Herr Tauscher:  Gibt es erhebliche Proteste aus der Einwohnerschaft?

Beantwortung Frau Neidel: „Im Wesentlichen gibt es keinen großen Protest. Im Mai 2013 konnten sich die betroffenen Grundstückseigentümer zur technischen Lösung und zu den zu erwartenden Beiträgen entsprechend Straßenbaubeitragssatzung informieren. Lediglich zwei Bürger äußerten sich schriftlich. Angeregt wurden eine geringfügige Verschiebung eines Lampenstandortes sowie der Einsatz von NAV. Zudem sollte auch der Laternentyp „Modell Gaslaterne“ mit untersucht werden. Die geringfügige Verschiebung der Leuchte kann berücksichtigt werden und NAV gelangt zum Einsatz.“

 

An der Diskussion beteiligten sich: Herr Dr. Haase, Herr Kreemke, Frau Dr. Kimpfel, Herr Tauscher


Abstimmungsergebnis:

4 Zustimmungen / 1 Ablehnung / 0 Enthaltungen – mehrstimmig empfohlen