Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage des § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2013 in der vorliegenden Fassung beschlossen.


Frau Grohs erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

Der vorgelegt Nachtrag wurde in den Fachausschüssen wie folgt abgestimmt:

Bauausschuss              3 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung

Kulturausschuss           6 Ja-Stimmen (einstimmig)

Umweltausschuss        5 Ja-Stimmen (einstimmig)

Maßgaben wurden in keinem Ausschuss formuliert.

 

Die wesentlichen Punkte, die einen Nachtragshaushalt erforderlich machen, sind:

-        der Ankauf des Grundstückes für die Grundschule Auf dem Seeberg / Hort Am Hochwald

-        die Kosten für die Errichtung der Grundschule Auf dem Seeberg / Hort Am Hochwald

-        der Gehweg Stolper Weg

-        die Hubarbeitsbühne

-        die Umsetzung der Beschlüsse zur Freibad Kiebitzberge GmbH

-        steuerliche Veränderungen

Herr Templin merkt an, dass das von Herrn Burkardt ausgesprochene Lob an die Kämmerin durchaus gerechtfertigt ist. Aus seiner Sicht besteht der vorgelegte Nachtragshaushalt aus zu viel Papier.

Frau Grohs berichtet, dass ein Nachtragshaushalt nach diesem Schema zu fertigen ist. Aus ihrer Sicht ist der Nachtragshaushalt bereits gut zu verstehen, wenn die Seiten 9 bis 20 gelesen werden. Damit erklärt sich eigentlich der Nachtragshaushalt.

Herr Templin fragt zum städtebaulichen Vertrag mit der BBIS nach, wie es mit der Entschädigungszahlung der 3. Grundschule aussieht.

In welcher Weise und vor allem wann wird die Entschädigungszahlung bilanziert werden?

Dazu informiert Frau Grohs, dass es richtig ist, dass eine Summe X als Entschädigungszahlung an die Gemeinde gezahlt werden soll. Dieser Betrag X wird durch einen Gutachter ermittelt. Erst wenn die Zahl X bekannt ist, kann damit „operiert“ werden.

Frau Schwarzkopf bestätigt die Aussage von Frau Grohs und ergänzt dahingehend, dass seitens der BBIS ein Gutachter gestellt werden wird. Dieser Gutachter und der von der Gemeinde werden nicht unbedingt der gleichen Meinung sein. Die Gutachter werden aber erst bei Auszug aus der Schule ein Gutachten erstellen. 

 

Ø         Herr Baumgraß nimmt ab19:40 Uhr an dieser Sitzung teil.

       Somit sind 8 Gemeindevertreter anwesend.

 

Herr Templin wird dem vorgelegten Nachtrag zustimmen. Er möchte gern abschließend wissen, ob eine Kreditaufnahme für 2014 vorgesehen ist? Für welchen Zeitraum soll der Kredit aufgenommen werden und in welcher Höhe? Müssen es wirklich              3 Mio. € sein?

Herr Burkardt schließt sich den Fragen an und fragt gezielt nach, ob der Kredit wirklich benötigt wird?

Laut der Kämmerin, Frau Grohs, ist nach heutiger Sicht eine Kreditaufnahme notwendig. Die Liquidität schrumpft zum 31.12.2014 auf 1,3 Mio. €. Eine dauernde Leistungsfähigkeit muss gewährleistet werden. Am 15. Januar ist bereits die Zahlung der Kreisumlage fällig.

Sie könnte sich beispielsweise einen KfW-Kredit, mit einer Laufzeit von 10 Jahren und mit der Möglichkeit einer Sondertilgung, vorstellen. Aber es wird eine Ausschreibung geben.

Herr Burkardt sieht es nicht so, dass zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Jahr 2014, neben den Möglichkeiten eines Kassenkredites, ein langfristiger Investitionskredit aufgenommen werden muss.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 099/13 zur Abstimmung.

 

 

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 099/13 erfolgt einstimmig mit 8 Ja-Stimmen.