Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage für die Straßen „Im Tal“, „Winzerweg“ und „Am Weinberg“ entsprechend der Entwurfsplanung des Ingenieurbüros PIT vom 01.08.2013 (Anlage 1).

 

Als Leuchtentyp wird die Leuchte Richard IV, RAL 6005, moosgrün (Anlage 2) mit NAV (Natriumdampf-Hochdrucklampe) bestückt verwendet.

 

Die noch fehlenden Mittel in Höhe von 10.000,00 € sind im Haushaltsjahr 2014 einzustellen.


Frau Grohs erläutert die vorliegende Drucksache.

Die vorgelegte Drucksache wurde in den Fachausschüssen wie folgt abgestimmt:

Bauausschuss                 3 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltung

Umweltausschuss           4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltung

Maßgaben wurden in keinem Ausschuss formuliert.

 

Frau Dr. Kimpfel gibt zu Protokoll:

Wir haben ja festgestellt, dass ist ein Denkmal. Ich habe in ganz Kleinmachnow nicht gesehen das es irgendeine Straße gibt, wo sich eine Schule befindet oder die in einer vergleichbaren Breite ist, wo sich auf beiden Seiten Laternen befinden. Gerade weil es ein Denkmal ist, sollten wir das im alten Zustand belassen. Das heißt wir verjüngen die Abstände der Laternen aber wir machen das jetzt nicht auch noch beidseitig. Es ist auch im Angesicht dessen, dass wir Energie sparen wollen. Es macht auch wenig Sinn und die Begründung des Ingenieurbüros, die das erarbeitet haben, die haben gesagt, es würden eben Schulkinder dort in sehr großer Zahl laufen. Aber die wenigen Stunden im Winter, wo sie im Dunkeln laufen, glaube ich nicht, dass das rechtfertigt ein Jahr lang diese Laternen in Zweierreihe laufen zu lassen. Und wir lassen auch gerade Kinder in der Grundschule auf einer Seite nur mit Straßenbeleuchtung laufen, ohne diese massive Beleuchtung. Es  macht für mich keinen Sinn und deshalb kann ich das nur ablehnen.                  

 

Herr Tauscher macht an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass es sich um inhaltliche Diskussionen handelt, die nicht zwingend für den Finanzausschuss relevant sind.

Er hat die Information, dass sich die betreffenden Anwohner mehrheitlich dafür ausgesprochen haben.

Frau Dr. Kimpfel widerspricht dieser Aussage. Sie ist der Meinung, dass die Anwohner nicht darüber informiert wurden, dass die Laternen in Zweierreihe laufen sollen. Sie sind nur darüber informiert worden, dass die Laternen auf einer Seite aufgestellt werden sollen. Sie würde es begrüßen, wenn die Anwohner informiert würden, so dass sie zum Hauptausschuss und zur Gemeindevertretersitzung kommen können.

Frau Dr. Kimpfel formuliert eine Maßgabe.

 

Maßgabe:

Die Straßenbeleuchtung möge entsprechend dem ursprünglichen Zustand gebaut werden, d.h. die Laternen auf der Seite laufen lassen, wo sich die Schule befindet.            

 

Frau Zulla fragt nach, warum in diesem Fall, bei einer Haupterschließungsstraße der Anliegeranteil 50 % ist und in Dreilinden der Anliegeranteil bei 60 % liegt. Ist dies nicht einheitlich?

Herr Tauscher und Frau Grohs informieren, wenn es sich um eine Haupterschließungsstraße handelt, liegt der Anwohneranteil bei 50 % und wenn es eine Anwohnerstraße ist, liegt der Anteil bei 60 %. Darin liegt der Unterschied.

 

Herr Warnick stellt die formulierte Maßgabe von Frau Dr. Kimpfel zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung der Maßgabe erfolgt mit 2 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung. Damit ist die Maßgabe abgelehnt.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 020/13 zur Abstimmung.

 

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 020/13 erfolgt mit 5 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.