Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung stimmt der Entwurfsplanung zur Herstellung der Straßenverkehrsanlage und der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Straße „Tannengrund“ zu und beschließt nachfolgendes Bauprogramm:

 

1.              in der Straße „Tannengrund“ wird die Fahrbahnbefestigung erstmalig hergestellt und die Straßenbeleuchtung erneuert (siehe Anlage 2 und 3).

2.              Der Konstruktionsaufbau der Straße wird entsprechend Straßenquerschnitt (Anlage 3) hergestellt. Die Fahrbahnbreite beträgt 4,50 m und die Oberflächenbefestigung erfolgt in Asphalt und seitlich werden Entwässerungsmulden angelegt. Die Grundstückzufahrten werden in Rechteckbetonsteinpflaster ausgeführt.

3.              Für die Straßenbeleuchtung wird der Lampentyp Richard IV der Firma Leipziger Leuchten GmbH in der Farbe RAL 6005 (moosgrün) verwendet (Anlage 4) und mit dem Leuchtmittel LED ausgestattet.

 

Die finanziellen Mittel sind im Haushaltsjahr 2014 zu veranschlagen.


Frau Grohs erläutert die vorliegende Drucksache.

Die vorgelegte Drucksache wurde im Bauausschuss mit 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgestimmt. Eine Maßgabe wurde nicht formuliert.

 

Herr Warnick schlägt vor, dass die Drucksachen DS-Nr.: 085/13 und DS-Nr.: 086/13 zusammen diskutiert, jedoch einzeln abgestimmt werden.

                               

Frau Dr. Kimpfel gibt zur DS-Nr.: 086/13 zu Protokoll:

Die Verwaltung hat sich leider sehr Anwohnerunfreundlich verhalten. Ein Anwohner hat dort ein Grundstück gekauft mit Straßenland und war vorher bei der Bauverwaltung und hat nachgefragt was mit der Straße passiert. Da hieß es dann auch, kaufen sie das Grundstück, hier kommt keine Straße hin die nächsten Jahre. Dann hat der Anwohner dieses Straßenland für 150,00 €/m² gekauft. Dann hat sich doch nach fünf Jahren nun das ergeben, dass wir jetzt hier bauen wollen und daraufhin hat der Anwohner gefragt ob man nicht die Straße etwas verschwenken kann, so dass nur seine Ecke weggeschnitten wird. Das wurde ihm zugesagt und als es dann praktisch durch den Hauptausschuss gegangen ist, der Grundsatzbeschluss, hieß es dann, ja jetzt nun macht es das Liegenschaftsamt, interessiert uns jetzt alles nicht mehr, ist vorbei und vergessen. Es spricht nichts dagegen, es ist eine Straße gewesen und er hat Straßenland gekauft. Er ist zur Verwaltung gegangen und hat sich informiert. Mit welcher Begründung sagt die Verwaltung eben nicht, lieber Mann sie kaufen Straßenland, überlegen sie sich das. Dieses Verhalten der Verwaltung finde ich persönlich sehr schade, weil es einfach Verdrossenheit hervorruft. Der Mann ist einfach wahnsinnig enttäuscht. Als Entgegenkommen gibt ihm jetzt die Verwaltung, obwohl er 150,00 €/m² gezahlt hat, nun 10,00 €/m². Sehr schade, unnötig und auch nicht sehr bürgerfreundlich.          

 

Frau Zulla möchte wissen, was mit Parkplätzen für Waldspaziergänger ist. Zahlen das auch die Anwohner?

Herr Harmsen erläutert, als seinerzeit der Grundsatzbeschluss gefasst wurde, waren betroffene Anwohner im Finanzausschuss. Diese berichteten, dass dort alte Straßen vorhanden waren. Ist dies juristisch klar, mit diesen Prozentsätzen, die in der Drucksache genannt sind, oder handelt es sich um eine grundhafte Erneuerung?

Dazu erläutert Frau Grohs, dass sie davon ausgeht, dass das zuständige Fachamt dies entsprechend geprüft hat und die richtigen Grundlagen in den Beschluss eingefügt hat.

Laut Herrn Harmsen ist eine unklare Formulierung gewählt worden. Er bezieht sich auf die Begründung, wo es lautet: „Offene Bürgerfragen konnten zwischenzeitlich geklärt werden.“ Könnte es da noch ein juristisches Problem geben?

Frau Grohs geht davon aus, dass die offenen Fragen der Anwohner zwischenzeitlich geklärt sind.

Herr Burkardt teilt mit, dass er sich die dortigen „Straßenverhältnisse“ einmal angesehen hat. Die Annahme, dass sich dort eine Straße mal befunden haben soll, wird durch die Wirklichkeit nicht bestätigt.

Frau Dr. Kimpfel bittet die Verwaltung zum Hauptausschuss zu informieren, ob es rechtliche oder juristische Probleme gibt oder nicht. Sind alle Bedenken ausgeräumt? 

Herr Templin stellt die Maßnahme als solches nicht in Frage. Für die finanzielle Situation ist es aber wichtig zu wissen, ob möglicherweise Rechtsstreitigkeiten auf die Gemeinde zukommen könnten.

Ist der genannte Fachanwalt, Herr Dr. Bäcker, für die Verwaltung tätig?

Frau Grohs teilt mit, dass dieser Anwalt die Gemeinde vertritt.

Herr Tauscher merkt an, dass es an der Zeit ist, dass Dreilinden endlich ordentliche Straßenverhältnisse bekommt. Zur Anfrage „Parkmöglichkeiten für Spaziergänger“ teilt Herr Tauscher mit, dass dazu in der Begründung zur Drucksache DS-Nr.: 085/13 Bezug genommen wird: „Anlieger und Ausschussmitglieder haben angeregt, Parkmöglichkeiten zum Abstellen von PKWs für Waldspaziergänger vorzusehen. Am Ende der Straße Teerofendamm werden deshalb die bisherigen Abstellflächen als geordnete Parkmöglichkeiten verbessert.“

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 085/13 zur Abstimmung.

 

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 085/13 erfolgt einstimmig mit 8 Ja-Stimmen.